Der LR90 ist ein Lasermessgerät, das von Polizeibeamten zur Messung der Geschwindigkeit eingesetzt wird. Aufgrund seiner Form wird er oft auch Laserpistole genannt. Weil er nicht zu den aktuellsten Laser-Blitzern gehört, können bei der Geschwindigkeitsmessung Fehler auftreten.
FAQ: Blitzer RIEGL LR90-235P
Der LR90 wird aufgrund seiner Form auch als Laserpistole bezeichnet. Es ist ein älteres Blitzgerät, um Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen.
Das Gerät sendet Laserimpulse aus, die auf das Fahrzeug treffen. Aus der Änderung der Entfernung des Kfz errechnet der Blitzer dann die Geschwindigkeit. Fotos werden dabei nicht geschossen.
Da es sich schon um ein älteres Modell handelt, das nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entspricht, ist es auch entsprechend fehleranfällig. Daher kann es sich mitunter lohnen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Die Funktionsweise des RIEGL LR90-235P
Inhalt
Dieser Laser-Blitzer ist in der Lage, die Geschwindigkeit von ankommenden und sich entfernenden Fahrzeugen zu ermitteln. Dies geschieht mithilfe eines Laserstrahls, der von dem Messgerät ausgestrahlt wird. Wenn diese Laserimpulse auf das Fahrzeug treffen, errechnet die Software des Geräts die Geschwindigkeit des entsprechenden Objekts aus der Veränderung der Entfernung.
Gewöhnlich wird dieses mobile Messgerät am Straßenrand auf einem Gestell positioniert. Gelegentlich halten ihn die Beamten bei der Messung aber auch in der Hand. Sie können den RIEGL Laser sogar durch die Scheiben ihres Fahrzeugs benutzen, um unauffällig die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu messen. Bei der Messung der Geschwindigkeit werden keine Fotos gemacht.
Weil der LR90 zu den ersten zugelassenen Lasermessgeräten gehört, ist seine Technik nicht auf dem neuesten Stand und für Fehler anfällig.
Bei einem drohenden Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung kann es sich daher lohnen, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, um festzustellen, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Aussicht auf Erfolg hat.
Fehler im Messprotokoll
Der Messvorgang mit dem RIEGL Lasermessgerät muss ausführlich durch den Polizeibeamten protokolliert werden, weil bei den Messungen keine Fotos von der Geschwindigkeitsüberschreitung gemacht werden. Nur dann kann ein Bußgeldbescheid auf das Messergebnis des LR90 gestützt werden.
Verstöße gegen die Gebrauchsanweisung
Um die Forderung nach einem Bußgeld auf die Geschwindigkeitsmessung des LR90 stützen zu können, muss der RIEGL Laser entsprechend der Bedienungsanleitung eingesetzt worden sein. Gerade die ordnungsgemäße Verwendung bietet oft Ansatzmöglichkeiten, um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen.
Nun ist es jedoch schwierig, die Bedienungsanleitung zu dem LR90 Laser-Blitzer zu erhalten. In der Regel wird dies nur über einen Rechtsanwalt gelingen. Wenn der betroffene Fahrer im Rahmen eines Bußgeldverfahrens einen Anwalt einschaltet, kann dieser bei der Akteneinsicht auch die Bedienungsanleitung einsehen und so die Bedienung und Aufstellung des Geräts genau untersuchen.
Weitere Fehlerquellen des RIEGL LR90
Es kann bei diesem Lasermessgerät auch vorkommen, dass Messwerte vom nachfahrenden oder überholenden Fahrzeug ausgelöst werden. Das bedeutet, dass nicht die Geschwindigkeit des Betroffenen, sondern des nachfahrenden Fahrzeugs gemessen wurde. Solche Messfehler treten beim LR90 insbesondere dann auf, wenn die Zieloptik nicht richtig justiert wurde. Diese schwerwiegende Fehlerquelle liegt in der Funktionsweise des RIEGL Messgeräts begründet. Weil mehrere Messungen durchgeführt werden müssen, ist es oft schwierig, stets denselben Punkt am Fahrzeug zu fixieren. Ein Fehler bei der Justierung kann dazu führen, dass der Laser das betroffene Objekt nicht richtig anvisiert und Fahrzeuge bei der Messung verwechselt werden können. Diese Gefahr besteht vor allem, wenn mehrere Fahrzeuge hintereinander fahren.
Auch mögliche Winkelungenauigkeiten bieten gute Chancen, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid Erfolg hat oder dass die Toleranz zu Ihren Gunsten angepasst wird.