Roller fahren: Diese Verkehrsregeln sollten Sie kennen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (32 Bewertungen; 4,25 von 5)
Loading ratings...Loading...

Sie sind sowohl in der Anschaffung als auch im Unterhalt vergleichsweise günstig, verbrauchen weniger Benzin als ein Auto und erleichtern die Parkplatzsuche enorm: Roller. Vor allem bei jungen Menschen sind die praktischen Flitzer beliebt, da das Mindestalter für einen Rollerführerschein gerade einmal bei 15 Jahren liegt. An welche Verkehrsregeln Sie sich halten müssen, wenn Sie mit einem Roller fahren, klärt dieser Ratgeber.

Bußgeldtabelle: Verstöße bei Fahrten mit dem Roller

VerstoßBußgeldPunkte
Auf einem Roller ohne besonderen Sitz eine Person befördern5 €
Ohne geeigneten Helm Roller fahren15 €
Roller mit einem Kind fahren, das keinen geeigneten Helm trägt60 €1
… bei mehreren Kindern70 €1
Mit einem Roller auf dem Gehweg fahren10 €
… mit Behinderung15 €
… mit Gefährdung20 €
… mit Unfallfolge25 €
Auf der Autobahn Roller fahren20 €
Roller fahren ohne Kennzeichen40 €
Roller fahren ohne abgeschlossene VersicherungGeld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr
Roller fahren ohne gültige Betriebserlaubnis50 €
Roller ohne Führerschein oder Prüfbescheinigung fahren10 €
Roller ohne Fahrerlaubnis fahrenGeld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr

FAQ: Roller fahren

Welcher Führe‌rschein ist notwendig, um Motorroller fahren zu dürfen?

In der Regel verfügen Motorroller über eine bauartbedingte Höchstg‌eschwindigkeit von 45 km/h, einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und eine Leistung von bis zu 4 kW. Demzufolge benötigen Sie einen Führerschein der Klasse AM, wenn Sie Roller fahren möchten.

Gibt es eine Helm‌pflicht bei Fahrten mit dem Roller?

Gemäß § 21a Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist bei Fahrten mit einem Motorroller ein geeigneter Schutzhelm vorgeschrieben. Sie dürfen daher weder ohne Helm noch beispielsweise mit einem Fahrradhelm Roller fahren, da dieser nicht dafür geeignet ist.

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie mit dem Roller fahren und gegen die Verkehrsregeln verstoßen?

Je nachdem, gegen welche Vorschrift Sie bei Fahrten mit dem Roller verstoßen, können Verwarnungs- bzw. Buß‌gelder zwischen 5 und 70 Euro fällig werden. Auch Punk‌te in Flensburg sind möglich. Wenn Sie ohne vorhandenen Führerschein Roller fahren, also gar keine Fahrerlaubnis besitzen, kann Ihnen laut § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Detaillierte Infos zu den Sanktionen bei Verkehrsverstößen mit dem Roller finden Sie in dieser Tabelle.

Roller fahren: Allgemeine Regeln im Straßenverkehr

Richtig Roller zu fahren, will gelernt sein. Infos zu den Vorschriften finden Sie hier.
Richtig Roller zu fahren, will gelernt sein. Infos zu den Vorschriften finden Sie hier.

Normalerweise handelt es sich bei Rollern um zweirädrige Kraftfahrzeuge, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und eine Leistung von bis zu 4 kW aufweisen. Daher ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM vorgeschrieben, um Roller fahren zu dürfen. Verfügen Sie über einen Autoführerschein, ist diese Führerscheinklasse bereits inbegriffen.

Kleinkrafträder, wie Motorroller, brauchen zwar keine Zulassung, dafür aber eine gültige Betriebserlaubnis (ABE) sowie ein Versicherungskennzeichen. Sie müssen demzufolge eine Versicherung für Ihren Roller abschließen, die durch das Kennzeichen nachgewiesen wird. Darüber hinaus gilt eine Helmpflicht bei Fahrten mit dem Roller. Diese erstreckt sich nicht nur auf den Fahrer, sondern gemäß § 21a Absatz 2 StVO auch auf mögliche Mitfahrer:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. […]“

Wenn Sie also zu zweit Roller fahren, sollten Sie darauf achten, dass sowohl Sie als auch Ihre Begleitung mit einem geeigneten Schutzhelm ausgestattet sind. Ein Fahrradhelm erfüllt die notwendigen Vorgaben dabei nicht. Sind Sie mit einem Roller unterwegs, sollten Sie überdies Geh- sowie Radwege meiden, da diese Fußgängern bzw. Fahrradfahrern vorbehalten sind. Auch Fahrten auf der Autobahn sind tabu. Diese sind lediglich Kfz gestattet, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei mindestens 60 km/h liegt, wie z. B. Motorrädern oder Pkw.

Welche Sanktionen drohen, wenn Sie vorschriftswidrig Roller fahren?

Was droht, wenn Sie einen Roller ohne Papiere fahren?
Was droht, wenn Sie einen Roller ohne Papiere fahren?

Anschließend haben wir Ihnen einige Verstöße bei Fahrten mit dem Roller aufgelistet, bei denen Sie sich auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen müssen:

  • Immer wieder gibt es Menschen, die Roller fahren, ohne einen Helm aufzusetzen. Die Strafe liegt hier zunächst einmal bei 15 Euro. Haben Sie allerdings ein Kind dabei, das keinen Schutzhelm trägt, drohen Ihnen gleich 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
  • Wenn Sie mit einem Roller ohne Kennzeichen fahren und erwischt werden, müssen Sie 40 Euro zahlen. Dabei geht es jedoch lediglich darum, dass Sie kein Kennzeichen montiert haben, ein Versicherungsschutz jedoch besteht. Sollten Sie mit einem Roller ohne abgeschlossene Versicherung fahren, kann laut § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Sie zukommen.
  • Das Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis mit einem Roller kostet im Regelfall 50 Euro.
  • Sollten Sie auf einem Rad- oder Gehweg mit einem Roller fahren, kann Ihnen dafür ein Verwarnungsgeld von 10 Euro aufgebrummt werden.

Achtung: Besonders hart kann es Sie treffen, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis mit einem Roller fahren. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die gemäß § 21 StVG mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden kann. Haben Sie hingegen nur Ihren Führerschein, also das Dokument, nicht dabei, bleibt es bei einem Verwarngeld von 10 Euro.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

Bildnachweise