Immer wieder kommt es vor, dass Verkehrsteilnehmer bei Rot über die Ampel fahren und durch den Rotlichtverstoß mit ernstzunehmenden Sanktionen rechnen müssen. Hier erfahren Sie, wie hoch Bußgelder und Punkte in Flensburg ausfallen können, worauf Fußgänger, Fahrrad- sowie Autofahrer achten müssen und wann Ampelblitzer genau auslösen.
Bußgeldtabelle: Sanktionen beim Rotlichtverstoß
Bußgeldrechner zum Tatbestand „rote Ampel überfahren“
Sie sind bei Rot über die Ampel gefahren und wollen nun wissen, welche Sanktionen Sie nach dem Rotlichtverstoß erwarten können? Unser Rechner verrät Ihnen schnell, was dem ausgelösten Blitzer an der Ampel folgt.
FAQ: Rote Ampel überfahren
Nein, je nachdem was für ein Verstoß vorliegt, muss mit Bußgeldern zwischen 90 und 360 Euro gerechnet werden. Details finden Sie hier.
Ja, war die Ampel kürzer als eine Sekunde rot, bedeutet der leichte Rotlichtverstoß niedrigere Sanktionen. War das länger als eine Sekunde der Fall, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß.
Ja, das kann durchaus sein. Bei einer Gefährdung, einem Unfall oder bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß sind sowohl ein Fahrverbot als auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mögliche weitere Sanktionen.
Weitere spezifische Informationen zu Ampelverstößen
Was definiert einen Rotlichtverstoß?
Inhalt
- Bußgeldtabelle: Sanktionen beim Rotlichtverstoß
- Bußgeldrechner zum Tatbestand „rote Ampel überfahren“
- FAQ: Rote Ampel überfahren
- Weitere spezifische Informationen zu Ampelverstößen
- Was definiert einen Rotlichtverstoß?
- Im Video erklärt: Das Wichtigste zum Rotlichtverstoß
- Die Strafe zum Tatbestand „Rote Ampel überfahren“
- Ein Fahrverbot umgehen
- In der Probezeit eine rote Ampel überfahren
- Rotlichtverstöße als Fahrradfahrer begehen
- Als Fußgänger bei Rot über die Ampel laufen
- Rote Ampel mit Blitzer: So funktionieren die Messgeräte
- Die Bedeutung des grünen Pfeils in Bezug auf den Rotlichtverstoß
- Hilfe beim Anwalt für Verkehrsrecht
Ein Rotlichtverstoß kann zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto oder mit einem anderen Fahrzeug begangen werden. Dabei können gerade bei motorisierten Verkehrsteilnehmern verschiedene Gründe dazu führen, dass diese eine Ampel bei Rot überfahren. Mögliche Ursachen können
- Unaufmerksamkeit,
- Fehleinschätzungen in Bezug auf Bremsung oder Beschleunigung sowie
- Fahrlässigkeit bzw. vorsätzliches Handeln sein.
Schon die Namensgebung des Tatbestands trägt hier zur Definition des Verkehrsverstoßes bei:
Im Video erklärt: Das Wichtigste zum Rotlichtverstoß
Die Strafe zum Tatbestand „Rote Ampel überfahren“
Haben Sie eine rote Ampel überfahren, ist es darüber hinaus entscheidend, wie lange die Rotlichtphase bei der Überschreitung bereits angedauert hat.
So spricht der Gesetzgeber von einfachen Rotlichtverstößen, wenn sich in einem solchen Fall das Verkehrslicht weniger als eine Sekunde im roten Bereich befunden hat. Hier sieht der aktuelle Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.
Anders sieht es aus, wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren und die Rotphase schon deutlich länger andauert. Hier handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. In einem solchen Fall müssen erfasste Täter ein Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg hinnehmen. Obendrauf gibt es zudem noch ein Fahrverbot, das für einen Monat gilt.
Ein Fahrverbot umgehen
Berufstätige akzeptieren häufig die Forderung zum Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde. Ein Fahrverbot, welches der gültige Bußgeldkatalog in einigen Fällen vorsieht, trifft Sie und andere Verkehrsteilnehmer jedoch oft härter. Auch wenn dieses nur für einen Monat ausgesprochen wird, kommt es dadurch zu einem harten Einschnitt, der den Weg zum Arbeitsplatz eine Zeit lang erschwert.
Deshalb stellt sich oft die Frage: Kann ich ein Fahrverbot umgehen, wenn ich bei Rot geblitzt wurde? Tatsächlich gibt es einige Fälle, in denen eine Umgehung oder alternativ eine Umwandlung stattfinden kann. Mögliche Szenarien werden im Folgenden kurz beleuchtet:
- Angabe des Augenblicksversagens: Auch pflichtbewusste Fahrer können Fehler machen und beispielsweise durch Druckausübung anderer einmal über eine rote Ampel fahren. Geben diese ein Augenblicksversagen an, können Sie unter Umständen ein Fahrverbot abwenden. Die Erfolgschancen sind hier aber vom Einzelfall und der Argumentation des Betroffenen abhängig.
- Umwandlung zur Geldbuße: Gerade für Personen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, das Fahrverbot aber nicht abwenden können, ist die Umwandlung eine Option. Dazu muss die Behörde jedoch von der unzumutbaren Härte des Fahrverbots überzeugt werden.
- Teilung oder Verschiebung: Eine Aufteilung eines Fahrverbots ist generell nicht möglich, auch nicht, wenn der Zeitraum nur einen Monat beträgt. Eine Verschiebung kann jedoch durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und die Ausschöpfung möglicher Rechtsmittel erreicht werden. Ersttäter besitzen darüber hinaus das Sonderrecht, erst vier Monate nach Abschluss des Verfahrens den Führerschein temporär abgeben zu müssen.
In der Probezeit eine rote Ampel überfahren
Kommt es dazu, dass Fahranfänger eine rote Ampel überfahren, während die Probezeit noch läuft, können besondere Sanktionen anfallen. Dabei ist entscheidend, ob vorher schon andere Verstöße begangen wurden.
Denn innerhalb diese Bewährungszeitraums werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr in A- und B-Verstöße eingeteilt. Das sorgt dafür, dass nicht nur die regulären Sanktionen Anwendung finden, die durch den Bußgeldkatalog festgelegt sind.
Egal, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, es handelt sich immer um einen A-Verstoß. Aber was heißt das genau für den Führerscheinneuling? Erhält dieser einen A-Verstoß, verlängert sich zunächst der Zeitraum der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Darüber hinaus muss der Betroffene in jedem Fall an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilnehmen.
Rotlichtverstöße als Fahrradfahrer begehen
Radfahrer verhalten sich ebenfalls gesetzeswidrig, wenn sie eine rote Ampel überfahren. Denn für Sie gelten generell dieselben Regeln wie für Autofahrer, sind diese doch oft auch auf der gleichen Fahrbahn unterwegs. Trotzdem unterscheiden sich die Bußgelder und Punkte etwas von denen, die Kfz-Führern bei Verstößen drohen. Die folgende Tabelle spiegelt die geltenden Sanktionen dazu wieder:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
mit Fahrrad rote Ampel überfahren (unter 1s) | 60 € | 1 |
... inkl. Gefährdung | 100 € | 1 |
... inkl. Sachbeschädigung | 120 € | 1 |
mit Fahrrad rote Ampel überfahren (über 1s) | 100 € | 1 |
... inkl. Gefährdung | 160 € | 1 |
... inkl. Sachbeschädigung | 180 € | 1 |
Bei der Verfolgung von Tätern auf Fahrrädern ergeben sich oft Schwierigkeiten. Können Autofahrer noch über ihr Nummernschild leicht identifiziert werden, gibt es bei einem Radfahrer keine solche Erfassungsmöglichkeit. So können diese durch eine rote Ampel zwar geblitzt, aber oft nicht ausfindig gemacht werden.
Eine Kontrolle durch vor Ort präsente Beamte ist hier einem mechanischen Rotblitzer grundsätzlich vorzuziehen.
Denn dabei können verkehrswidrig handelnde Personen direkt rausgewunken und wegen dem Rotlichtverstoß zur Kasse gebeten werden. Oft müssen Betroffene aber nicht direkt zahlen. Es kommt dann zur Aufnahme der Personalien, wodurch einige Zeit später der Bußgeldbescheid postalisch verschickt wird.
Als Fußgänger bei Rot über die Ampel laufen
Auch Fußgänger wissen in der Regel, dass sie bei Rot nicht über die Ampel laufen dürfen. Das wird schon dadurch deutlich, dass es spezielle Fußgängerampeln gibt, bei denen die roten und grünen Lichtsignale in Form kleiner Männchen vorkommen. Trotzdem sehen viele Passanten den schnellen Rotlichtverstoß als Kavaliersdelikt an. Doch wie sieht die Rechtslage bei Fußgängern wirklich aus?
Es ist richtig, dass Fußgänger nicht so hart bestraft werden, wie es bei Autofahrern und Fahrradfahrern der Fall ist. Das bedeutet aber nicht, dass hier keine Sanktionen verhängt werden. Passanten können eine rote Ampel zwar nicht überfahren, jedoch schnellen Schrittes ignorieren. Werden sie dabei erwischt, droht ein Verwarngeld von fünf Euro. Dabei sollte jeder Verkehrsteilnehmer, der zu Fuß unterwegs ist, auch beachten:
- Das Verwarngeld erhöht sich auf 10 Euro, wenn es durch den Rotlichtverstoß zum Unfall kommt.
- Das Verletzungsrisiko für Fußgänger ist extrem hoch. Bei Zusammenstößen besitzen diese keinen Schutz, wie er beispielsweise bei Autofahrern zu einem gewissen Grad durch die Karosserie besteht.
Passanten, die es eilig haben, gehen nicht immer auf direktem Weg bei Rot über die Ampel. In einigen Fällen entscheiden sie sich auch dazu, die Lichtanlage komplett zu umgehen und die Straße an anderer Stelle zu überqueren. Doch auch dieses Verhalten ist nach § 25 Straßenverkehrsordnung (StVO) unzulässig. Darin schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Gehwege zu nutzen sind. Wer also abseits dieser eine Fahrbahn überquert, riskiert ebenfalls Sanktionen. Nicht zuletzt kann dabei der Versicherungsschutz leiden.
Rote Ampel mit Blitzer: So funktionieren die Messgeräte
Fahren Autofahrer bei Rot über die Ampel und werden geblitzt, können sie sich oft sicher sein: Der Ampelblitzer zieht eine Strafe in Form von einem Bußgeld und Punkten in Flensburg nach sich. Immer wieder kommt dabei die Frage auf: Aber wie konnte der Blitzer die rote Ampel und meine Überschreitung erfassen?
Generell können Blitzer unterschiedliche Funktionsweisen aufweisen. Das trifft auch auf Ampelblitzer zu. Oft nutzen diese aber sogenannte Boden- und Kontaktschleifen. Diese werden so angebracht, dass sie, wenn ein Fahrzeug über die Linie rollt, den in der Nähe befindlichen Blitzer auslösen.
Moderne Ampelblitzer, die Fahrer im Auto erfassen, müssen den geblitzten Personen nicht einmal auffallen. Denn nicht immer kommt es bei der Lichtbilderstellung zu einem Blitz. So kann auch Schwarzlicht-Technik eingesetzt werden, um unbemerkt Verkehrssünder zu erfassen. Doch nicht jedes auffällig wirkende Gerät ist auch immer ein Ampelblitzer. Oft handelt es sich auch nur um Bewegungsmelder, die prüfen, ob ein regelmäßiges Umschalten der Anlage erforderlich ist.
Alles über den Ampelblitzer im Video erklärt
Weitere Informationen über Ampel-Einrichtungen
Die Bedeutung des grünen Pfeils in Bezug auf den Rotlichtverstoß
Nicht selten ist an einer roten Ampel rechts ein grüner Pfeil auf einem Blechschild angebracht. Dieses Verkehrszeichen wird seit 1994 bundesweit eingesetzt. Das Ziel des Pfeils ist es, unnötig lange Wartezeiten an Kreuzungen zu vermeiden. Aus diesem Grund erlaubt er den vor der Lichtanlage wartenden Fahrern das Rechtsabbiegen bei rotem Ampellicht, wenn es der von links kommende Querverkehr zulässt.
Viele Führerscheinbesitzer, die mit dem Auto unterwegs sind, sind sich darüber im Klaren, dass der grüne Pfeil ihnen eine Erlaubnis erteilt. Doch durch Halbwissen kommt es immer wieder zu gesetzeswidrigen Verhaltensweisen. Daher wird im Folgenden kurz erläutert, wie Sie eine rote Ampel mit Grünpfeil überfahren dürfen und worauf dabei zu achten ist.
- Ein grüner Pfeil bedeutet nicht, dass Sie von einer Sekunde auf die andere direkt die rote Ampel überfahren dürfen.
- Ein betroffener Fahrer muss zunächst halten. Der Haltevorgang sollte drei Sekunden dauern, auch wenn die freie Fahrbahn zum schnellen Abbiegen einlädt.
- Es ist darauf zu achten, dass auch Radfahrer und Fußgänger zum Querverkehr zählen, welcher immer Vorrang hat.
- Vor dem Abbiegevorgang muss das Fahrzeug bis zur Sichtlinie vorgefahren und sichergestellt werden, dass keine anderen Fahrer von der Seite kommen.
Halten sich Betroffene an diese Schritte, werden sie auch bei derlei Zusatzschildern nicht bei Rot geblitzt und es sind keine verkehrsrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Ansonsten gilt: Zieht ein Fahrer direkt an einer Signalanlage mit Grünpfeil vorbei, fallen dieselben Sanktionen an, wie wenn eine rote Ampel ohne ein solches Schild überfahren wird.
Hilfe beim Anwalt für Verkehrsrecht
Messverfahren laufen nicht immer fehlerlos ab. Sind Sie folglich der Meinung, dass Ihnen zu Unrecht vorgeworfen wird, Sie hätten eine rote Ampel überfahren, können Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Dabei ist es immer ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren und sich von diesem beraten zu lassen.
Verschiedene Fehlerfaktoren können von einem Rechtsanwalt dazu genutzt werden, um die Vorwürfe eines Bußgeldbescheides zu untergraben.
So kann es beispielsweise sein, dass ein Ampelblitzer nicht wie vorgeschrieben geeicht oder die Bedienungsanleitung durch die Beamten nicht befolgt wurde.
ich bin nicht betroffen habe abe nochma 1 frage was ist wenn mann vor einer roten ampel steht und plötzlich blaulich hinter dir was ist wenn ich weiter fahre bei rot um der feuerwehr oder polizei pklatz zumachen bekomme ich dann 1 punkt ? wes kann man dan machen