Vorfahrtsregeln: Rechts vor links verständlich erklärt!

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Geht es im Straßenverkehr um die Vorfahrt, ist die Rechts-vor-links-Regel den meisten ein Begriff. Und trotzdem kommt es immer wieder zu Situationen, in denen den Verkehrsteilnehmern nicht klar ist, wie das Ganze nun wirklich geregelt ist. Unser Ratgeber soll aufklären.

FAQ: Rechts vor links

Was genau bedeutet die Regel „rechts vor links“?

Kreuzen sich die Wege zweier Fahrzeuge, sodass es zur Kollision käme, würden beide einfach weiterfahren, hat das Fahrzeug, das von rechts kommt, Vorfahrt. Das andere ist wartepflichtig.

Wo gilt „rechts vor links“ nicht?

Die Rechts-vor-links-Regel gilt nicht, wenn ein Schild oder eine Ampelanlage die Vorfahrt regelt oder wenn ein Fahrzeug von einem Wald- oder Feldweg aus auf eine Straße fährt.

Gilt „rechts vor links“ auch auf einem Parkplatz?

Nein. Die Rechts-vor-links-Regel ist hier nur verbindlich, wenn Fahrspuren auf dem Parkplatz markiert sind. Ansonsten herrscht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Erklärungen zur Vorfahrtsregel rechts vor links

Wer hat Vorfahrt an einer Kreuzung? Gilt auch rechts vor links, wenn ein verkehrsberuhigter Bereich gegeben ist? Wir klären auf.
Wer hat Vorfahrt an einer Kreuzung? Gilt auch rechts vor links, wenn ein verkehrsberuhigter Bereich gegeben ist? Wir klären auf.

Vorfahrt hat immer, wer von rechts kommtrechts vor links wird daher diese Vorfahrtsregel genannt. Auch der Gesetzgeber hat sie festgehalten, nämlich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). So heißt es bzgl. rechts vor links in der StVO § 8 Abs. 1:

An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

Im gleichen Paragrafen wird vorgeschrieben, wie sich Fahrer zu verhalten haben, wenn sie rechts vor links beachten müssen. Nähern sich Fahrzeuge von der rechten Seite, muss der Betroffene (der für die anderen Fahrer von links kommt) insbesondere durch das Drosseln der Geschwindigkeit signalisieren, dass er wartet.

Darüber hinaus wird festgelegt, dass, wenn rechts vor links an einer Kreuzung oder Einmündung gilt, nur weitergefahren werde darf, wenn diese ausreichend eingesehen werden kann. Andernfalls ist vorsichtiges Nähern angebracht, bis die Straße und evtl. ankommende Fahrzeuge definitiv gesehen werden können.

An einer Einbahnstraße kann rechts vor links gelten, wenn ein Fahrradfahrer kommt.
An einer Einbahnstraße kann rechts vor links gelten, wenn ein Fahrradfahrer kommt.

Die Regel rechts vor links ist folglich immer an Straßen zu beachten, die Sie kreuzen.

Dabei ist es unerheblich

  • um welches Fahrzeug es sich handelt (Pkw, Lkw, Motorrad, Fahrrad) – so kann es auch rechts vor links vor einer Einbahnstraße gelten, denn Fahrradfahrer können hier erscheinen – oder
  • wie groß oder breit die Straße ist.

Wenn nicht anders vorgegeben, dann gilt gemäß StVO rechts vor links.

Im Video erklärt: Die wichtigsten Infos zu „rechts vor links“

Wie „Rechts vor links“ funktioniert, erfahren Sie im Video.
Wie „Rechts vor links“ funktioniert, erfahren Sie im Video.

Rechts vor links: Kreuzung mit 3 Autos

Treffen auf einer Kreuzung zwei Autos aufeinander, ist die Regel klar: Wer von rechts kommt, fährt zuerst, wer von links kommt, muss warten. Aber was, wenn mehrere Autos aufeinandertreffen und eine Pattsituation entsteht?

Einfach ist es, wenn drei Autos an die Kreuzung fahren und alle geradeausfahren möchten. Es fährt das Fahrzeug als erstes los, das keinem von rechts kommenden Kfz Vorrang zu gewähren hat.

Auch wenn sich drei Autos gegenüberstehen und einer, zwei oder alle drei nach rechts abbiegen möchten, verhält es sich wie im ersten Beispiel beschrieben (bzw. wenn alle rechts abbiegen, wird niemand behindert, weswegen auch niemandem Vorrang gewährt werden muss).

Sobald aber ein Auto nach links abbiegen möchte, entsteht eine Pattsituation. Hierfür muss noch kurz eine andere Regelung zur Vorfahrt geklärt werden: Gilt an einer Kreuzung rechts vor links, hat der Linksabbieger den Gegenverkehr Vorfahrt zu gewähren. Im vorliegenden zweiten Beispiel müssen sich die Verkehrsteilnehmer durch Handzeichen verständigen.

Eine ähnliche Situation entsteht, wenn vier Kfz an der Kreuzung stehen. Nur durch Handzeichen kann eine solche Situation gelöst werden.

Beachten Sie: Wollen Sie sich mit Handzeichen verständigen, muss einer auf seine Vorfahrt verzichten. Sie müssen also dem Fahrer links (oder gegenüber von Ihnen, wenn es ein Linksabbieger in einer rechts-vor-links-Situation ist) bedeuten, dass dieser fahren kann (dem Linken winken).
Wie die Rechts-vor-links-Regelung in komplizierten Situationen umgesetzt wird, zeigt die Infografik.
Wie die Rechts-vor-links-Regelung in komplizierten Situationen umgesetzt wird, zeigt die Infografik.

Wann bzw. wo gilt die Regel rechts vor links?

Wie in der StVO vorgeschrieben, gilt rechts vor links an jeder Kreuzung bzw. Einmündung, sofern es nicht an ebenjener Stelle anders vorgegeben ist (etwas durch ein Verkehrszeichen o. Ä., siehe Ausnahmen).

Es gibt jedoch einige Fälle, in denen sich die Fahrer doch fragen: „Wann ist rechts vor links gültig und wann nicht?“ Gilt beispielsweise auf Parkplätzen rechts vor links?

Der erste Punkt ist durch die StVO beantwortet. Letzterer Punkt muss etwas ausführlicher besprochen werden. Es gilt auf einem Parkplatz die Rechts-vor-links-Regel, wenn dieser zum öffentlichen Verkehrsraum gehört, also im Besitz der Gemeinde oder der Stadt ist. Auch wenn ein Parkplatz in Privatbesitz, aber trotzdem frei zugänglich ist (z. B. vor Supermärkten), gilt dieser als öffentlich.

Anders ist es bei einem privaten Parkraum (z. B. wenn er durch eine Schranke abgesperrt ist: Nur, wenn ein Schild auf die Rechts-vor-links-Regel ausdrücklich hinweist, ist diese gültig.

Ein weiter Anhaltspunkt für die Regelung rechts vor links auf einem Parkplatz sind Fahrbahnmarkierungen wie auf einer Straße. Sollten diese nicht vorhanden sein, und es kommt trotz der Einhaltung der Rechts-vor-links-Vorschrift zum Unfall, können sich die Geschädigten nicht auf die StVO berufen.

Eine weitere häufig gestellte Frage ist, ob in einer Spielstraße rechts vor links (bzw. im verkehrsberuhigten Raum) gilt. Da diese zum öffentlichen Verkehr gehören, laut die Antwort: Ja!

Rechts vor links: Ausnahmen zur Regelung

Rechts vor links: Abgesenkter Bordstein auf der rechten Seite hebelt diese Vorfahrtsregel aus.
Rechts vor links: Abgesenkter Bordstein auf der rechten Seite hebelt diese Vorfahrtsregel aus.

Zwar gilt rechts vor links im gesamten öffentlichen Straßenverkehr. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, die im Folgenden aufgezählt werden sollen:

  • Ist ein verkehrsberuhigter Bereich gegeben, gilt rechts vor links. Eine Spielstraße (als Beispiel für diesen Bereich) zu verlassen, ist jedoch eine andere Geschichte: Kommen Sie hier von rechts, haben Sie trotzdem keinen Vorrang.
  • Auch ein abgesenkter Bordstein kann die Rechts-vor-links-Vorfahrtsregel aushebeln.
  • Bestimmt ein Verkehrspolizist die Vorfahrt, haben Sie zu allererst auf seine Zeichen zu achten.
  • Eine Ampel kann ebenfalls andere Regeln bestimmen.
  • Genauso kann die Regel rechts vor links durch ein Schild überschrieben werden.
  • Kommt jemand aus einer Grundstückseinfahrt, muss er Vorfahrt gewähren.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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