Rechtsbeschwerde im Owi-Verfahren: Ablauf und Gesetzesregelung

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Wer sich mittels Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wehrt, den erwartet oftmals ein Verfahren vor Gericht. Das Urteil oder der Beschluss, das/der im Rahmen dessen ergeht, kann sodann mit dem Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Lesen Sie hier mehr dazu.

FAQ: Rechtsbeschwerde bei Ordnungswidrigkeiten

Was ist eine Rechtsbeschwerde?

Laut dem Ordnungswidrigkeitengesetz können Sie mit Hilfe einer Rechtsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung – genauer ein Urteil oder einen Beschluss – vorgehen.

Wann können Sie eine Rechtsbeschwerde einlegen?

Hierzu müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Die Geldbuße muss entweder bei mehr als 250 Euro liegen oder es kam zur Anordnung einer Nebenfolge durch das Gericht.

Wie kann eine Rechtsbeschwerde aussehen?

Unser Muster zeigt, wie das Schreiben aufgebaut werden kann.

Rechtsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung: Was ist das?

Was ist eine Rechtsbeschwerde?
Was ist eine Rechtsbeschwerde?


Tagein, tagaus blitzt es auf den öffentlichen Straßen. Mal tritt der eine zu stark aufs Gaspedal, mal brettert der andere noch eben schnell bei Rot über die Ampel. Die Konsequenzen dessen sind in der Regel unangenehm. Sie reichen von Bußgeldern über Punkte im Fahreignungsregister bis hin zum Fahrverbot, je nach Verkehrssünde. Genaueres erfährt der Betroffene sodann per Bußgeldbescheid. Doch nicht immer sind derartige Bescheide auch korrekt bzw. gerechtfertigt. Wer die Behörde im Unrecht sieht, kann mittels Einspruch gegen die behördliche Entscheidung vorgehen.

Die Behörde hat nunmehr die Wahl, dem Einspruch zu entsprechen, oder aber das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abzugeben, die wiederum ein gerichtliches Verfahren einleitet. Im Anschluss dessen wird vonseiten des Richters eine Entscheidung gefällt. Mit der Rechtsbeschwerde kann diese sodann angefochten werden und die Sache landet in einer höheren Instanz.

Es handelt sich bei der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren mithin um ein sogenanntes Rechtsmittel, genauer gesagt um das einzige in derartigen Verfahren mögliche. Anders als im Zivil- oder im Strafprozess, sind im Bereich von Ordnungswidrigkeiten weder Berufung noch Revision vorgesehen.

Zulassung der Rechtsbeschwerde: Regelungen im OWiG

In § 79 OWiG sind die Vorschriften zur Rechtsbeschwerde geregelt.
In § 79 OWiG sind die Vorschriften zur Rechtsbeschwerde geregelt.

§ 79 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) normiert die Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren. Die Vorschrift verweist wiederum auf die Gesetzesregelungen zur Revision gemäß der deutschen Strafprozessordnung (StPO).

Wer gegen die gerichtliche Entscheidung mittels Rechtsbeschwerde vorgehen will, muss diese gemäß §§ 341 Absatz 1 StPO, 79 Absatz 3 OWiG bei dem Gericht einreichen, dessen Entscheidung er anzufechten gedenkt. Dies kann er binnen einer Woche ab Entscheidungsverkündung entweder in schriftlicher Form oder aber zu Protokoll der Geschäftsstelle machen. Anders als die Rechtsbeschwerde gemäß Zivilprozessordnung (ZPO), kann der Beschwerdeführer via Rechtsbeschwerde gemäß OWiG sowohl gegen ein Urteil als auch gegen einen Beschluss vorgehen.

Zu den Voraussetzungen einer Rechtsbeschwerde zählt mitunter, dass die festgesetzte Geldbuße entweder einen Betrag von 250 Euro übersteigt oder aber eine Nebenfolge angeordnet wurde. Zu diesen würde beispielsweise ein Fahrverbot zählen.

Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde: Muster

Sie können für die Rechtsbeschwerde im OWi-Verfahren folgendes Muster zur Orientierung verwenden und entsprechend anpassen.

Muster einer Rechtsbeschwerde

 

An das Amtsgericht
Musterstadt

[Datum, unser Zeichen]

Im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Max Mustermann wegen [Verstoß xy], Aktenzeichen [xyz] lege ich namens und in Vollmacht des Betroffenen gegen das am [xx.yy.zz] verkündete Urteil des Amtsgerichts Musterstadt

Rechtsbeschwerde

ein.

[Unterschrift des Rechtsanwaltes]

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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