Dass es in Deutschland neben dem gewöhnlichen Autokennzeichen in schwarz-weiß auch spezielle Nummernschilder gibt, die sich bereits optisch von diesen abgrenzen, ist kein Geheimnis. Und auch dieses wird den meisten Verkehrsteilnehmern wohl schon aufgefallen sein, denn es ist nicht so leicht zu übersehen: Das rote Kfz-Kennzeichen.
FAQ: Rotes Kennzeichen
Es entspricht vom Aufbau und Maß den herkömmlichen Kennzeichen, besitzt allerdings rote Buchstaben und Zahlen.
Das hängt von der Ziffer im Kennzeichen ab. 05 steht für Kfz von technischen Prüfstellen oder Überwachungsorganisationen, 06 für Händlernummernschilder und 07 wird für die Überführung von Oldtimern verwendet.
Der Antragsteller muss zuverlässig sein, einem Betrieb mit klarem Kfz-Bezug führen und eine solches Kennzeichen benötigen.
Wie sieht das rote Kennzeichen aus?
Inhalt
Ein rotes Kennzeichen unterscheidet sich in seinem Aufbau und Maßen nicht von den üblichen Nummernschildern. Dem blauen Eurofeld mit Länderkennung und den Sternen folgen das Kürzel für Stadt oder Landkreis und die Erkennungszahl. Diese darf maximal aus fünf Ziffern bestehen und beginnt – als Besonderheit für ein rotes Kennzeichen – stets mit einer 05, 06 oder 07.
Das hervorstechendste Merkmal ist allerdings, dass sämtliche Buchstaben und Ziffern ebenso wie die Schildumrandung in roter Farbe gehalten sind, die sich auffällig vom weißen Schilduntergrund absetzt.
Was bedeuten die Ziffern?
- 05: Wagen von technischen Prüfstellen oder Überwachungsorganisationen tragen diese Nummer.
- 06: Damit werden in der Regel die Händlernummernschilder gekennzeichnet.
- 07: Diese Zahl wird für die Überführung eines Oldtimers verwendet.
Wer darf ein rotes Nummernschild beantragen?
Rote Kennzeichen sind als spezielle Schilder nicht für jedermann vorgesehen. Sie sind für die Fahrzeuge von Händlern gedacht, die damit Überführungs-, Probe- oder Prüfungsfahrten absolvieren dürfen. Doch auch Werkstätten oder Teilefabrikanten können für ihre Fahrzeuge rote Nummernschilder beantragen.
In Paragraf 16 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist genau beschrieben, wer ein rotes Kennzeichen führen darf:
Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 9 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung zugeteilt werden.
Obwohl sich viele Fahrzeughalter dessen nicht bewusst sind, dürfen rote Kennzeichen nicht privat genutzt werden. Seit dem 1. Mai 1998 ist die Verwendung des roten Nummernschilds durch Privatpersonen verboten. Davor wurden sie auch im privaten Bereich gerne für Probe- oder Überführungsfahrten eingesetzt. Mit der Änderung müssen Privatleute zu diesem Zweck nun allerdings ein Überführungskennzeichen, z. B. ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Unter welchen Voraussetzungen erhalten Gewerbetreibende rote Nummernschilder?
Zunächst einmal muss klargestellt werden, dass nicht alle Werkstattbesitzer, Teilefabrikanten oder Händler einen generellen Anspruch auf ein rotes Kennzeichen haben. Wenn sie eines wollen, müssen sie es bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen und für die Bewilligung die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er…
- zuverlässig ist,
- einen Betrieb besitzt, der einen klaren Kfz-Bezug hat und
- ein rotes Kennzeichen benötigt.
Doch was bedeutet Zuverlässigkeit in diesem Zusammenhang? Der Antragsteller sollte durch die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses und einem Auszug dem zentralen Register des Kraftfahrzeugbundesamts (KBA) belegen, dass nichts gegen ihn vorliegt. Ist seine Weste diesbezüglich nicht blütenweiß, kann der Antrag auf ein rotes Kennzeichen durch die Behörde unter Umständen abgelehnt werden.
Dasselbe Resultat kann auch drohen, wenn der Antragsteller durch mangelnde Zahlungsmoral bezüglich der Steuern aufgefallen ist oder der Zulassungsbehörde noch Geld schuldet. In diesen Fällen können bereits kleinste Beträge wie fünf Euro einen Negativbescheid begründen.
Welche Unterlagen benötigt die Zulassungsbehörde bei dem Antrag auf ein rotes Kennzeichen?
- Den ausgefüllten Antrag für das rote Kennzeichen
- Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung)
- Einen Auszug aus dem Gewerberegister bzw. ein Nachweis bezüglich der Gewerbeanmeldung
- Begründung des Bedarfs
- Ihr polizeiliches Führungszeugnis
- Einen Auszug aus dem Fahreignungsregister
- Einen Versicherungsnachweis von der Kfz-Versicherung
- Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Steuern
- Gegebenenfalls als Vertreter die Vollmacht und Ausweispapiere des Auftraggebers
Rote Nummernschilder: Welchen Vorteil bieten sie?
Ein rotes Nummernschild wird im Sprachgebrauch deshalb oftmals als „Händlerkennzeichen“ bezeichnet. Das Kfz-Kennzeichen ermöglicht es den Fahrzeughändlern und den potenziellen Käufern, die Wagen trotz nicht vorhandener Zulassung im Straßenverkehr zu bewegen und die Kaufentscheidung von der Probefahrt beeinflussen zu lassen. Immerhin möchte der Kunde den Wagen ausgiebig unter normalen Bedingungen testen, bevor er sich für die Anschaffung entscheidet.
Rote Kennzeichen bieten außerdem den Vorteil, dass sie in der Regel dauerhaft und für verschiedene Kraftfahrzeuge verwendet werden dürfen. Der Händler muss also nicht für jedes einzelne seiner Fahrzeuge ein rotes Kennzeichen beantragen, sondern kann es bei Bedarf abwechselnd für all seine Kfz verwenden.
Dies ist mit dem gewöhnlichen Autokennzeichen nicht möglich, da Kennzeichen und Wagen eine Einheit, eine amtliche Urkunde, bilden und die Zulassung nur für das spezielle Auto gilt. Wer dies nicht bedenkt und das Nummernschild zweckentfremdet, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen.
Rote Kennzeichen: Welche Einschränkungen gelten dabei?
Um einem Kennzeichenmissbrauch vorzubeugen, darf ein rotes Kennzeichen nur unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. So sind die Fahrzeughändler zum Führen eines Fahrzeugscheinhefts verpflichtet.
In diesem müssen sie vermerken, welches Kennzeichen und welches Fahrzeug (unter Angabe von Marke, Hersteller und Fahrgestellnummer) verwendet wurde und von wann bis wann das Kfz gefahren wurde und von wem. Für den letzten Punkt müssen im Fahrzeugscheinheft der Name und die Anschrift des Fahrzeugführers notiert werden.
Wer auch immer den Wagen gerade nutzt, muss das Heft mitführen, um es gegebenenfalls den Behörden vorlegen zu können. Diese Aufzeichnungen sind mindestens ein Jahr lang aufzubewahren, bevor sie vernichtet werden dürfen.
Haben Sie durch die Zuteilung ein Rotes Kennzeichen erhalten, dürfen Sie es nur für folgende Fahrten verwenden:
- Überführungsfahrten
- Probefahrten
- Prüfungsfahrten durch Sachverständige
- Werkstattfahrten
Rote Kennzeichen: Welche Kosten verursachen sie?
Die Beantragung der roten Nummernschilder ist natürlich mit Kosten verbunden, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen können. Die Spanne kann zwischen 25,60 und 205 Euro liegen. Interessierte sollten sich deshalb bei der zuständigen Zulassungsbehörde über die fälligen Gebühren informieren. Dazu kommen noch die Kosten für das Prägen der neuen Schilder, die je nach Anbieter variieren.
Davon abgesehen, müssen auch die Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen für den Ernstfall versichert werden. Bei der Entscheidung, ob dies am besten mittels Teil-, Vollkasko- oder Haftpflichtversicherung erfolgt, kann sich ein Preisvergleich der unterschiedlichen Angebote durchaus lohnen.
Obwohl rote Nummernschilder erst einmal Kosten verursachen, machen sie sich in der Regel für Händler dennoch bezahlt. Dies liegt unter anderem daran, dass sie nur einmal die Zulassungsgebühren zahlen müssen, die andernfalls für jeden Wagen anfallen würden, und außerdem werden rote Kennzeichen steuerlich begünstigt. Die Kfz-Steuer beträgt für Krafträder pauschal dann lediglich 46 Euro und für alle sonstigen Fahrzeuge 191 Euro.
Ein rotes Kennzeichen für Oldtimer
Neben den bereits angesprochenen Verwendungszwecken gibt es noch einen weiteren, der vor allem für Privatpersonen interessant ist. Sie können nämlich ein rotes Kennzeichen für Ihren Oldtimer beantragen. Wie bei anderen roten Nummernschildern kann es für mehrere Oldtimer verwendet werden. Die Erkennungsnummer wäre in diesem Fall die 07, die durch ein H für „Historisches Fahrzeug“ ergänzt wird.