Rosa Führerschein: Gültigkeit, Umtauschfristen & mehr

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Der Führerschein ist in seiner Karriere schon so einige Stationen durchlaufen – Farben und Formate wurden variiert, wer einen Führerschein älteren Formats hatte, konnte diesen trotzdem ein Leben lang behalten. 2013 wurde jedoch in Deutschland eine EU-Richtlinie durchgesetzt, welche die Führerscheine im Scheckkartenformat nur noch befristet. Wann die Gültigkeit von einem Führerschein ausläuft, der rosa ist, und wie Sie den rosa Führerschein umtauschen, das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Rosa Führerschein

Wann muss ich den rosa Führerschein umtauschen?

Es gibt eine gestaffelte Umtauschpflicht, die vom Geburtsjahr abhängt – spätestens am 19. Januar 2033 ist auch der letzte rosa Führerschein nicht mehr gültig. Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, lesen Sie hier.

Ist der rosa Führerschein auch im Ausland gültig?

Ja, der rosa Führerschein muss zumindest auch von den EU-Mitgliedsstaaten akzeptiert werden. Allerdings kommt es dennoch vor, dass Beamte ihn in einer Verkehrskontrolle nicht als gültiges Dokument erkennen.

Was darf ich mit dem rosa Führerschein fahren?

Es kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt Sie den Führerschein welcher Klasse erhalten haben. Ein rosa Führerschein der Klasse 3 vor dem 31. Dezember 1998 gemacht, darf damit die heutigen Klassen B, BE, C1 und C1E fahren.

Wie lange ist der rosa Führerschein noch gültig?

Wie lange gilt der rosa Führerschein noch?
Wie lange gilt der rosa Führerschein noch?

Der rosa Führerschein wurde in der Zeit zwischen dem 1. April 1986 bis 31. Dezember 1998 ausgegeben. Anders als ein Personalausweis war ein Führerschein unbefristet gültig. Am 19. Januar 2013 trat jedoch die EU-Führerschein-Richtlinie in Kraft, welche sich auf die Gültigkeit von einem rosa Führerschein auswirkt. Gemäß dieser Richtlinie sind nämlich sämtliche Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre alten Führerscheine in den EU-Führerschein umzuwandeln – und zwar spätestens bis zum 19. Januar 2033.

Um dies zu erreichen, gibt es in Deutschland eine gestaffelte Umtauschpflicht. Bei Führerscheinen, die vor dem Jahr 1999 ausgestellt wurden – dazu gehört eben auch der Führerschein in Rosa – ist die Gültigkeit abhängig vom Geburtsjahr des Fahrers.
Rosa Führerschein: Wie lange er gültig ist, das hängt von dem Geburtstag des Inhabers ab.
Rosa Führerschein: Wie lange er gültig ist, das hängt von dem Geburtstag des Inhabers ab.
  • Geboren vor 1953: Der Umtausch vom rosa Führerschein muss erst zum 19. Januar 2033 stattfinden.
  • Geboren zwischen 1953 und 1958: Sie müssen das Umschreiben von Ihrem Dokument bis zum 19. Januar 2021 erledigt haben.
  • Geboren zwischen 1959 und 1963: Mit Ihrem alten Führerschein können Sie noch bis zum 19. Januar 2022 fahren.
  • Geboren zwischen 1964 und 1970: Ihr Führerschein in rosa ist gültig bis zum 19. Januar 2023.
  • Geboren nach 1971: Mit dem rosa Führerschein können Sie noch bis zum 19. Januar 2024 Ihr Auto oder sonstige Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen führen.
Übrigens: Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, sind generell nur noch 15 Jahre gültig.

Ist der rosa Führerschein im Ausland gültig?

Häufig wird bei Verkehrskontrollen in anderen EU-Ländern der rosa Führerschein nicht akzeptiert, sodass sogar ein Bußgeld die Folge sein kann. Allerdings ist dies gemäß der Vereinbarung der EU nicht gestattet: Wie jede andere in Deutschland erworbene und gültige nationale Fahrerlaubnis hat auch der rosa Führerschein Gültigkeit in der EU und muss daher von allen Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Rosa Führerschein: Gültigkeit in Österreich wie in anderen EU-Ländern muss anerkannt werden.
Rosa Führerschein: Gültigkeit in Österreich wie in anderen EU-Ländern muss anerkannt werden.

Um ein solches Vorkommnis zu vermeiden, können Betroffene auf Ihren Reisen in ein anderes EU-Land das entsprechende Dokument dieser Vereinbarung (wichtig sind vor allem Artikel 1 und 2) ausdrucken und mit sich führen, um es im Ernstfall vorzeigen zu können. Die EU stellt dieses im Internet in mehreren Sprachen zur Verfügung.

Sollte dies trotzdem nicht helfen, empfehlen wir Ihnen, den Strafzettel mitsamt Betrag des Bußgeldes sowie Grund dafür aufzubewahren und anschließend mithilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht dagegen vorzugehen.

Fahren Sie außerhalb der EU, sollten Sie sich bspw. auf der Seite des auswärtigen Amtes über die Bestimmungen zur Fahrerlaubnis im jeweiligen Land informieren. Bspw. sollte der rosa Führerschein in der USA in Verbindung mit einem internationalen Führerschein vorgezeigt werden. In den meisten Bundesstaaten ist dies Pflicht.

Dazu benötigen Sie die Führerscheinnummer. Beim rosa Führerschein ist diese links neben dem Führerscheinfoto eingetragen.

Rosa Führerschein – was darf ich fahren?

Als 1999 die Führerscheinreform in Kraft trat und der rosa Führerschein vom EU-Führerschein in Scheckkartenformat abgelöst wurde, sollten damit auch die Fahrerlaubnisklassen in der EU vereinheitlicht werden. Wir kennen heute die Klassen A, B, C, D und E.

Wer bspw. einen rosa Führerschein der Klasse 3 hat, fragt sich, wie sich eine solche Reform auf seine Fahrerlaubnis auswirkt und welche Kfz er damit noch fahren darf.

Grundsätzlich gilt dabei: Inhaber eines solchen Dokuments sind berechtigt, Fahrzeuge der neuen Klassen B, BE, C1 und CE zu fahren. Somit können nicht nur Pkw, sondern auch bestimmte Lkw geführt werden.

Rosa Führerschein umschreiben

Wenn Sie den rosa Führerschein in den EU-Schein umwandeln. müssen Sie keine Prüfung u. Ä. ablegen.
Wenn Sie den rosa Führerschein in den EU-Schein umwandeln. müssen Sie keine Prüfung u. Ä. ablegen.

Auch wenn ein alter Führerschein seine Gültigkeit – ob er rosa oder grau ist – verliert, bleibt die Fahrerlaubnis bestehen. Nur der alte Lappen wird aktualisiert, damit er dem Standard entspricht. Sie werden also, wenn Sie den Führerschein in Rosa umschreiben lassen wollen, nicht erneut eine Fahrprüfung o. Ä. ablegen müssen.

Beachten Sie aber, dass für die Erneuerung Ihres Dokuments trotzdem Kosten für Sie anfallen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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