Bei einer Sackgasse oder auch Stichstraße handelt es sich um einen Spezialfall im Verkehrsrecht. Schließlich ist sie nur von einem Ende aus befahrbar und kann dementsprechend ausschließlich durch Wenden oder Rückwärtsfahren wieder verlassen werden. Aber wer hat eigentlich in einer Sackgasse Vorfahrt und welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog vor, wenn Kraftfahrer dagegen verstoßen? Im Ratgeber erfahren Sie mehr.
Bußgeldtabelle: Haben Sie die Vorfahrt in einer Sackgasse missachtet?
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Gegen die Rechts-vor-Links-Regelung in einer Sackgasse verstoßen | ||
… mit Behinderung | 25 € | |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 |
… mit Unfallfolge | 120 € | 1 |
FAQ: Vorfahrt in der Sackgasse
Wer z. B. ein Grundstück über einen abgesenkten Bordstein verlässt, muss Vorfahrt gewähren.
Falls keine Ampeln oder Verkehrsschilder die Vorfahrt regeln, gilt „rechts-vor-links„.
Je nach Folgen der Vorfahrtsmissachtung können bis zu 120 Euro Bußgeld anfallen. Lesen Sie die Bußgelder hier in der Tabelle nach.
Wer hat laut StVO in einer Sackgasse Vorfahrt?
Inhalt
In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird eine Sackgasse nicht explizit behandelt. Da sich das Gesetz allerdings auf alle öffentliche Straßen, Wege und Plätze bezieht, finden die allgemein gültigen Vorfahrtsregeln auch dort Anwendung. Sind weder Ampeln noch Verkehrszeichen vorhanden, gilt die Regel „Rechts vor Links“. Dementsprechend hat auch in einer Sackgasse stets derjenige Vorfahrt, der von rechts kommt.
Andere Fahrer müssen warten und ihn passieren lassen. Da ein solcher Straßentyp jedoch selten über Abzweigungen oder Einmündungen verfügt, ist die Rechts-vor-Links-Regelung dort nicht wirklich von Belang. An Grundstücksein- oder -ausfahren bzw. abgesenkten Bordsteinen müssen Fahrer anderen in der Sackgasse keinen Vorrang gewähren. Dies ist darin begründet, dass ein abgesenkter Bordstein die Rechts-vor-Links-Regelung aufhebt.
In einer Sackgasse die Regel „Rechts vor Links“ ignoriert?
Hatte ein anderer Autofahrer Vorrang in einer Sackgasse und Sie haben ihm diesen nicht gewährt, werden Sie im Regelfall mit Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog konfrontiert. Diese richten sich normalerweise nach der Schwere der Ordnungswidrigkeit:
- Behinderten Sie bei Ihrem Manöver einen anderen Fahrer, wird ein Verwarnungsgeld von 25 Euro fällig.
- Kam es allerdings zu einer Gefährdung, weil Sie einem anderen Fahrer in einer Sackgasse die Vorfahrt genommen haben, müssen Sie sich auf ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einstellen.
- Resultierte aus Ihrem Fehlverhalten sogar ein Unfall, bestehen die Konsequenzen gemäß Bußgeldkatalog aus einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro. Der Punkt in Flensburg bleibt bestehen.
Befanden Sie sich außerdem noch in der Probezeit, als Sie einem anderen Fahrer in einer Sackgasse die Vorfahrt genommen haben, kommen noch weitere Maßnahmen auf Sie zu. In dieser zweijährigen Bewährungsphase werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht strenger sanktioniert.
Allgemein findet eine Unterscheidung zwischen A-Verstößen (schwerwiegenden Zuwiderhandlungen) und B-Verstößen (weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen) statt. Bei einer Missachtung der Vorfahrtsregeln in einer Sackgasse oder auf einer anderen Straße handelt es sich um einen Verstoß der Kategorie A.