Reifendruckkontrollsystem im Lkw: Besteht hierzu Pflicht?

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Der Reifendruck ist ein nicht zu unterschätzender Faktor, welcher die Fahrstabilität des jeweiligen Kfz beeinflusst. Gerade weil ein zu niedriger Druck ein gewisses Unfallpotential birgt, müssen seit 1. November 2012 alle neu homologierten Fahrzeugmodelle und seit 1. November 2014 alle Neuwagen beim Verkauf mit einem solchen System ausgerüstet sein. Es stellt sich nun allerdings die grundsätzliche Frage: Ist ein Reifendruckkontrollsystem auch beim Lkw Pflicht?

FAQ: Reifendruckkontrollsystem im LKW

Ist eine Reifendruckkontrollsystem im LKW vorgeschrieben?

Nein, im Gegensatz zu PKW muss in LKWs kein Reifendruckkontrollsystem verpflichtend vorhanden sein.

Muss ein Reifendruckkontrollsystem besondere Bedingungen erfüllen, wenn es dennoch eingebaut wird?

Ja, in der EU muss ein solches System den Anforderungen der Verordnung ECE-R 64 entsprechen.

Ist die Zeitspanne bei einer Warnung durch das Reifendruckkontrollsystem vorgegeben?

Ja, ein Druckverlust im Reifen muss innerhalb von 10 Minuten angezeigt werden.

Muss der Lkw-Fahrer ein fehlendes Reifendruckkontrollsystem nachrüsten?

Ist das Reifendruckkontrollsystem beim Lkw Pflicht? Die EU-Kommission sieht keine Notwendigkeit.
Ist das Reifendruckkontrollsystem beim Lkw Pflicht? Die EU-Kommission sieht keine Notwendigkeit.

Die Frage ist kurz und knackig zu beantworten: Nein, für das Reifendruckkontrollsystem besteht keine Pflicht beim Lkw. Die Unsicherheit bezüglich dieser Angelegenheit kommt jedoch nicht von ungefähr, da, wie eingangs erwähnt, das System (abgekürzt RDKS genannt) zumindest bei Pkw seit einigen Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist. Schließlich bietet es einige Vorteile:

  • Ist der Reifendruck richtig eingestellt, erhöht dies die Verkehrssicherheit.
  • Aufgrund des optimalen Reifendrucks lässt sich auch Kraftstoff sparen.
  • Bei zu niedrigem Luftdruck nutzen die Reifen schneller ab und der Kohlenstoffdioxidausstoß erhöht sich.
  • Bei rechtzeitiger Benachrichtigung können Sie Folgeschäden vorbeugen.

Angesichts dieser Vorteile stellt sich die Frage, weshalb das Reifendrucksystem beim Lkw keine Pflicht ist.

EU-Kommission sicher: RDKS als Pflicht bei Lkw kaum nutzbringend

Zwar gibt es immer wieder Nachrichten über Lkw-Unfälle, bei denen ein falscher Reifendruck die Ursache für das Unglück war. Dennoch kam die EU-Kommission in einer Studie von 2013 zu dem Schluss, dass eine solche Vorschrift keinen nennenswerten Einfluss auf die Anzahl der Unfälle hätte.

Wäre das Reifendruckkontrollsystem für Lkw Pflicht in der europäischen Union, würde dies die Zahl der Unglücke um 0,8 bis 4 Prozent senken. Beim Spritverbrauch würden voraussichtlich 0,18 bis 0,35 eingespart. Diese Zahlen rechtfertigten laut der EU-Kommission nicht die Verabschiedung einer entsprechenden Vorschrift.

Anforderungen an ein Reifendruckkontrollsystem

Auch wenn das RDKS keine Pflicht beim Lkw ist: Generell muss es bestimmte Anforderungen erfüllen.
Auch wenn das RDKS keine Pflicht beim Lkw ist: Generell muss es bestimmte Anforderungen erfüllen.

Mittels Sensoren wird dem Fahrer im Ernstfall ein Signal gegeben, welches bedeutet, dass der Reifendruck nicht optimal eingestellt ist. Doch auch, wenn das Reifendruckkontrollsystem beim Lkw keine Pflicht ist, so gibt es doch für eine solche Einrichtung am Kfz bestimmte Vorschriften. Grundlage hierfür ist die EU-Verordnung ECE-R 64.

So muss der Fahrer bei Druckverlust in einem einzigen Reifen innerhalb von zehn Minuten gewarnt werden. Auch wenn sich der Luftdruck in allen vier Reifen ändert – ob dies plötzlich oder schleichend geschieht -, muss ein entsprechendes Signal gesendet werden.

Die Veränderung des Drucks muss bei einer Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h aufwärts (bis zur maximal möglichen Leistung des Fahrzeugs) gewährleistet sein. Eine Datenübertragung von 434 MHz ist darüber hinaus ebenfalls vorgeschrieben.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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