Das Fahrrad ist auf der Überholspur. Regelmäßige Statistiken wie der Fahrrad-Monitor von der Sinus Markt- und Sozialforschung GmbH verzeichnen einen Anstieg der Beliebtheit – Verkehrsteilnehmer holen immer öfter ihr Rad hervor und fahren die ausgebauten Radwege in der Stadt oder auf dem Land entlang. Was dabei zu beachten ist, das lesen Sie im folgenden Ratgeber.
FAQ: Radwege
Das Verkehrsschild für einen Fahrradweg ist ein blauer Kreis mit einem weißen Piktogramm von einem Fahrrad.
Wenn der Fahrradweg mit dem blauen Kreis und weißem Fahrrad-Piktogramm ausgeschildert ist, muss der Fahrradfahrer den Radweg nutzen. Auch hier besteht ein Rechtsfahrgebot (der rechte Fahrradweg in Fahrtrichtung ist zu nutzen).
Ist das blaue runde Schild nur mit einem Fahrrad versehen, ist damit ein reiner Fahrradweg gekennzeichnet. Sind zusätzlich Fußgänger darauf symbolisiert, dürfen auch diese dort gehen.
Es kann ein Bußgeld von 20 Euro verhängt werden.
Fahrradwege in Deutschland: Wo muss unterschieden werden?
Inhalt
Der Begriff Radweg bezeichnet mehrere Arten dieser Verkehrsflächen. Grundsätzlich ist ein Fahrradweg vor allem oder sogar ausschließlich für den Verkehr mit dem Fahrrad vorgesehen. Im Speziellen kann unterschieden werden zwischen folgenden Varianten:
- Radwege können baulich abgegrenzte Fahrspuren sein (bspw. auch bei einer Tour über touristische Radwanderwege)
- ein Radweg kann durch Notwendigkeiten zur Regelung des öffentlichen Verkehrs zustande kommen (bspw. eine Fahrradstraße)
- Genauso kann er mit Markierungen wie Streifen gegen andere Nutzungsflächen im Straßenverkehr abgegrenzt sein (bspw. Radstreifen auf der Straße)
Und wann ist die Nutzung vom Radweg Pflicht?
Inwiefern die Nutzung von einem Fahrradweg Pflicht ist, wird im § 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erläutert. Generell sollen gemäß Absatz 1 alle Fahrzeuge auf Fahrbahnen fahren. Ausnahmen für benutzungspflichtige Radwege sind in Absatz 4 geklärt. Darin heißt es für das Radfahren:
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.
Die angesprochenen Verkehrszeichen, die den Radweg als solchen kennzeichnen und damit eine Nutzungsverpflichtung aufzeigen, hat in der Regel jeder Radfahrer schon einmal gesehen. Sollte die Nutzungspflicht nicht eingehalten werden, kann gemäß Fahrrad-Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 20 Euro verhängt werden.
So gibt es ein Verkehrszeichen, das einen reinen Radweg kennzeichnet. Das Schild (Zeichen 237) zeigt lediglich ein weißes stilisiertes Fahrrad auf blauen Grund. Mit diesen Zeichen sind alle anderen Verkehrsteilnehmer auf dieser Fläche nicht erlaubt. Darüber hinaus sind diese Radwege in der Regel nur für eine Fahrtrichtung vorgesehen.
Das Fahrradweg-Schild 240 zeichnet sich durch einen horizontalen Strich aus (wie auf dem zweiten Bild zu sehen), der zwei Figuren (Mutter und Kind, auf der oberen Hälfte) und ein Fahrrad (untere Hälfte) auf blauem Grund trennt. Dieses Schild bezeichnet einen Fahrradweg, auf dem Fußgänger sowie Fahrradfahrer zugelassen sind.
Das Zeichen 241 stellt einen getrennten Geh- und Radweg gemäß StVO für das Fahrrad dar (wie auf dem ersten Bild ganz oben zu sehen). Hierbei können Sie das Fahrrad auf der linken Seite und die Figuren auf der rechten Seite, getrennt durch einen vertikalen Strich, entdecken. Auch hier sind die Fahrradfahrer dazu verpflichtet, diese getrennten Radwege zu benutzen.
Verkehrszeichen auf dem Fahrradweg: Welche weiteren Regeln können Sie anzeigen?
Für einen Radweg muss die Beschilderung nicht unbedingt auf die Nutzungspflicht für den Radler hindeuten. Gibt es bspw. einen Gehweg (Figuren, die Mutter und Kind darstellen, auf blauem Grund) und darunter auf einem weißen Schild ein Fahrrad mit der Aufschrift frei, ist es den Fahrradfahrern freigestellt, den Gehweg oder die Straße zu nutzen.
Wie bereits erwähnt ist häufig der Fahrradweg für eine Fahrtrichtung ausgelegt. Tatsächlich kann es nicht nur gesundheitliche Folgen haben, wenn der Radweg in falscher Richtung genutzt wird und ein Unfall passiert: Dabei kann dem Radfahrer der Großteil der Schuld zugesprochen werden. In manchen Fällen zeigen aber zwei Pfeile unter dem Radweg-Schild an, wenn dieser in beide Richtungen benutzt werden kann.
Hier ist aber Vorsicht angesagt. Zwar behalten auch solche Fahrradfahrer auf dem Radweg die Vorfahrt gemäß der geltenden Verkehrsregeln, werden jedoch auf dieser Route von abbiegenden Autos gern übersehen.
Guten Tag,
ist ein vom Gehweg durch Farbe oder Streifen abgegrenzter Weg, der mit dem Zeichen 237
markiert, jedoch nicht mit Schild 237 versehen ist, ein Radweg bzw.benutzungspflichtig?
Mit freundlichem Gruß Peter
Wir leben auf dem Lande, fahren gern mit dem Rad. Finden aber oft keine Beschilderungen der Radwege…… Feldwege oder Waldwege Es sind nur weise Pfeile die irgendwann gar nicht mehr zu finden sind. Oder Enden im nichts.