Rangierunfall: Wenn’s bei Einparken und Rückwärtsfahren kracht

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Gerade in städtischen Gebieten ist der Parkraum knapp. Die ein oder andere Parklücke zwingt nicht nur ungeübte Fahrer, umständlich zu rangieren, um schlussendlich den Platz fürs eigene Kfz optimal auszunutzen. Doch ob nun beim Parken oder Rückwärtsfahren: Eingeschränkte Sicht und zu starke Konzentration auf den Vorgang selbst können dazu führen, dass andere Verkehrsteilnehmer übersehen werden und es zum Rangierunfall kommt.

FAQ: Rangierunfall

Wer trägt die Schuld bei einem Rangierunfall?

Insbesondere wenn sich der Parkplatzunfall beim Rückwärtsfahren ereignet, geht die Rechtsprechung aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze zunächst von der Alleinschuld des Fahrers aus.

Lässt sich diese Vermutung der Alleinschuld entkräften?

Ja, dem Unfallgegner kann durchaus eine Mitschuld am Schadensfall eingeräumt werden, wenn dieser selbst seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Wie kann ich einen Rangierunfall beim Ein- und Ausparken vermeiden?

Gerade beim Rückwärtsfahren müssen Autofahrer besonders umsichtig vorgehen. In unserer Liste finden Sie die wichtigsten Dinge, die Sie beim Rangieren beachten sollten.

Fehler beim Rangieren häufigste Unfallursache

Kam es zum Rangierunfall, ist vermeintlich schnell klar, wer die Schuld daran trägt. Doch ist dem wirklich so?
Kam es zum Rangierunfall, ist vermeintlich schnell klar, wer die Schuld daran trägt. Doch ist dem wirklich so?

Die statistischen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass Fehler beim Rückwärtsfahren, Ein- oder Anfahren häufigste Unfallursache sind. Eingeschränkte Sicht und fehlende Aufmerksamkeit für den Rest der Umgebung enden hier schnell in einem Rangierunfall. Geschwindigkeitsüberschreitungen landen hier erst an vierter Stelle.

Aufgrund der geringen Geschwindigkeiten gehen die meisten Unfälle vergleichsweise glimpflich aus. Doch ob nun Lastkraftwagen oder Pkw, selbst bei geringem Tempo können die tonnenschweren Fahrzeuge potentiell erheblichen Schaden anrichten, gerade wenn schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer oder Fußgänger betroffen sind.

Die Schuld am Rangierunfall trägt regelmäßig der Fahrer

§ 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt allen Verkehrsteilnehmern auf, stets vorsichtig und rücksichtsvoll zu agieren. Wenn ein Fahrer einen Rangierunfall verursacht, ist in der Regel davon auszugehen, dass er nicht die notwendige Sorgfalt hat walten lassen. Hat er sich über den Blick in die Innen- und Außenspiegel sowie den Schulterblick ausreichend dahingehend versichert, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt werden kann? Ist auch während des Rangierens immer wieder eine neuerliche Absicherung erfolgt?

Aus diesem Grunde greift beim Rangierunfall stets der sogenannte Anscheinsbeweis, d. h. aufgrund der allgemeinen Erfahrungswerte ist stets davon auszugehen, dass die Alleinschuld für den Rangierunfall beim betroffenen Fahrer liegt. Dennoch kann im Einzelfall auch dem Unfallgegner eine Mitschuld an dem Schadensfall zugewiesen werden (etwa bei zu hoher Geschwindigkeit beim Vorbeifahren, Telefonieren am Steuer u. v. m.).

Wie können Sie einen Rangierunfall vermeiden?

Wie können Sie einen Rangierunfall vermeiden?
Wie können Sie einen Rangierunfall vermeiden?

Um einen solchen Unfall weitestgehend zu unterbinden, sollten Autofahrer beim Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren folgende Aspekte beachten:

  1. Nutzen Sie alle Spiegel, um sich abzusichern, dass sie beim Rangieren keinen Dritten behindern.
  2. Wie auch beim Ausscheren auf der Autobahn genügt der Blick in den Spiegel allein nicht. Werfen Sie auf einen Blick nach hinten über die Schulter, um ihr Blickfeld zu erweitern. Gerade Radfahrer oder Kinder am Straßenrand können Sie so häufig besser wahrnehmen.
  3. Fahren Sie beim Rangieren stets besonders langsam.
  4. Versichern Sie sich auch während des Rangierens immer wieder neu, ob alles frei ist.
  5. Um andere Verkehrsteilnehmer besser auf den Vorgang aufmerksam zu machen, können Sie während des Rückwärtsfahrens auch den Warnblinker einschalten.
Übrigens: Da bei Lastkraftwagen zum einen der tote Winkel den Blick einschränkt, zum anderen aber auch kein Rückspiegel die Sicht nach hinten ermöglicht, müssen sich Lastkraftwagen beim Rückwärtsfahren regelmäßig von einem Dritten einweisen lassen. Als zusätzliche Sicherheitsvorrichtung dient das piepende Warnsignal, dass andere Verkehrsteilnehmer auf den Rangiervorgang aufmerksam machen soll. Um einen Rangierunfall sicher zu vermeiden, ist damit auch die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer erforderlich (was die Fahrer natürlich nicht aus ihrer Verantwortung entlässt!).

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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