Rollerführerschein: Welche Kosten hat eine Führerscheinklasse AM?

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Mit der endgültigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG am 19.01.2013 sind die europaweit einheitlichen Führerscheinklassen auch in Deutschland gültig. Seitdem gehören Rollerführerschein und Mopedführerschein zu derselben Führerscheinklasse, d.h., dass die alten Führerscheinklassen S und M durch AM ersetzt wurden. 

FAQ: Rollerführerschein

Zu welcher Führerscheinklasse gehört der Rollerführerschein?

Der Rollerführerschein gehört zur Führerscheinklasse AM.

Welche Fahrzeuge darf ich noch mit dem Rollerführerschein fahren?

Unter Einhaltung spezifischer Voraussetzungen dürfen damit auch Trikes, Quads, S-Pedelecs, E-Bikes und Mofas gefahren werden.

Welches Mindestalter gilt für den Rollerführerschein?

In Deutschland kann der Rollerführerschein mit 15 Jahren erworben werden.

Was sind die Voraussetzungen für die Führerscheinklasse AM?

Die alten Führerscheinklassen S und M wurden durch die neue Führerscheinklasse AM ersetzt.
Die alten Führerscheinklassen S und M wurden durch die neue Führerscheinklasse AM ersetzt.

Was sind die Voraussetzungen für einen Motorroller-Führerschein? In Deutschland können Sie den Rollerführerschein mit 15 Jahren machen, unter Umständen können Sie aber bereits mit 14,5 Jahren Fahrstunden in der Fahrschule nehmen, wenn Sie eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern vorlegen können. Darüber hinaus müssen Sie auch für einen Mopedführerschein an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen sowie einen Sehtest absolvieren und bestehen. Des Weiteren brauchen Sie ein biometrisches Passfoto für die Ausstellung des Führerscheins.

Wo durften Sie in Deutschland im Modellversuch vor Ihrem 16. Lebensjahr einen Rollerführerschein machen?

Die EU-Verordnung stellt jedem Mitgliedsstaat frei, das Mindestalter für den Klasse-AM-Führerschein festzusetzen. In Deutschland dürfen Sie den Führerschein für Mofa, Moped, Roller und Quad jetzt mit 15 Jahren erwerben. Bis zum 28.07.2021 galt allerdings ein Mindestalter von 16 Jahren.


Der Modellversuch in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen lief bis April 2018 bzw. 2020 und erlaubte Jugendlichen, einen Mopedführerschein mit 15 Jahren zu absolvieren. Dieser Versuch stellte sich als erfolgreich heraus, sodass das Mindestalter bundesweit im Juli 2021 auf 15 Jahre festgelegt wurde.

Welche Fahrzeuge können Sie mit einem AM-Führerschein fahren?

Mit dem Rollerführerschein können sie zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge und sogar vierrädrige Leicht-KFZ führen.
Mit dem Rollerführerschein können sie zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge und sogar vierrädrige Leicht-KFZ führen.

Für welche Modelle gilt die Führerscheinklasse AM? Mit dem Rollerführerschein dürfen Sie nicht nur die zweirädrigen Roller fahren, sondern auch dreirädrige und sogar vierrädrige Leicht-Kfz-Fahrzeuge, beispielsweise Quads. Allerdings gibt es für diese Fahrzeuge zusätzliche Anforderungen. Im Folgenden finden Sie Merkmale der Fahrzeuge, die Sie mit einem Rollerführerschein führen dürfen:

  • Zweirädrige Kraftfahrzeuge:
    • Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
    • Maximaler Hubraum von 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
    • Maximale Leistung von 4 kW bei Elektromotor
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
    • Maximaler Hubraum von 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
    • Maximale Motorleistung von 4 kW
  • Vierrädrige Leicht-Kfz:
    • Maximaler Hubraum von 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
    • Höchste Motorleistung von 4 kW
    • Maximale Leermasse von 350 kg


Sonstige Fahrzeuge, die Sie mit einem Rollerführerschein oder einem Mopedführerschein fahren können:

  • Krafträder, deren Erstzulassung vor dem 31. Dezember 2001 erfolgte:
    • Maximaler Hubraum von 50 cm³
    • Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
  • Kleinkrafträder, deren Erstzulassung vor dem 28. Februar 1992 erfolgte:
    • Maximaler Hubraum von 50 cm³
    • Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h
  • Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Erstzulassung vor dem 28. Februar 1992 erfolgte.
  • Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 01. Januar 1957 erfolgte:
    • Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
    • Maximales Gewicht 33 kg (mit Hilfsmotor, ohne Werkzeug, Kraftstoff, Gepäckträger)
  • Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 01. September 1952 erfolgte:
    • Maximaler Hubraum von 50 cm³
    • Höchstleistung des Motors 0,7 kW (1 PS)

Brauchen Sie für ein Fahrrad mit Hilfsmotor einen Führerschein für Kleinkraftrad?

Wollen Sie mit einem Mofa fahren, benötigen Sie keinen Rollerführerschein, da ein Fahrrad mit Hilfsmotor kein Kleinkraftrad ist. Es reicht völlig, wenn Sie eine Prüfbescheinigung mitführen, wenn Sie nach 1965 geboren sind – wer vor 1965 geboren ist, kann ohne Führerschein und Prüfbescheinigung ein Mofa fahren.

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist dann hinfällig, wenn Sie einen Rollerführerschein besitzen.

Was gibt es noch bei Rollerführerschein zu beachten?
Um ein Motorrad zu fahren, brauchen Sie einen Motorradführerschein. Ein Rollerführerschein ist dafür nicht ausreichend.
Dagegen sind Sie zum Fahren von Modellen der Führerscheinklasse AM berechtigt, wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A, A1, A2, B und T sind.

Mopedführerschein: Was sind die Kosten für einen Rollerführerschein?

Wie teuer ist so ein Rollerführerschein eigentlich?
Wie teuer ist so ein Rollerführerschein eigentlich?

Was kostet ein Führerschein der Klasse AM im Allgemeinen und wie teuer ist ein Rollerführerschein im Besonderen? Die Kosten für einen Mopedführerschein sind in jeder Region bzw. Stadt unterschiedlich. Des Weiteren braucht jeder Fahrschüler eine andere Anzahl von Fahrstunden, dementsprechend sind die AM-Führerschein-Kosten von Fall zu Fall unterschiedlich hoch. Allgemein müssen Sie für einen Mopedführerschein einen Preis von 150 bis 250 Euro zahlen, für einen Rollerführerschein wischen 450 und 500 Euro.

Dafür entstehen bei einem Mopedführerschein folgende Kosten:

  • Sehtest: 6,43 Euro
  • Erste-Hilfe-Kurs: etwa 20 Euro
  • Grundgebühr bei der Fahrschule: etwa 500 Euro
  • Lernmaterial: etwa 40 Euro
  • Übungsfahrten: je Fahreinheit etwa 25 Euro
  • Gebühr zur Vorstellung der theoretischen Prüfung: etwa 40 Euro
  • Gebühr zur Vorstellung der praktischen Prüfung: etwa 75 Euro
  • TÜV-Gebühr für die theoretische Prüfung: etwa 21 Euro
  • TÜV-Gebühr für die praktische Prüfung: etwa 85 Euro
  • Gebühr für den Führerscheinantrag: etwa 40 Euro
  • Biometrisches Passbild: etwa 15 Euro
  • Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins: etwa 30 Euro bis 50 Euro bei Erstausstellung.
Bestehen Sie die Prüfung für die Führerscheinklasse AM nicht, entstehen neue Kosten: Neue Fahrstunde, neue Gebühren für die Prüfung. Es empfiehlt sich jedoch, vor einer erneuten Prüfung ausreichend zu üben.

Wie erhalten Sie einen Führerschein der Klasse AM oder einen Mopedführerschein?

Die Theorieprüfung für den Führerschein der Klasse AM erfolgt mit 30 Fragen elektronisch.
Die Theorieprüfung für den Führerschein der Klasse AM erfolgt mit 30 Fragen elektronisch.

Für einen Rollerführerschein benötigen Sie zuerst 14 Theoriestunden à 90 Minuten. In 12 Doppelstunden lernen Sie den Grundstoff, in den anderen zwei Doppelstunden die Motorradtheorie.

Bei der praktischen Ausbildung hängt die Anzahl der Fahrstunden immer von den Fähigkeiten des jeweiligen Teilnehmers ab. Dabei sind Sonderfahrten, Nachtfahrten und Überlandfahrten auch keine Pflicht. Der Fahrlehrer wird dann entscheiden, wann der Fahrschüler zur Prüfung zugelassen werden kann. Die Prüfung darf jedoch frühestens einen Monat vor dem 15. Geburtstag absolviert werden.

Die theoretische Prüfung erfolgt elektronisch und enthält 30 Fragen. Diese bestehen Sie, wenn Sie höchstens zehn Fehlerpunkte haben. Eine bestandene Theorieprüfung ist die Voraussetzung für die praktische Prüfung, welche 45 Minuten dauert, wobei der praktische Unterricht keine Pflicht ist. Bevor die Prüfung beginnt, ist es wichtig, Außen und Rückspiegel richtig einzustellen. Bei der praktischen Fahrprüfung müssen Sie vier von sieben möglichen Grundaufgaben erfolgreich absolvieren:

  • etwa 25 m Schrittgeschwindigkeit vorwärts fahren mit geradem Blick
  • bei konstanten 40 km/h einem Hindernis ausweichen, ohne dabei die Geschwindigkeit zu verringern
  • bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h abbremsen, um einem Hindernis auszuweichen
  • im Kreis fahren (9 m Durchmesser)
  • Vollbremsung aus 40 km/h
  • Slalom fahren (7 m Abstand) bei 30 km/h oder bei Schrittgeschwindigkeit
  • Slalomfahrt (9 m Abstand) mit 30 km/h

Sie dürfen maximal drei von vier Aufgaben einmal wiederholen. Das richtige Anfahren und das richtige Anlassen des Fahrzeugs stehen immer auf dem Prüfungsplan.

Für Roller und Moped hat der Führerschein keine zweijährige Probezeit. Die Führerscheinklasse AM ist dann auch unbefristet gültig.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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