Das deutsche Rechtssystem ist ein Geflecht aus unzähligen Gesetzen, Rechten und Urteilen. Um sich darin auszukennen, ist ein jahrelanges, intensives und zeitaufwendiges Studium nötig, bis sich derjenige schließlich Jurist – oder scherzhaft auch Rechtsverdreher – nennen kann. Ein Recht zu „verdrehen“, ist jedoch nicht einfach, denn es gibt entsprechende Grundsätze: Ein Recht darf nicht ausschließlich genutzt werden, um anderen zu schaden – sonst liegt ein Rechtsmissbrauch vor.
FAQ: Rechtsmissbrauch
Was ist unter Rechtsmissbrauch zu verstehen?
Kommt es bei einer Rechtsausübung zu Fehlern und verstößt diese dann gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt, liegt ein Rechtsmissbrauch vor. Was genau das bedeutet, lesen Sie hier.
Gibt es eine gesetzliche Definition von Rechtsmissbrauch?
Ja, unter anderem in §242 BGB wird festgelegt, was als rechtsmissbräuchlich gelten kann. Beispiele finden Sie hier.
Was sind die Konsequenzen bei einem Rechtsmissbrauch?
Gesetzlich gibt es keine festgelegten bzw. vorgegebenen Sanktionen. Es wird im Einzelfall entschieden.
Was wird unter dem Begriff „Rechtsmissbrauch“ verstanden?
Inhalt
Jeder Mensch hat Rechte. Zu den Grundrechten kommt eine Reihe von weiteren Rechten, die sich aus den jeweiligen Situationen ergeben. Wer sich dabei auskennt, ist klar im Vorteil. Doch nicht jede Rechtsausübung ist gestattet. So kann ein Recht vorliegen, für dessen Ausübung zunächst kein (formeller) Hinderungsgrund vorliegt. Sollten jedoch besondere Umstände vorliegen, weswegen die Rechtsausübung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt, liegt ein Rechtsmissbrauch vor. Ausdrücke wie Schikane und unzulässige Rechtsausübung werden für einen solchen Missbrauch häufig synonym verwendet.
Grundsatz von Treu und Glauben
Dies bezeichnet einen in der Rechtsprechung und in der Rechtslehre vorherrschenden Grundsatz. Gemeint ist damit ein im allgemeinen Verständnis anständig handelnder Mensch (im weiteren Sinne). Genaueres ist dazu nicht definiert. Der Begriff des Rechtsmissbrauchs in Bezug auf den Grundsatz von Treu und Glauben ergibt sich aus dem Paragrafen 242 des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB). Darin heißt es:
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Der Begriff „Verkehrssitte“ bezeichnet in diesem Zusammenhang den üblichen, wenn auch nicht formal festgelegten Umgang im deutschen Rechtsverkehr. Es ist anzunehmen, dass Vertragspartner die Gepflogenheiten des Rechtsverkehrs als Grundlage für Ihre Rechtsbeziehungen ansehen. Aus diesem Grund ist die Verkehrssitte zu beachten.
Beispiel für den Rechtsmissbrauch nach §242 BGB
Wie sich bereits aus dem Wortlaut des Gesetzestextes ergibt, ist der Verweis auf das Schuldrecht üblich. Allerdings muss hierbei erwähnt werden, dass der Grundsatz auch an anderen Stellen im Rechtssystem angewandt wird. Genauso existiert der Rechtsmissbrauch in allen Rechtsgebieten.
Ein Beispiel wäre der Abschluss eines Kaufvertrages. Rechtsmissbrauch läge hier vor, wenn der Schuldner sich wiederholt weigert, seinen Zahlungspflichten nachzukommen, nur um im Anschluss die Verjährung der Ansprüche dem Gläubiger gegenüber darauf geltend machen zu wollen. Schließlich hat er an dieser Stelle selbst dazu beigetragen, dass die Verjährung eintritt.
Schikane nach dem BGB
Rechtsmissbrauch ergibt sich zudem aus Paragraf 226 BGB zum Schikaneverbot. Darin heißt es wie folgt:
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
Hierbei handelt es sich um einen Sonderfall zur unzulässigen Rechtsausübung. Eine solche schikanöse Rechtsausübung ist unzulässig und kann unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig machen. Voraussetzung ist, dass der einzige Zweck der Rechtsausübung ist, einen anderen zu schädigen.
Strafen für rechtsmissbräuchliche Taten
Für das BGB existiert kein Bußgeldkatalog wie für die Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht, bei der jeder Verstoß mit einer vorgegeben Sanktion versehen ist.
Stattdessen kommt es beim Rechtsmissbrauch auf den Einzelfall an.
Dabei gilt aber: Wer einen Rechtsmissbrauch nach § 242 begeht, der verliert seinen Anspruch.
Der Geschädigte kann darüber hinaus dagegen eine rechtsvernichtende Einwendung vorbringen und zusätzlich eine Leistungsverweigerung geltend machen.
meine Strafe für Ordwidrk. bestand darin, dass ich den Fragebogen zu spät abgegeben habe. Alles fing damit an: Die Behörde wurde von meiner PKV dahingehend informiert, dass ich nicht pflegeversichert bin. Ich zeigte anhand von Dokumenten, dass ich sehr wohl pflegeversichert bin. Leider einige Tage zu spät. Aber die Behörde wusste: ich bin versichert. Trotzdem sollte ich zahlen. Das ganze Szenario wiederholte sich nach 6 Monaten. Mich wundert der hohe Gesamtbetrag von ca. € 6.800,00. Das sind Phantasiezahlen. Ich zahle einen monatl. Betrag. Bin aufgrund eines Herzleidens Hilfsbedürftig und lebe sehr bescheiden. Ich ließ mir den Bußgeldkatalog der Stadt zuschicken. Dort erscheinen 3stellige Beträge. Auf meinen Protest hin sagte man mir: ,,Das ist nicht mehr zu ändern, die Sache ist nun rechtskräftig. Ich erhielt später einen Brief von der Stadt. Aufgrund diesem stellte ich die monatl. Zahlung ein. Offensichtlich habe ich da etwas missverstanden. Ich wurde verhaftet und sollte 1 Monat in Haft. Gute Freunde haben mich nach 2,5 Tagen erlöst indem sie € 1.059 an die Zahlstelle der JVA zahlten. Völlig unschuldig zahle ich nun bis zu meinem Tode, damit ich nicht noch einmal ins Gefängnis komme. Bin 66 Jahre.