Das Saisonkennzeichen: Der Sommer naht und so auch das Kfz

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Das Saisonkennzeichen erfreut sich insbesondere im Sommer großer Beliebtheit. Wenn das schöne Wetter zu Kurz- oder Großausflügen einlädt, wird gern das Motorrad, der Wohnwagen oder das Cabrio hervorgeholt. Um nicht jedes Mal zur Kfz-Zulassungsstelle zu gehen, empfiehlt sich die Anmeldung eines Saisonkennzeichens.

Bußgeld zum Saisonkennzeichen

Tatbe­standBußgeld in Euro
Fahrzeug außerhalb des auf dem Kenn­zeichen angege­benen Zeitraums auf einer öffent­lichen Straße abgestellt40
Fahrzeug außerhalb des auf dem Kenn­zeichen angege­benen Zeitraums auf einer öffent­lichen Straße in Betrieb gesetzt50

FAQ: Saisonkennzeichen

Was kostet ein Saisonkennzeichen?

Die Kosten für die Zulassung liegen in der Regel zwischen 27 und 30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Nummernschild (ca. 20 bis 40 Euro).

Wie lang gilt ein Saisonkennzeichen?

Der Geltungszeitraum wird im Voraus festgelegt und kann minimal zwei und maximal elf Monate (nur am Stück) betragen. Der Zeitraum ist außerdem in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen.

Wie kann ich ein Saisonkennzeichen ändern?

Hierzu müssen Sie sich erneut an die Zulassungsstelle wenden. Es fallen dafür noch einmal Gebühren für Kennzeichen, Verwaltung und Versicherung an.

Das Saisonkennzeichen: Was genau hat es damit auf sich?

Insbesondere im Sommer, wenn beispielsweise die Wohnwagen für den Urlaub hervorgeholt werden, erfreut sich das Saisonkennzeichen großer Beliebtheit.
Insbesondere im Sommer, wenn beispielsweise die Wohnwagen für den Urlaub hervorgeholt werden, erfreut sich das Saisonkennzeichen großer Beliebtheit.

Ein Saisonkennzeichen spart vor allem Geld und Zeit. Wenn der Kfz-Führer weiß, dass er sein Fahrzeug nur während einer bestimmten Zeit im Jahr fährt, kann er ein entsprechendes Autokennzeichen anmelden. Auf diese Weise muss er weder Kfz-Steuer für diesen Zeitraum zahlen, noch zu Beginn und Ende der Saison das Kennzeichen immer wieder an- und abmelden. Auch die Behörde, die in diesem Fall immer wieder die Zulassungsbescheinigung außer und wieder in Kraft setzen müsste, wird es ihm danken – für sie reduziert sich damit der Verwaltungsaufwand.

Das Saisonkennzeichen ist demnach nur für einen bestimmen Zeitraum gültig (mindestens zwei und maximal elf Monate – und diese nur am Stück). Ist dieser abgelaufen, müssen die jeweiligen Fahrzeuge auf Privatgrund geparkt werden.

Werden sie ohne Zulassung auf öffentlichen Straßen genutzt oder auch nur abgestellt, muss der Halter damit rechnen, dass sein Kfz abgeschleppt wird. Darüber hinaus drohen ihm Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, wie in der Tabelle oben dargestellt.

Im schlimmsten Fall kann die Strafe aber noch ernster ausfallen, wenn Sie beim Fahren ohne ein gültiges Saisonkennzeichen erwischt werden. In diesem Zeitraum greift nämlich auch der Versicherungsschutz nicht. Das gefährdet nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch Ihre Freiheit. In diesem Fall greift § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG):

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Der Geltungszeitraum auf dem Kennzeichen – und wie ich ihn ändern kann

Wollen Sie das Saisonkennzeichen ändern, müssen Sie erneut zur Zulassungsstelle.
Wollen Sie das Saisonkennzeichen ändern, müssen Sie erneut zur Zulassungsstelle.

Auf dem Saisonkennzeichen ist der Geltungszeitraum rechts neben den normalen Angaben eines Kennzeichens geprägt. Dabei gibt die Zahl über dem Strich den Monat an, in dem die Saison für das Kfz beginnt (z. B. Null-Vier für April), unter dem Strich gibt die Zahl das Ende der Saison an (z. B. zehn für Oktober).

Ansonsten gleicht ein Saisonkennzeichen dem herkömmlichen Nummernschild von jedem ganzjährig zugelassenen Auto.

Der Zeitraum ist außerdem in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen.

Wenn Sie Ihr Saisonkennzeichen ändern wollen, müssen Sie dies von der Zulassungsstelle offiziell angleichen lassen. Allerdings müssen Sie in diesem Fall erneut Gebühren zahlen, wenn Sie ihr Saisonkennzeichen nachträglich verlängern oder verkürzen wollen.

Zudem benötigen Sie dafür ein neues Nummernschild, was ebenfalls bezahlt werden muss sowie eine erneute Versicherungsbestätigung für den geänderten Zeitraum.

Was kann mich ein Saisonkennzeichen kosten?

Es gibt keine einheitliche Gebühr in Deutschland. Sie können aber damit rechnen, dass der einmalige Preis für die Zulassung zwischen 27 und 30 Euro liegt.

Hinzu kommen beim Saisonkennzeichen die Kosten für das Nummernschild. Hier können Sie die Anbieter etwas vergleichen – je nachdem, wo Sie Ihr Kennzeichen bestellen, müssen Sie dafür 20 bis 40 Euro bereithalten.

Wünschen Sie sich ein bestimmtes Saisonkennzeichen, können Sie dies bei der Behörde reservieren und es vor der Anmeldung im Internet bestellen.

Kosten für das Saisonkennzeichen bei der Versicherung

Preis für das Saisonkennzeichen: Die Versicherung muss jedenfalls nur anteilig gezahlt werden.
Preis für das Saisonkennzeichen: Die Versicherung muss jedenfalls nur anteilig gezahlt werden.

Die genauen Kosten hängen von Ihrem Versicherungsanbieter ab – sowie die Leistungen, die im Vertrag festgelegt sind.

Üblicherweise sollte die Kfz-Versicherung für ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen aber etwas günstiger sein – schließlich zahlen Sie nur für die Monate, in denen das Kfz auch angemeldet ist.

Während der restlichen Monate läuft die Police als sogenannte beitragsfreie Ruheversicherung weiter – dafür müssen Sie aber eine Garage oder ein Grundstück nachweisen, wo das Fahrzeug während der Ruhepause abgestellt werden kann.

Beachten Sie aber: Gibt es keinen Schutz einer Teil- oder Vollkaskoversicherung während des Ruhezeitraums, kann diese auch nicht bei Beschädigungen greifen. Auch in der Garage kann es bspw. durch einen Brand oder durch Hochwasser beschädigt werden.

Manche Versicherer bieten übrigens bei einem Saisonkennzeichen ab einem Geltungszeitraum von sechs Monaten an, eine Schadenfreiheitsklasse aufzusteigen, wenn der Versicherte während der Zulassungszeiten unfallfrei bleibt.

Das Saisonkennzeichen und der TÜV – Was, wenn der Termin außerhalb der Geltungsdauer fällt?

Wie gesagt, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug außerhalb der Geltungsdauer üblicherweise nicht fahren. Eine Fahrt zum TÜV kann dabei aber eine Ausnahme darstellen.

Im § 10 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist geregelt, dass Fahrten, die direkt mit einem Zulassungsverfahren verbunden sind – dazu gehören auch die Fahrten zur Hauptuntersuchung, innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks auch mit einem ungültigen Kennzeichen erlaubt sind.

Von dieser Ausnahmeregelung können Sie jedoch nur profitieren, wenn Ihr Fahrzeug noch immer versichert ist!

Ansonsten ist es das Einfachste, wenn Sie einfach abwarten. Schließlich dürfen Sie mit dem Saisonkennzeichen sowieso nicht fahren, bis der Geltungszeitraum beginnt. Beginnt dieser erst im Mai, müssen Sie also auch erst im Mai zum TÜV. Erst danach beginnen die Fristen bei einer Überziehung der Hauptuntersuchung.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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