Welche gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer in Deutschland gelten, schreibt die EU-Verordnung (EG) 561/2006 fest. Erweitert wird sie durch die national gültige Fahrpersonalverordnung (FPersV). Während der Ruhezeiten muss der Busfahrer weder einer Arbeit nachgehen noch auf Abruf bereit stehen. Wenn das Fahrzeug mit einer Schlafkabine ausgestattet ist, kann die Ruhezeit dort verbracht werden. Bei Bussen ist das aber in der Regel nicht der Fall.
Bußgeldtabelle Bus: Ruhezeiten nicht eingehalten
Tatbestand | Bußgeld für Fahrer | Bußgeld für Unternehmer |
---|---|---|
Unterschreitung der täglichen Ruhezeit | ||
… bis zu 1 Stunde | 30 € | |
… bis zu 3 Stunden, Bußgeld je angefangene Stunde | 30 € | 90 € |
… mehr als 3 Stunden, Bußgeld je angefangene Stunde | 60 € | 180 € |
FAQ: Ruhezeiten für Busfahrer
Ja, die Vorgaben diesbezüglich sind gesetzlich festgelegt und müssen von Fahrern im Linien- und im Reiseverkehr beachtet werden.
Busfahrer dürfen maximal 4,5 Stunden fahren, dann sind 45 Minuten Pause Pflicht. Hier erfahren Sie mehr über die Lenkzeiten für Busfahrer.
Ja, auch Busfahrer müssen innerhalb von 24 Stunden eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden wahrnehmen. Die wöchentliche Ruhezeit beträgt 45 Stunden.
Pausen für Busfahrer: Welche Pausenregelung gilt?
Inhalt
Jeder Busfahrer, der im gewerblichen Personenverkehr unterwegs ist, muss sich an gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten halten. Busfahrer, die Fahrzeuge mit bis zu neun Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz, führen, sind hiervon ausgenommen. Die gesetzliche Pausenregelung betrifft Busfahrer im Linienverkehr sowie Fahrer von Reisebussen gleichermaßen.
Nach einer Lenkzeit von höchstens 4,5 Stunden muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Möglich ist allerdings auch ein Splitting der Pausenzeiten durch den Busfahrer. In diesem Fall muss zuerst eine 15-minütige Pause erfolgen und daran anschließend eine Pause von 30 Minuten.
In umgekehrter Reihenfolge darf der Busfahrer die Pausen nicht machen. Zu Beginn der längeren Pause darf die Lenkzeit weiterhin 4,5 Stunden nicht überschreiten. Bei Zuwiderhandlungen sieht der Bußgeldkatalog für den Bus Sanktionen für den Fahrer und den Unternehmer vor.
Tägliche Ruhezeit und Wochenruhezeit für Busfahrer
Neben Unterbrechungen der Lenkzeiten müssen Busfahrer auch bestimmte Ruhezeiten einhalten. Zu unterscheiden sind hierbei tägliche und wöchentliche Ruhezeiten für Busfahrer. In der Regel dürfen Ruhezeiten nicht im Bus verbracht werden, da dort meist keine Schlafkabine existiert. In keinen Fall darf der Bus während der Ruhezeiten fahren.
Die Ruhezeiten für Busfahrer umfassen täglich mindestens elf Stunden. „Täglich“ bezeichnet nicht zwingend einen Kalendertag, sondern einen 24-Stunden-Zeitraum. Zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten kann die tägliche Ruhezeit dreimal auf neun Stunden verkürzt werden. Die verkürzte Zeit muss in diesem Fall nicht nachgeholt werden.
Wird die Ruhezeit nicht verkürzt, kann sie aufgeteilt werden. Dann muss der erste Teil allerdings mindestens drei Stunden und der zweite Teil mindestens neun Stunden umfassen, sodass sich die Gesamtruhezeit auf insgesamt 12 Stunden verlängert. Wie auch bei den geteilten Lenkzeitunterbrechungen ist die umgekehrte Reihenfolge der Ruhezeiten für den Busfahrer nicht erlaubt.
Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit beträgt 45 Stunden. Der Busfahrer kann die Ruhezeit einer Woche auf 24 Stunden verkürzen, wenn er die gekürzte Zeit in den nächsten drei Wochen wieder ausgleicht. Das ist nur möglich, indem die fehlenden 21 Stunden an eine mindestens neunstündige Ruhezeit angehängt wird. Dementsprechend steht dem Fahrer einmalig eine 30-stündige Ruhezeit zu.
12-Tage-Regelung für Busfahrer
Bevor die EU-Verordnung zu Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer Gültigkeit besaß, war es möglich, eine längere Ruhezeit erst nach 12 Tagen einzulegen. Diese Regelung wurde 2010 in leichter Abwandlung neu eingeführt. Grundsätzlich findet die 12-Tage-Regel nur Anwendung, wenn eine Fahrt mindestens 24 Stunden dauert, also bei Auslandsfahrten mit dem Reisebus.
Vor Beginn so einer Fahrt müssen die regelmäßigen Ruhezeiten vom Busfahrer eingehalten worden sein. In der Woche vor der Fahrt muss er also eine Wochenruhezeit von 45 Stunden sichergestellt haben.
Die Lenk- und Ruhezeiten müssen vom Busfahrer durch einen digitalen Tachographen und die zugehörige Fahrerkarte aufgezeichnet werden. Weiterhin muss sich ein zweiter Fahrer an Bord befinden, wenn während der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr durchgefahren wird. Eine Lenkzeitunterbrechung muss bereits nach drei Stunden eingelegt werden, wenn es nur einen Fahrer gibt.