Obwohl § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genau definiert, welche Vorschriften beim Überholen beachtet werden müssen, kommt es trotzdem immer wieder zu falschen und riskanten Überholmanövern im Verkehr. Einigen Autofahrern geht es häufig nicht schnell genug und sie beschließen, anstatt wie vorgeschrieben von links einfach von rechts zu überholen. Ob das innerorts erlaubt sein kann und welche Sanktionen möglich sind, klären wir im Ratgeber.
FAQ: Rechts überholen innerorts
Eigentlich ist das verboten. Nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt. Lesen Sie hier, wann Sie innerorts rechts überholen dürfen.
Verbotswidrig rechts zu überholen, kostet zwischen 30 und 35 Euro.
Das ist nur mit geringer Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht erlaubt.
Video: Was gilt beim Überholen innerorts?
Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie innerorts rechts überholen?
Inhalt
Wer das innerhalb geschlossener Ortschaften zumeist geltende Überholverbot missachtet und beispielsweise entscheidet, rechts zu überholen, obwohl dies innerorts nicht gestattet war, muss sich auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen.
Schließlich bringen Autofahrer, die ein solches Fehlverhalten an den Tag legen, nicht nur andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr, sondern auch sich selbst. Das ordnungswidrige Rechtsüberholen zieht innerorts ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro nach sich.
In welchen Situationen darf man innerorts rechts überholen?
Neben den Vorschriften zum korrekten Überholen von links beinhaltet die StVO außerdem Regelungen dazu, wann es unter Umständen erlaubt ist, rechts zu überholen. Innerorts müssen dazu folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Wenn mehrere Fahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften Markierungen für eine Richtung besitzen, ist es laut § 7 Absatz 3 StVO gestattet, rechts schneller zu fahren als links. In diesem Fall darf das zulässige Gesamtgewicht des Kfz jedoch nicht höher sein als 3,5 Tonnen.
- Möchte ein Autofahrer links abbiegen, hat sich nach dem Blinken auf der entsprechenden Spur eingeordnet und wartet nur noch darauf, in die jeweilige Straße einbiegen zu können, dürfen Sie ihn rechts überholen, wenn Sie innerorts unterwegs sind. Dies besagt § 5 Absatz 7 StVO.
- Schienenfahrzeuge dürfen Sie grundsätzlich nur von rechts überholen. Innerorts kann von dieser Regelung ausschließlich dann abgewichen werden, wenn sich die Schienen zu weit rechts befinden und ein Überholvorgang von der rechten Seite dementsprechend ausgeschlossen ist. In einer solchen Situation gestattet die StVO das Linksüberholen von Schienenfahrzeugen. Verläuft die Fahrbahn in nur eine Richtung, gilt das gleiche.
Übrigens: Sie dürfen unter gewissen Umständen auch dann rechts überholen, wenn Sie innerorts mit dem Mofa oder dem Fahrrad unterwegs sind. Diese Ausnahme regelt § 5 Absatz 8 StVO. Dort heißt es:
Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.“
Sollte dementsprechend genug Platz sein, Sie lassen ein hohes Maß an Vorsicht walten und fahren langsam, ist es ebenfalls gestattet, rechts zu überholen. Innerorts kommen also nicht in jedem Fall Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu, wenn Sie sich für ein Überholmanöver von der rechten Seite aus entscheiden.
Wann Sie außerorts von rechts überholen dürfen, erfahren Sie in diesem Video: