Rote Ampel mit Fahrrad überfahren: Das sind die Konsequenzen

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Immer wieder ist es zu beobachten, dass Radfahrer mit ihrem Fahrrad bei Rot über die Ampel fahren. Doch damit gefährden sie häufig nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Zudem haben sie mit Sanktionen zu rechnen, wie z. B. einem Bußgeld. Denn eine rote Ampel mit dem Fahrrad zu überfahren, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.

Bußgeldkatalog: Rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren

VerstoßBußgeldPunkte
mit Fahrrad rote Ampel überfahren (unter 1s)60 €1
... inkl. Gefährdung100 €1
... inkl. Sachbeschädigung120 €1
mit Fahrrad rote Ampel überfahren (über 1s)100 €1
... inkl. Gefährdung160 €1
... inkl. Sachbeschädigung180 €1

Bußgeldrechner: Rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren

FAQ: Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

Welche Ampel gilt für Radfahrer

Radfahrer haben sich nach der Fahrradampel zu richten. Ist eine solche nicht vorhanden, gilt für sie die Ampel auf der Fahrbahn, nicht die Fußgängerampel.

Welches Bußgeld droht, wenn Radfahrer bei Rot über die Ampel fahren?

Hierfür werden je nach Situation 60 bis 180 Euro Bußgeld verhängt. Die genauen Bußgelder können Sie hier nachlesen.

Kann sich ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad auf den Kfz-Führerschein auswirken?

Ja. Wer bei Rot mit dem Fahrrad über die Ampel fährt, erhält neben dem Bußgeld auch einen Punkt in Flensburg. Dies kann letztendlich zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen, wenn der Betroffene insgesamt 8 Punkte ansammelt.

Rote Ampel überfahren mit dem Fahrrad: Ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht

Über eine rote Ampel mit dem Fahrrad zu fahren, ist ordnungswidrig.
Über eine rote Ampel mit dem Fahrrad zu fahren, ist ordnungswidrig.

Wenn Radfahrer eine rote Ampel überfahren, stellt dies ebenso wenig ein Kavaliersdelikt dar wie für Autofahrer. Denn wer eine Kreuzung überquert, obwohl die Ampel ihm gebietet anzuhalten, kann schnell einen Unfall verursachen. Dabei können sowohl der Radfahrer als auch andere Verkehrsteilnehmer – seien es Autofahrer, Fußgänger oder andere Radler – zu Schaden kommen.

Daher verstößt das Ignorieren einer roten Ampel gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Es liegt dann ein sog. Rotlichtverstoß vor. Werden Sie dabei erwischt, wie Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, müssen Sie mit einigen Konsequenzen rechnen.

Mit dem Fahrrad über die rote Ampel: Welche Strafe erwartet Sie?

Bußgeld: Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel zu fahren, kann teuer werden.
Bußgeld: Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel zu fahren, kann teuer werden.

Das Überfahren einer roten Ampel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer dabei ertappt wird, findet mit hoher Wahrscheinlichkeit bald einen Bußgeldbescheid in seinem Briefkasten vor. Wie hoch dabei die Strafe ausfällt, richtet sich nach verschiedenen Faktoren.

Wurde eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, ist zunächst zu entscheiden, ob es sich hierbei um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel war höchstens eine Sekunde lang rot, als sie überfahren wurde.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot, als sie überfahren wurde.

Je nachdem, wie lange die Ampel bereits rot war, als Sie sie mit dem Fahrrad überfahren haben, fällt das Bußgeld höher oder niedriger aus. Wurden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder haben Sie durch den Rotlichtverstoß einen Unfall oder eine Sachbeschädigung verursacht, müssen Sie mit noch höheren Beträgen rechnen. Wie viel Euro Sie in der jeweiligen Situation zahlen müssen, können Sie der oben bereitgestellten Bußgeldtabelle entnehmen.

Ganz gleich, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt: Überfahren Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad, erhalten Sie auf jeden Fall einen Punkt auf Ihrem Konto in Flensburg.

Rotlichtverstoß mit Fahrrad: Ist ein Fahrverbot möglich?

Begehen Sie mit dem Auto einen Rotlichtverstoß, handeln Sie sich schnell ein Fahrverbot von mindestens einem Monat ein. Dafür reicht schon ein einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus. Wie sieht es aber auch, wenn Sie die rote Ampel mit einem Fahrrad überfahren haben?

Ein direktes Fahrverbot kann für einen Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad nicht verhängt werden. Trotzdem kann er Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis haben. Denn wie bereits erläutert wurde, handeln Sie sich grundsätzlich einen Punkt in Flensburg ein, wenn Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren. Und sobald Sie insgesamt 8 Punkte oder mehr in der Verkehrssünderkartei angesammelt haben, wird Ihnen der Führerschein für Ihr Kraftfahrzeug entzogen.

Dies bedeutet ein Fahrverbot von mindestens 6 Monaten. Möchten Sie danach Ihre Fahrerlaubnis zurück, müssen Sie im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) Ihre Fahreignung überprüfen lassen – auch als Radfahrer. Nur wenn Ihnen für diese ein positives Gutachten ausgestellt wird, können Sie Ihren Führerschein wiedererlangen.

Was passiert, wenn ein Fahranfänger eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfährt?

In der Probezeit mit dem Fahrrad über die rote Ampel: Ist der Führerschein in Gefahr?
In der Probezeit mit dem Fahrrad über die rote Ampel: Ist der Führerschein in Gefahr?

Haben Sie Ihren Führerschein erst kürzlich erworben und befinden sich noch in der Probezeit, wird besonders streng darauf geachtet, dass Sie sich im Straßenverkehr regelkonform verhalten.

Das bezieht sich nicht nur auf das Autofahren, sondern auf das Führen jedes Fahrzeugs und somit auch auf das Fahren mit einem Fahrrad. Sobald ein sog. A-Verstoß in der Probezeit begangen wird, muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Verweigert er dies oder wird ihm keine erfolgreiche Teilnahme bestätigt, droht ihm der Führerscheinentzug.

Ein solcher A-Verstoß liegt automatisch dann vor, wenn für die begangene Regelverletzung Punkte in Flensburg verhängt werden. Und da dies grundsätzlich der Fall ist, wenn eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren wird, stellt dies somit immer einen A-Verstoß dar.

Sind Sie also Fahranfänger und befinden sich in der Probezeit, kann ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad sehr schnell zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Dieses Risiko ist vielen nicht bewusst.

Was passiert, wenn Sie eine rote Fußgängerampel mit dem Fahrrad überfahren?

Im Straßenverkehr findet sich eine Vielzahl von Ampeln und an so mancher Kreuzung kann Verwirrung darüber herrschen, welche Ampel für die Radfahrer denn eigentlich gilt.

Grundsätzlich ist hier Folgendes zu beachten:

  • Ist eine gesonderte Fahrradampel vorhanden, müssen Sie sich an diese halten. Dies gilt auch, wenn es sich um eine kombinierte Fußgänger- und Fahrradampel handelt.
  • Gibt es keine Ampel speziell für Fahrradfahrer, gilt seit dem 1. Januar 2017 die Fahrbahnampel. Dies ist eine wesentliche Änderung in der StVO, da Radfahrer sich zuvor in solchen Fällen nach den Fußgängerampeln richten mussten.

Was heißt das nun aber für Sie, wenn Sie bei Rot eine Fußgängerampel mit dem Fahrrad überfahren? Ist auf der Ampel gleichzeitig ein Fahrradpiktogramm zu sehen, handelt es sich um eine kombinierte Radfahr- und Fußgängerampel. Überfahren Sie diese bei Rot, liegt ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad vor und es gelten die oben erläuterten Sanktionen.

Ist es hingegen nur eine einfache Fußgängerampel, gestaltet sich die Sachlage etwas komplizierter. Denn seit Januar 2017 müssen sich Radfahrer nicht mehr an Fußgängerampeln handeln. Prinzipiell kann daher auch das Überfahren einer roten Fußgängerampel mit dem Fahrrad per se nicht geahndet werden. Jedoch treten im Zusammenhang andere Verstöße auf, für die der Verkehrssünder zur Kasse gebeten werden kann:

  1. Fährt ein Radfahrer über eine Fußgängerampel, bedeutet das in der Regel auch, dass er sich auf dem Fußgängerweg befindet. Dieser ist jedoch für alle Radler ab einem Alter von 10 Jahren tabu. Demnach droht Ihnen ein Bußgeld für die unerlaubte Nutzung des Gehweges mit dem Fahrrad.
  2. Ist die Fußgängerampel rot, trifft dies meistens auch für die in gleicher Richtung geltende Fahrbahnampel oder Radfahrampel – also jene Ampel, an die Sie sich eigentlich halten müssten – zu. In diesem Fall haben Sie diese rote Ampel mit Ihrem Fahrrad umfahren und stattdessen die Fußgängerampel genutzt. Auch dies wird als Rotlichtverstoß gewertet.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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