Geht es im Straßenverkehr um die Vorfahrt, ist die Rechts-vor-links-Regel den meisten ein Begriff. Und trotzdem kommt es immer wieder zu Situationen, in denen den Verkehrsteilnehmern nicht klar ist, wie das Ganze nun wirklich geregelt ist. Unser Ratgeber soll aufklären.
FAQ: Rechts vor links
Kreuzen sich die Wege zweier Fahrzeuge, sodass es zur Kollision käme, würden beide einfach weiterfahren, hat das Fahrzeug, das von rechts kommt, Vorfahrt. Das andere ist wartepflichtig.
Die Rechts-vor-links-Regel gilt nicht, wenn ein Schild oder eine Ampelanlage die Vorfahrt regelt oder wenn ein Fahrzeug von einem Wald- oder Feldweg aus auf eine Straße fährt.
Nein. Die Rechts-vor-links-Regel ist hier nur verbindlich, wenn Fahrspuren auf dem Parkplatz markiert sind. Ansonsten herrscht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Erklärungen zur Vorfahrtsregel rechts vor links
Inhalt
Vorfahrt hat immer, wer von rechts kommt – rechts vor links wird daher diese Vorfahrtsregel genannt. Auch der Gesetzgeber hat sie festgehalten, nämlich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). So heißt es bzgl. rechts vor links in der StVO § 8 Abs. 1:
An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.
Im gleichen Paragrafen wird vorgeschrieben, wie sich Fahrer zu verhalten haben, wenn sie rechts vor links beachten müssen. Nähern sich Fahrzeuge von der rechten Seite, muss der Betroffene (der für die anderen Fahrer von links kommt) insbesondere durch das Drosseln der Geschwindigkeit signalisieren, dass er wartet.
Darüber hinaus wird festgelegt, dass, wenn rechts vor links an einer Kreuzung oder Einmündung gilt, nur weitergefahren werde darf, wenn diese ausreichend eingesehen werden kann. Andernfalls ist vorsichtiges Nähern angebracht, bis die Straße und evtl. ankommende Fahrzeuge definitiv gesehen werden können.
Die Regel rechts vor links ist folglich immer an Straßen zu beachten, die Sie kreuzen.
Dabei ist es unerheblich
- um welches Fahrzeug es sich handelt (Pkw, Lkw, Motorrad, Fahrrad) – so kann es auch rechts vor links vor einer Einbahnstraße gelten, denn Fahrradfahrer können hier erscheinen – oder
- wie groß oder breit die Straße ist.
Wenn nicht anders vorgegeben, dann gilt gemäß StVO rechts vor links.
Im Video erklärt: Die wichtigsten Infos zu „rechts vor links“
Rechts vor links: Kreuzung mit 3 Autos
Treffen auf einer Kreuzung zwei Autos aufeinander, ist die Regel klar: Wer von rechts kommt, fährt zuerst, wer von links kommt, muss warten. Aber was, wenn mehrere Autos aufeinandertreffen und eine Pattsituation entsteht?
Einfach ist es, wenn drei Autos an die Kreuzung fahren und alle geradeausfahren möchten. Es fährt das Fahrzeug als erstes los, das keinem von rechts kommenden Kfz Vorrang zu gewähren hat.
Auch wenn sich drei Autos gegenüberstehen und einer, zwei oder alle drei nach rechts abbiegen möchten, verhält es sich wie im ersten Beispiel beschrieben (bzw. wenn alle rechts abbiegen, wird niemand behindert, weswegen auch niemandem Vorrang gewährt werden muss).
Eine ähnliche Situation entsteht, wenn vier Kfz an der Kreuzung stehen. Nur durch Handzeichen kann eine solche Situation gelöst werden.
Wann bzw. wo gilt die Regel rechts vor links?
Wie in der StVO vorgeschrieben, gilt rechts vor links an jeder Kreuzung bzw. Einmündung, sofern es nicht an ebenjener Stelle anders vorgegeben ist (etwas durch ein Verkehrszeichen o. Ä., siehe Ausnahmen).
Es gibt jedoch einige Fälle, in denen sich die Fahrer doch fragen: „Wann ist rechts vor links gültig und wann nicht?“ Gilt beispielsweise auf Parkplätzen rechts vor links?
Der erste Punkt ist durch die StVO beantwortet. Letzterer Punkt muss etwas ausführlicher besprochen werden. Es gilt auf einem Parkplatz die Rechts-vor-links-Regel, wenn dieser zum öffentlichen Verkehrsraum gehört, also im Besitz der Gemeinde oder der Stadt ist. Auch wenn ein Parkplatz in Privatbesitz, aber trotzdem frei zugänglich ist (z. B. vor Supermärkten), gilt dieser als öffentlich.
Ein weiter Anhaltspunkt für die Regelung rechts vor links auf einem Parkplatz sind Fahrbahnmarkierungen wie auf einer Straße. Sollten diese nicht vorhanden sein, und es kommt trotz der Einhaltung der Rechts-vor-links-Vorschrift zum Unfall, können sich die Geschädigten nicht auf die StVO berufen.
Rechts vor links: Ausnahmen zur Regelung
Zwar gilt rechts vor links im gesamten öffentlichen Straßenverkehr. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, die im Folgenden aufgezählt werden sollen:
- Ist ein verkehrsberuhigter Bereich gegeben, gilt rechts vor links. Eine Spielstraße (als Beispiel für diesen Bereich) zu verlassen, ist jedoch eine andere Geschichte: Kommen Sie hier von rechts, haben Sie trotzdem keinen Vorrang.
- Auch ein abgesenkter Bordstein kann die Rechts-vor-links-Vorfahrtsregel aushebeln.
- Bestimmt ein Verkehrspolizist die Vorfahrt, haben Sie zu allererst auf seine Zeichen zu achten.
- Eine Ampel kann ebenfalls andere Regeln bestimmen.
- Genauso kann die Regel rechts vor links durch ein Schild überschrieben werden.
- Kommt jemand aus einer Grundstückseinfahrt, muss er Vorfahrt gewähren.
Ich brauche einen Anwalt für Verkehrszivilrecht. Leider gab es einen Unfall, bei dem beide Seiten meinen, dass sie recht haben. Schön zu lesen, dass auf einem Parkplatz nicht automatisch rechts vor links gilt.
Zum Bild 4 eine Frage. Folgende Situation: Gleichrangige Straßen von links kommend ein Fzg., dass geradeaus fhren will. Das hat auf den anderen Einmündungen jeweils ein Fzg. die links abbiegen wollen. Nach Ihrer Interprädation würde er trotzdem als erster fahren, da der am weitesten von rechts ihm perHandzeichen die Vorfahrt einräumen müßte.
In einem Kommentar zu so einer Situation habe ich gelesen, dass es nicht darauf ankomme wo ich hin will sondern wo ich herkomme. Gibt es neue Auslegungen im Kommentar? Bei uns im Ort haben wir durch die Schaffung von gleichrangigen AStraße schlagartig ca. 30 Kreuzungen dieser Art erhalten. Gute zeit für Handzeichenregelungen!
Hallo,
hatte heute eine Begegnung mit einem anderen Verkehrsteilnehmern. Er kamm von Rechts. Doch hier gibt es Pflastersteine die wie eine Linie gezogen waren. Gild das als eine Linie oder als ein abgesenkter Bordstein?
Schöne Grüße
Hallo,alles gut erklärt. Eine Frage hab ich : Ich bin selber Fahrlehrer. Eine Fahrschülerin , die von einer anderen Fahrschule zu mir gewechselt hat, sagte mir an einer für mich klar rechts vor links Einmündung – kein Bordstein , Straßennamensschild , IgO – ihr anderer Fahrlehrer hätte dort gesagt sie habe Vorfahrt da sie “ durchgängiger Verkehr“ sei. Diese Formulierung ist mir schon mal in einem Zeitungsartikel eines Polizisten aufgefallen. Was sagt ihr dazu ? MfG Thomas PS Rechts vor Links Vorfahrtfehler sind meiner Meinung nach mit die häufigsten Fehler die gemacht werden.
Oftmals ist es so das die, die von rechts kommen, ohne selbst zu schauen ob jemand von Links kommt mir höherer Geschwindigkeit einfach durchfahren oder abbiegen!
Ist das Ok ?
Ich hatte mal gehört das mann ( auch wenn mann Vorfahrt hat) auch abbremsen muss und langsam abbiegen oder durchfahren sollte und das es sogar eine Teilschuld geben würde wenn es dann zu einem Unfall kommen sollte !?
Ich finde ihre Seite gut, verstehe nur nicht, warum Sie bei einem Verkehrsberuhigten Bereich den Begriff „Spielstraße“ benutzen. In einer Spielstraße darf nicht eingefahren werden.
Hallo zusammen,
ich habe diese Seite besucht, um etwas mit 3 Autos an einer Kreuzung nachzulesen. Habe ich auch gefunden, alles wunderbar. Dabei habe ich mir aber auch die 4 kleinen Beispielbilder angesehen. In Bild 3 haben das blaue und das orange Auto ein gleich ausgerichtetes Vorfahrtstraßenschild. Orange müsste glauben, er fährt jetzt geradeaus von einer Vorfahrtstraße runter (zwar mit Vorfahrt achten Schild, aber naja). Das passt irgendwie nicht 🙂 Viele Grüße
Hallo Mona,
in der Tat, wir werden den kleinen Fehler ausbessern. Danke für den Hinweis!
– Die Redaktion