Sie nähern sich auf einer dreispurigen Autobahn den Vorausfahrenden, die auf der mittleren Spur fahren, während rechts kein Auto zu sehen ist. Ist das gemäß der Verkehrsregeln zulässig? Auf dem Fahrstreifen sollen sich Autofahrer möglichst weit rechts halten – mit Ausnahmen. Wird das Rechtsfahrgebot missachtet, riskieren Verkehrsteilnehmer Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Bußgeldtabelle: Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Rechtsfahrgebot missachtet und Andere gefährdet | 80 € | 1 |
... mit Unfall | 100 € | 1 |
FAQ: Rechtsfahrgebot
Befinden Sie sich auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße oder auf einer Straße außerhalb geschlossener Ortschaften, müssen Sie möglichst weit rechts fahren.
Auf einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot können ein Bußgeld bis zu 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg folgen.
Das Rechtsfahrgebot gilt nicht, wenn Sie sich beispielsweise im stockenden Verkehr auf einer Autobahn befinden. Weitere Ausnahmen können Sie in § 7 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) finden.
Was besagt das Rechtsfahrgebot?
Inhalt
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Rechtsfahrgebot in § 2 „Straßenbenutzung durch Fahrzeuge“: In Deutschland muss außerhalb geschlossener Ortschaften und auf allen Autobahnen und Kraftfahrstraßen möglichst weit rechts gefahren werden.
Dies stellt eine generelle Regelung dar und ist nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit verpflichtend einzuhalten. In den genannten Situationen sollte allerdings in besonderem Maße darauf geachtet werden, das Rechtsfahrgebot zu befolgen, um eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen und die Verkehrssicherheit nicht einzuschränken.
Wie weit rechts tatsächlich gefahren werden sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Faktoren wie das Fahrzeug selbst sowie die gefahrene Geschwindigkeit müssen hierbei beachtet werden.
Der Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen, aber insbesondere auch zu Fußgängern und Fahrradfahrern, sollte nicht zu gering ausfallen. Empfehlungen belaufen sich hier auf etwa einen bis anderthalb Meter zum Fahrbahnrand.
Video: Die wichtigsten Infos zum Rechtsfahrgebot
Wann gilt das Rechtsfahrgebot nicht zwingend?
Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot in Deutschland schreibt die StVO in § 7 fest. Demnach kann bei entsprechender Verkehrsdichte, beispielsweise im stockenden Verkehr auf der Autobahn, davon abgewichen werden.
Das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn gilt auch dann nicht, wenn sie mindestens drei Fahrstreifen für eine Richtung hat. Dann kann der mittlere Fahrstreifen durchgängig befahren werden, wenn auf dem rechten Fahrstreifen hin und wieder ein Fahrzeug hält oder fährt. Bei mehr als drei Fahrstreifen gilt Entsprechendes für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Diese Regelung gilt analog für alle Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mindestens drei Fahrstreifen für eine Richtung.
Das Rechtsfahrgebot gilt innerorts nur für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Leichtere Fahrzeuge haben kein Rechtsfahrgebot in der Stadt und können den Fahrstreifen hier frei wählen. Ausgenommen hiervon sind Autobahnen innerhalb geschlossener Ortschaften.
Das Rechtsfahrgebot muss auch beim Überholen befolgt werden
Werden Sie von einem anderen Auto überholt und halten sich während des Überholvorgangs nicht möglichst rechts, stellt das ebenso einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot dar. Fahren Sie zu weit links, könnte das den Überholenden behindern und den Vorgang verlangsamen.
Werden Sie zudem nicht auf einer Autobahn, sondern beispielsweise auf einer zweispurigen Bundesstraße überholt, könnte es zusätzlich zu einer Gefährdung des Gegenverkehrs kommen.