Radfahrstreifen und Schutzstreifen für Radfahrer: Sicher unterwegs auf dem Drahtesel

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Fahrradfahrer werden zunehmend besser in den Verkehrsalltag vieler Städte eingegliedert: durch Stellplätze, Mitnahmemöglichkeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln und eigene Radfahrstreifen. Letztere sind solche Radverkehrsführungen, welche unabhängig von der Fahrbahn sind – was Sie sonst noch zum Radfahrstreifen wissen sollten, erfahren Sie hier.

FAQ: Radfahrstreifen

Was ist ein Radfahrstreifen?

Ein Radfahrstreifen ist ein Streifen auf der Fahrbahn, meist am rechten Rand, der ausschließlich dem Fahrradverkehr vorbehalten ist.

Was unterscheidet den Radfahrstreifen vom Schutzstreifen?

Radfahrstreifen sind mit einer durchgehenden Linie von der übrigen Fahrbahn abgetrennt, Schutzstreifen mit einer unterbrochenen. Sie dürfen ausschließlich von Radfahrern genutzt werden. Das Parken oder Halten mit einem Kfz ist verboten.

Müssen Radfahrstreifen benutzt werden?

Radfahrstreifen werden durch das Verkehrszeichen 237 markiert. Dieses zeigt eine Benutzungspflicht für den jeweiligen Radweg an.

Worin besteht der Unterschied zum Schutzstreifen?

Radfahrstreifen und Schutzstreifen für Radfahrer sind nicht dasselbe
Radfahrstreifen und Schutzstreifen für Radfahrer sind nicht dasselbe

Sowohl Radfahrstreifen als auch Schutzstreifen dienen der alleinigen Befahrung durch Radfahrer, weshalb diese im Regelfall stets mit dem Fahrradsymbol gekennzeichnet sind. Verkehrsrechtlich unterscheiden sie sich jedoch voneinander.

In der Regel weist der Radfahrstreifen eine durchgängige Markierung und eine Beschilderung auf
In der Regel weist der Radfahrstreifen eine durchgängige Markierung und eine Beschilderung auf
  • Der Radfahrstreifen ist ein separater Weg, welcher mit einer durchgezogenen Linie und durch das Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet ist. Letzteres ist kreisrund und zeigt das Piktogramm eines Fahrrades auf blauem Grund. Das Befahren, Halten und Parken auf dem Radfahrstreifen durch Kfz ist grundsätzlich unzulässig. Das Überqueren durch andere Verkehrsteilnehmer ist erlaubt, solange hierdurch keine Radfahrer gefährdet werden. Benutzungspflichtige Radfahrstreifen werden meist dann von den jeweiligen Kommunen angelegt, wenn eine „besondere örtliche Gefahrenlage“ dies notwendig macht. Mitunter sind Radfahrstreifen auch farblich vom Rest der Fahrbahn abgesetzt.
  • Der sogenannte Schutzstreifen gehört mit zur Fahrbahn und darf dementsprechend in Ausnahmefällen von anderen Kfz befahren werden. Er befindet sich in der Regel rechts der Fahrbahn und ist mit einer gestrichelten Linie von dieser abgegrenzt. Halten und Parken ist auch hier untersagt. Im Regelfall sollte die Fahrbahn trotz eines solchen Fahrradschutzstreifens immer noch der Mindestbreite von etwa zwei Pkw entsprechen.

Hinweise zur Befahrung

Seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 1998 ist die unbedingte Benutzungspflicht für vorhandene Radwege jeder Art weggefallen. Die Pflicht, einen vorhandenen Radfahrstreifen zu benutzen, besteht aber grundsätzlich weiterhin.

So heißt es bzgl. dem Radfahrstreifen in der StVO § 2 Abs. 4 Satz 1 und 2:

Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.

Wenn vorhanden, sind Radfahrstreifen sind laut StVO zu verwenden
Wenn vorhanden, sind Radfahrstreifen sind laut StVO zu verwenden

Radfahrstreifen sind zwar nicht explizit erwähnt, da diese jedoch – wie oben erläutert – im Regelfall durch das Zeichen 237 gekennzeichnet sind, müssen diese auch bei Vorhandensein in Fahrtrichtung der angrenzenden Fahrbahn benutzt werden. Dies gilt für Rennräder und Fahrräder mit Anhängern gleichermaßen.

Ausnahmen können dann bestehen, wenn es sich um einen Konvoi von Radfahrern handelt. Zudem muss ein Radfahrstreifen auch dann nicht befahren werden, wenn dieser objektiv unbenutzbar ist – etwa bei starken Verunreinigungen und Schäden. Auch wenn das Gefährt zu breit oder sperrig für eine bestimmte Einmündung ist, wäre ein ausnahmsweises Abweichen vom Radfahrstreifen denkbar.

Welche Ampel zählt für mich?

Das hängt von der individuellen Situation vor Ort ab. Grundsätzlich gilt jedoch: Sind Sie auf dem Radfahrstreifen unterwegs und es gibt eine separate Fahrradampel, dann gilt diese für Sie. Gibt es keine Fahrradampel, sondern eine Fußgängerampel, kommt es auf die Symbole an: Ist die Fußgängerampel mit einem Fahrradsymbol versehen, dann gilt diese auch für Fahrradfahrer. Existiert jedoch nur eine „reine“ Fußgängerampel, müssen sich Fahrer auf dem Radfahrstreifen nach der regulären Fahrbahnampel richten.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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