Reifenwechsel: Wann müssen Sie die Reifen wechseln?

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Damit Ihr Fahrzeug richtig fährt, sind die Reifen ein wichtiger Faktor. Diese sollten stets über den richtigen Luftdruck verfügen. Wer Allwetterreifen besitzt, kann diese das ganze Jahr über nutzen. Haben Sie allerdings Sommer- und Winterreifen, kommen Sie um einen Reifenwechsel nicht herum. Wann dieser ansteht und ob Sie ihn sogar selbst durchführen können, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

FAQ: Reifenwechsel

Wann muss man die Reifen wechseln?

Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Stichtag, an welchem Sie zum Beispiel Winter- auf Sommerreifen wechseln müssen. Als Faustregel gilt: Sommerreifen werden von Ostern bis Oktober genutzt. Grundsätzlich sollten Sie die Witterungsbedingungen im Blick haben. Die Reifen leisten nämlich einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Erreichen diese nicht mehr die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm, müssen Sie die Reifen umgehend tauschen.

Was kostet es, die Reifen wechseln zu lassen?

Lassen Sie neue Reifen aufziehen, liegen die Kosten meist zwischen 20 und 80 Euro. Viele Werkstätten bieten auch an, die Reifen für Sie zu lagern, falls Sie selbst dazu keine Möglichkeit haben. Sie können den Reifenwechsel auch zusammen mit einer fälligen Autoreparatur durchführen lassen. In diesem Fall müssen Sie mit einem höheren Preis rechnen.

Wie wechsle ich die Reifen richtig?

Egal ob beim Auto oder Motorrad – einen Reifenwechsel können Sie meist auch in Eigenregie durchführen. Das bietet sich allerdings nur an, wenn Sie über das entsprechende Werkzeug, wie zum Beispiel einen Wagenheber verfügen. Hier finden Sie eine Anleitung, mit deren Hilfe Sie den Reifen selbst wechseln können.

Droht ein Bußgeld, wenn ich keinen Reifenwechsel durchführe?

Sind Sie im Winter bzw. bei winterlicher Witterung mit Sommerreifen unterwegs, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen. Zudem wird ein Punkt in Flensburg vermerkt. Unserer Tabelle können Sie weitere Sanktionen nehmen, die im Zusammenhang mit den Reifen ausgesprochen werden können.

Auf Winterreifen wechseln: Wann ist es soweit?

Abgenutzte Reifen: Ein Wechsel ist unumgänglich, da sonst die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist.
Abgenutzte Reifen: Ein Wechsel ist unumgänglich, da sonst die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist.

Rechtlich ist kein Stichtag für den Reifenwechsel im Winter vorgeschrieben. Als Faustregel gilt, dass Sommerreifen etwa von Ostern bis Oktober problemlos genutzt werden können. Sie sollten trotzdem immer die Witterung im Blick behalten. § 2 Absatz 3a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt nämlich vor:

Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. […]

Doch nicht nur die Witterung kann in Bezug auf die Reifen einen Wechsel notwendig machen. Wichtig ist auch, dass die „Schuhe“ des Kfz in einem guten Zustand sind. Als Mindestprofiltiefe sind 1,6 mm vorgeschrieben.

Entspricht die Bereifung nicht mehr diesem Wert, muss sie umgehend ausgetauscht werden. Angefahrene Reifen stellen nämlich ein erhebliches Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit dar.

Wichtig: Sie sollten in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob der Reifendruck ausreicht. Wie hoch dieser mindestens sein sollte, können Sie entweder der Beschreibung in der Betriebsanleitung oder der Innenseite von Ihrem Tankverschluss entnehmen.

Wie hoch sind die Kosten für einen Reifenwechsel?

Die Kosten für einen Reifenwechsel werden individuell berechnet.
Die Kosten für einen Reifenwechsel werden individuell berechnet.

Wollen oder können Sie den Reifenwechsel nicht selbst durchführen, sollten Sie eine Werkstatt damit beauftragen. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren, da einige Anbieter in diesem Bereich öfter ausgebucht sind.

Wie hoch die Kosten ausfallen, lässt sich pauschal nicht sagen. Sie sollten aber circa 20 bis 80 Euro einplanen. Einige Werkstätten bieten zudem an, Ihre Sommer- oder Winterreifen zu lagern. In aller Regel können Sie den Dienstleister auch damit beauftragen, Ihre alten Reifen zu entsorgen, sofern dies erforderlich ist.

Übrigens: In Deutschland ist es auch erlaubt, mit Ganzjahresreifen zu fahren. Diese erfüllen alle Anforderungen für Fahrten bei Schnee und Glätte. Zwar ist der Verschleiß bei solchen Modellen höher, sie sparen sich aber den Reifenwechsel.

Selbstdurchgeführter Reifenwechsel: Eine Anleitung

Sie sollten den Reifenwechsel nur in Eigenregie durchführen, wenn Sie Erfahrungen auf diesem Gebiet haben. Zudem brauchen Sie verschiedenes Werkzeug zum Reifenwechsel. Wagenheber, Stahlbürste und Drehmomentschraubenzieher sollten sich also in Ihrem Besitz befinden.

Das nachfolgende Video erläutert, wie Sie im Detail vorgehen müssen:

Keinen Reifenwechsel vollzogen: Mögliche Sanktionen

Wenn Sie keine Winterreifen aufziehen lassen, stellt das nicht nur ein Risiko für die Verkehrssicherheit dar. Sie verstoßen zudem gegen die Regeln der StVO. Dafür drohen Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen weitere Sanktionen, die im Zusammenhang mit dem Reifen drohen können:

Ver­stoßBuß­geldPunk­te
Trotz win­ter­licher Witter­ungs­beding­ungen ohne Winter­reifen ge­fah­ren60 €1
... mit Be­hin­derung80 €1
... mit Ge­fähr­dung100 €1
... mit Un­fall120 €1
Kfz (kein Mo­fa) bzw. An­häng­er ge­führt, ob­wohl die Rei­fen nicht die vor­geschrie­bene Profil­tiefe oder Profil­rillen hat­ten 60 €1
... die Inbe­trieb­nahme eines sol­chen Kfz als Hal­ter ange­ordnet oder zu­gelas­sen75 €1
Mofa ge­fahren, ob­wohl des­sen Rei­fen nicht über die vor­geschrie­bene Profil­tiefe oder Profil­rillen ver­füg­ten90 €1
... die Inbe­trieb­nahme eines sol­chen Mofas als Hal­ter ange­ordnet oder zu­gelas­sen35 €

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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