Rechtsberatung – Was ist eine juristische Beratung?

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Im Jahr 2017 gibt es in Deutschland rund 164.400 zugelassene Rechtsanwälte und 53.677 Fachanwaltschaften, die Rechtsuchenden bei juristischen Fragen zur Seite stehen können. Doch was ist eine Rechtsberatung, von wem können Sie eine Rechtsberatung bekommen, was sind die Kosten für eine Rechtsberatung bei einem Anwalt und was muss ich tun, um eine kostenlose Rechtsberatung zu erhalten? Diese Fragen uvm. werden in diesem Artikel beantwortet.

FAQ: Rechtsberatung

Was heißt Rechtsberatung?

Unter Rechtsberatung ist eine konkrete Beratung zu rechtlichen Fragen zu verstehen, die sich in einem individuellen Sachverhalt stellen. Eine Rechtsberatung ist in der Regel kostenpflichtig. Eine Ausnahme besteht etwa bei Anspruch auf Beratungshilfe. Mehr dazu hier.

Wer darf in Deutschland rechtlich beraten?

Zur Rechtsberatung bzw. zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen sind nur Volljuristen wie Verkehrsrechtsanwälte befugt. So sollen Ratsuchende vor unqualifizierter Beratung geschützt werden.

Was zeichnet einen Rechtsanwalt aus?

Anwälte sind Volljuristen, die über das 2. juristische Staatsexamen und damit über die Befähigung zum Richteramt verfügen. Außerdem müssen sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, weil sie für fehlerhafte Leistungen haften.

Was ist eine Rechtsberatung?

Wenn Sie ein juristisches Problem haben, ist es ratsam, von einem passenden Experten eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen
Wenn Sie ein juristisches Problem haben, ist es ratsam, von einem passenden Experten eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie ein Rechtsproblem haben, beispielsweise wenn Sie unrechtmäßig ein Fahrverbot  bekommen haben, ist es ratsam, eine juristische Beratung von einem passenden Experten in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich dabei um eine Rechtsdienstleistung, die in der Regel von professionellen Rechtsanwälten angeboten wird.

In Deutschland ist die Rechtsberatung vom Gesetz geregelt. Seit dem 1. Juli 2008 normiert das Rechtsdienstleistungsgesetz die außergerichtliche Rechtsberatung.

Der Begriff Rechtsberatung ist von den Begriffen Rechtsbesorgung und Rechtsvertretung zu unterscheiden.

In Deutschland ist die Rechtsberatung vom Gesetz geregelt
In Deutschland ist die Rechtsberatung vom Gesetz geregelt.
  • Rechtsberatung: eine individuelle, konkrete Beratung in rechtlichen Angelegenheiten (im Innenverhältnis).
  • Rechtsvertretung: die rechtliche Hilfeleistung im Außenverhältnis, bspw. im Rahmen eines Prozesses (Prozessvertretung), gegenüber Behörden (Behördenvertretung) oder gegenüber Privaten (Privatvertretung).
  • Rechtsbesorgung: Jegliche Hilfeleistung in fremdem Rechtsangelegenheiten. Rechtsberatung und Rechtsvertretung sind Unterarten von Rechtsbesorgung.
Es wird in der juristischen Fachsprache bei einer Rechtsberatung zwischen Rat und Auskunft unterschieden. Ein Rat ist eine Empfehlung, wogegen eine Auskunft sich auf die konkreten Inhalte der Paragraphen der Gesetzbücher bezieht.

Das Rechtsberatungsgesetz

Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG), welches bereits in den 1920er Jahren entwickelt wurde und bis zum 30. Juni 2008 seine Gültigkeit hatte, hatte das Hauptziel, den Ratsuchenden vor unqualifizierter Beratung zu schützen. Darüber hinaus hatte das Gesetz einen Wettbewerbsschutz der Anwaltschaft zum Ziel.

Demnach durften bis Juni 2008 nur Personen Rechtsberatung anbieten, die auch beruflich Volljuristen sind. Nachdem das Rechtsberatungsgesetz durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst wurde, ist eine Rechtsberatung auch für geeignete Nichtjuristen zugelassen. Für Rechtsuchenden heißt das, dass eine Rechtsberatung auch ohne Anwalt möglich ist und dass die sogenannten registrierten Personen auch Rechtsberatung ohne Anwaltszulassung anbieten können.

Das Rechtsdienstleistungsgesetz regelt im Gegensatz zum Rechtsberatungsgesetz nicht die Erbringung von Rechtsberatung und Rechtsdienstleistung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

Wann spricht man von einem Rechtsanwalt?

Ein Rechtsanwalt ist bei einer Rechtsberatung zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet
Ein Rechtsanwalt ist bei einer Rechtsberatung zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet.

Ein Rechtsanwalt ist ein Jurist, der vor seiner Zulassung ein Studium der Rechtswissenschaft absolviert und das erste juristische Staatsexamen abgeschlossen hat. Danach folgt das Referendariat, in dem die theoretischen Kenntnisse des Studiums erweitert und durch eine praktische Ausbildung ergänzt werden. Am Ende des Referendariats ist das zweite juristische Staatsexamen zu absolvieren. Mit erfolgreichem Abschluss kann der Jurist Rechtsanwalt werden und hat die Befähigung zum Richteramt.

Rechtsanwälte haften für ihre Arbeit, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine außergerichtliche Beratung oder eine Prozessvertretung vor Gericht handelt. Da die Anwaltshaftung gesetzlich vorgeschrieben ist, muss jeder Rechtsanwalt eine Berufshaftpflichtversicherung haben, ohne die er nicht zugelassen wird und nicht als Rechtsanwalt arbeiten darf.

Verschwiegenheit und Vertraulichkeit bei einer Rechtsberatung

In § 43a Abs. 2 S. 2 BRAO und § 2 Abs. 2 BORA ist die Verschwiegenheitsverpflichtung eines Anwalts geregelt:

Allgemeine Berufs- und Grundpflichten

§ 2 Verschwiegenheit

(1) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet.
(2) Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist, und bestehen nach Beendigung des Mandats fort.
(3) Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit diese Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung erfordern.
(4) Der Rechtsanwalt hat seine Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei seiner beruflichen Tätigkeit mitwirken, zur Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung) ausdrücklich zu verpflichten und anzuhalten.

Demnach ist ein Rechtsanwalt im Mandatsverhältnis dazu verpflichtet, sämtliche Informationen, die er im Zusammenhang mit dem Fall in Erfahrung gebracht hat, selbst nach Beendigung des Prozesses für sich zu behalten. Der Anwalt darf demnach sogar ohne Zustimmung seines Mandanten keine Auskunft darüber geben, dass er diesen vertritt.

Wie finde ich den richtigen Anwalt für eine Rechtsberatung?

Um den richtigen Anwalt für eine Rechtsberatung zu finden, sollen Sie sich ausreichend informieren
Um den richtigen Anwalt für eine Rechtsberatung zu finden, sollten Sie sich ausreichend informieren.

Zunächst sollten Sie nach einem Anwalt suchen, der auf das Rechtsgebiet spezialisiert ist, in dem Sie beraten werden möchten. Eine Rechtsberatung im Verkehrsrecht können Sie von keinem Spezialisten im Familienrecht erhalten. In der Regel können Sie der Website des Anwalts entnehmen, worauf er spezialisiert ist.

Ferner kommt es auch darauf an, in welcher Form sie beraten werden möchten. Wenn Sie nur eine telefonische Rechtsberatung im Verkehrsrecht haben möchten, ist es weniger sinnvoll, eine Kanzlei zu kontaktieren, die ausschließlich Online-Rechtberatung im Verkehrsrecht anbietet. Es ist daher ratsam, sich ausreichend über die Kanzleien zu informieren, bevor Sie ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen.

Registrierte Personen

Wer Inkassodienstleistungen, Beratungen zur Rente oder Rechtsdienstleistungen zum ausländischen Recht erbringen möchte, benötigt eine behördlichen Registrierung und muss eine besondere Sachkunde nachweisen.

Die Registrierung muss beantragt werden. Die Entscheidung der Behörde ergeht innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags.

Voraussetzung für eine Registrierung

Registrierte Personen dürfen auch ohne Rechtsstudium eine Rechtsberatung anbieten
Registrierte Personen dürfen auch ohne Rechtsstudium eine Rechtsberatung anbieten.

§ 12 RDG legt genau fest, wann ein Antrag für die Registrierung genehmigt werden darf, nämlich nur dann, wenn derjenige die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit mitbringt. Mithilfe von Zertifikaten oder Zeugnissen kann der Antragsteller, dass er in dem für die Rechtsberatung relevanten Bereich sachkundig ist.

Mit dem Antrag ist neben einem Führungszeugnis eine Darstellung der beruflichen Ausbildung und des bisherigen beruflichen Wegs einzureichen.

Ferner muss die Person angeben, ob derzeit ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet worden ist oder sie im Schuldnerverzeichnis steht.

Die Voraussetzung für eine Registrierung ist beispielsweise nicht erfüllt, wenn

  • die Person in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurde
  • die Vermögensverhältnisse der Person ungeordnet sind. Das wäre der Fall, wenn sie insolvent wäre.

Liegen alle Voraussetzungen vor, wird der Antragsteller im Rechtsdienstleistungsregister geführt und darf eine Rechtsberatung anbieten. Wer nicht registriert ist und trotzdem eine Rechtsberatung erbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit  im Sinne von § 20 Absatz 1 Nr. 2 RDG.

Eine kostenlose Rechtsberatung ohne Rechtsanwalt, sprich innerhalb der Familie, unter Freunden etc. ist immer uneingeschränkt gesetzlich erlaubt.

Was sind die Kosten für eine Rechtsberatung?

Es gibt klare gesetzliche Vorgaben darüber, wie hoch die Vergütung von Rechtsanwälten sein darf, jedoch können Rechtsberatungskosten bei einem Anwalt auch stundenweise abgerechnet werden.

Für das erste Beratungsgespräch gilt eine fixe Obergrenze, die aber bei Übernahme des Mandanten hinfällig wird. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist festgelegt, dass die Gebühr dafür für Privatleute zwischen 15 und 190 Euro zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer kosten darf (§ 34 Abs. 1, S. 3, 2. Halbsatz RVG). Bei einem zu geringen Einkommen kann der Betroffene Beratungshilfe beim Staat beantragen oder die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Geht die Rechtsberatung über das erste Treffen hinaus weiter, kann der Stundensatz unter 100, aber auch über 500 Euro betragen.

Die Höchstgrenze von 190 Euro für die Erstberatung gilt nur für Privatpersonen. Wenden Sie sich als Unternehmer an einen Anwalt, ist in der Regel mit einer höheren Gebühr zu rechnen.
Die Kosten für eine Rechtsberatung bei einem Juristen werden gesetzlich geregelt
Die Kosten für eine Rechtsberatung bei einem Juristen werden gesetzlich geregelt.

Bevor eine Rechtsberatung in Anspruch genommen wird, ist es ratsam, zunächst unverbindliche Angebote mehrerer Rechtsanwälte einzuholen und die zu erwartenden Kosten zu vergleichen. Grundsätzlich stehen die Kosten für Rechtsberatung im Verhältnis mit der fachlichen Kompetenz des Anwalts und somit zur Qualität sowie Erfolgserwartung des Prozesses.

Seit 2008 können Anwälte in Einzelfällen ein Erfolgshonorar vereinbaren. Beispielsweise könnte vereinbart werden, dass der Mandant nur ein Teil der Anwaltskosten zahlt, wenn ein Prozess verloren geht, dagegen darf der Anwalt einen Aufschlag verlangen, wenn der Prozess gewonnen wird.

Die Höhe der Vergütung eines Anwalts ist unabhängig davon, auf welches Gebiet er spezialisiert ist: Eine Rechtsberatung im Familienrecht und eine Rechtsberatung im Verkehrsrecht kosten also gleich viel.

Rechtsberatung am Telefon

Für einfache Fragen, zur Vorbereitung eines Prozesses oder im Rahmen einer laufenden Betreuung kann eine telefonische Rechtsberatung in Anspruch genommen werden.
Da der Anwalt bei einer Rechtsberatung am Telefon die notwendigen Unterlagen nicht vor sich hat, sind die Auskünfte zwar so verbindlich wie bei einer mündlichen Beratung vor Ort, jedoch nicht immer zu empfehlen.

Wenn Sie eine Rechtsberatung telefonisch in Anspruch nehmen, erfolgt die Vergütung entweder über ein Zeithonorar, einen Festpreis oder die gesetzliche Vergütung. In wenigen Fällen gibt es Anwaltshotlines, die ihre Vergütung über die Hotline-Tarife abrechnen.

Eine kostenlose telefonische Rechtsberatung können Sie bei jeder Anwaltskanzlei erfragen, auch wenn die Erfolgsaussichten dabei ziemlich gering sind. Hier gilt, dass Anwälte für die Rechtsberatung, die telefonisch und kostenlos ist, nicht haften, da sie noch keine Chance hatten, sich umfassend mit dem Fall zu beschäftigen.

Bei einem geringen Einkommen können Sie mit einem Beratungsschein eine umfassende, auch telefonische Rechtsberatung kostenlos bekommen.

Online-Rechtsberatung

Bei geringem Einkommen kann der Staat die Kosten für eine Rechtsberatung übernehmen
Bei geringem Einkommen kann der Staat die Kosten für eine Rechtsberatung übernehmen.

Wie bei einer telefonischen Rechtsberatung ist eine Rechtsberatung über Email oder allgemein online, in der Regel nur für einfache Fragen und Sachverhalte zu empfehlen. Dabei ist zu beachten, dass alle notwendigen Informationen und Unterlagen zuvor dem Anwalt übermittelt werden. Es gibt jedoch Kanzleien, die darauf spezialisiert sind und ihre Mandanten vollständig über das Internet beraten. Eine kostenlose Rechtsberatung online ist in dem Fall eher schwierig zu bekommen.

Eine Form von Rechtsberatung, die kostenlos und online erhältlich ist, ist die Rechtsauskunft. Hier bieten die Internetportale Rechtsuchenden eine erste Orientierung an, die jedoch nicht verbindlich ist. In der Regel wird ihnen nahegelegt, einen Anwalt zu konsultieren.

Für eine gratis Rechtsberatung online werben viele Kanzleien, jedoch ist ein derartiger Dienst nicht ohne weitere Risiken. Es gilt hier das Gleiche wie bei einer kostenlosen, telefonischen Beratung: Die Anwälte haften nicht, es sei denn, die online Rechtsberatung ist kostenlos, weil Sie einen Beratungsschein haben und der Staat deshalb für die Rechtsberatung die Kosten übernimmt.

Wo gibt es eine kostenlose Rechtsberatung

In der Regel ist es nicht erlaubt, dass ein Anwalt seine Beratung kostenlos anbietet, doch ist es möglich, bei einem Rechtsanwalt nach einer kostenlosen Ersteinschätzung zu fragen.

Die erste Rechtsberatung, die kostenlos angeboten wird, kann jedoch eine umfassende Rechtsberatung nicht ersetzen. Die Anwälte haften in diesem Fall nicht für ihre Empfehlungen, da sie noch keine Gelegenheit hatten, sich eingehend mit dem Fall zu beschäftigen.

Ferner haben Sie in Internetforen die Möglichkeit, eine Form von Rechtsberatung, beispielsweise im Verkehrsrecht, kostenlos zu bekommen.

Beratungshilfe

Für eine außergerichtliche Rechtsberatung können Sie Beratungshilfe, für eine Vertretung im Gericht Prozesskostenhilfe beantragen
Für eine außergerichtliche Rechtsberatung können Sie Beratungshilfe, für eine Vertretung im Gericht Prozesskostenhilfe beantragen.

Für Rechtsuchenden mit zu geringem Einkommen bietet der Gesetzgeber die sogenannte Beratungshilfe an, womit eine juristische Beratung kostenlos in Anspruch genommen werden kann. Wenn bestimmte Voraussetzung dafür erfüllt sind, können Sie bei Ihrem Amtsgericht einen sogenannten Beratungsschein beantragen, womit Sie für die außergerichtliche Beratung und Vertretung einen kostenlosen Rechtsrat bzw. eine kostenlose Rechtsberatung beanspruchen können.

Handelt es sich dabei um eine Vertretung im gerichtlichen Verfahren, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Beratungshilfe ist für Sie kostenlos. Sie müssen lediglich 15 Euro Gebühr an den Anwalt zahlen.

Welche Unterlagen muss ich abgeben?

Um den Antrag zu stellen, gehen Sie zu der Rechtantragstelle Ihres Amtgerichts und bringen folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass oder Steuerbescheid
  • Belege zur Zahlung der Miete und evtl. Schulden.

In welchen Angelegenheiten kann ich Beratungshilfe beantragen?

Sie können in unterschiedlichen Gebieten finanzielle Hilfe für eine Rechtsberatung beantragen
Sie können in unterschiedlichen Gebieten finanzielle Hilfe für eine Rechtsberatung beantragen.

Sie können in folgenden Rechtsgebieten Beratungshilfe bekommen:

  • Zivilrecht, wobei hier auch für Angelegenheiten eine Beratungshilfe beantragt werden können, für die die Arbeitsgerichte zuständig sind
  • Verwaltungsrecht
  • Verfassungsrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, wobei hier nur eine unentgeltliche Rechtsberatung, aber keine gerichtliche Vertretung gewährt wird.

Rechtsberatung durch Verbraucherzentralen

Im Rahmen ihres jeweiligen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiches sind auch Verbraucherzentralen und andere mit öffentlichen Mitteln geförderte Verbraucherverbände zur unentgeltlichen Rechtsberatung legitimiert.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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