Punktesystem in Frankreich: Je mehr, desto besser

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (59 Bewertungen; 4,60 von 5)
Loading ratings...Loading...

Auch bei unseren französischen Nachbarn sind Punkte ein Mittel, um Verkehrssünder zu erziehen. Allerdings gehen die Franzosen das Thema etwas anders an. Das Punktesystem von Frankreich unterscheidet sich in einigen Punkten stark vom deutschen. Doch wer bekommt in Frankreich eigentlich Punkte und wann ist das der Fall?

FAQ: Punktesystem in Frankreich

Müssen sich Fahrer mit einem Punktesystem in Frankreich befassen?

Ja, wenn sie ihren Wohnsitz in Frankreich haben und im Besitz eines französischen Führerscheins sind, haben sie ein Punktekonto in Frankreich.

Werden Punkte in Frankreich gesammelt?

Nein, in Frankreich werden Punkte von einem Guthaben abgezogen. Ist dieses aufgebraucht, wird ein Fahrverbot von mindestens sechs Monaten verhängt.

Sind französische Punkte nach Deutschland übertragbar?

Nein, in Flensburg werden keine Punkte aus Frankreich eingetragen. Solche Sanktionen sind nicht übertragbar.

France: Douze Points – 12 Punkt als Ehre

Punktesystem: In Frankreich werden bis zu sechs Punkte für einen Verstoß gestrichen.
Punktesystem: In Frankreich werden bis zu sechs Punkte für einen Verstoß gestrichen.

Punkte bedeuten in Frankreich im Straßenverkehr etwas Gutes – zumindest wenn sie vergeben werden. Je mehr Punkte ein Autofahrer auf seinem Konto hat, desto glücklicher kann er sein. Das Punktesystem in Frankreich addiert im Gegensatz zum deutschen Punkte, wenn Fahrer sich vorbildlich verhalten, und zieht bei Verstößen Punkte ab.

Das System sieht zudem vor, dass Fahranfänger mit sechs Punkten auf dem Konto beginnen. Die Probezeit beträgt in Frankreich drei Jahre. Lassen sich Fahrer in dieser nichts zu Schulden kommen, werden jedes Jahr Punkte addiert, bis maximal 12 erreicht sind.

Nach der Probezeit sollte also jeder Fahrer in Frankreich 12 Punkte vorweisen können. Diese dienen dann als Grundlage für Sanktionen, bei denen Punkte abgezogen werden. So bringt eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich beispielsweise keine Punkt ein, sondern bedeutet den Verlust eben dieser.  

Wie Punkte in Frankreich vergeben werden

In Frankreich werden Punkte zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung abgezogen.
In Frankreich werden Punkte zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung abgezogen.

Verstoßen Verkehrsteilnehmer gegen die Verkehrsregeln, sieht das Punktesystem in Frankreich also einen Abzug von einer bestimmten Anzahl an Punkten vor. Erreicht das Konto einen Stand von Null, bedeutet das üblicherweise, dass Betroffene ihren Führerschein für mindestens sechs Monate abgeben müssen.

Je nachdem wie schwerwiegend der Verstoß ist, wird eine bestimmte Anzahl an Punkten abgezogen. So können einem Fahrer zwischen einem und maximal sechs Punkte vom Konto gestrichen werden. Letzteres bedeutet aber auch, dass zwei Verstöße, die sechs Punkte wert sind, in der Regel immer ein Fahrverbot nach sich ziehen, da das Konto dann kein Guthaben mehr aufweist.

Nach dem Punktesystem wird in Frankreich das Konto nach einer bestimmten Zeit wieder aufgefüllt. Wann das der Fall ist, hängt davon ab, wie viele Punkte für den Verstoß fällig waren. Daher kann das Auffüllen unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel ist sowohl ein Zeitraum von sechs Monaten als auch einer von drei Jahren möglich. Das Auffüllen geschieht nach der Frist dann automatisch.

Fahrer haben in Frankreich die Option, ihr Konto selbst früher aufzustocken. Das kann nur innerhalb der Frist und nur einmal pro Jahr erfolgen. Wichtig ist, dass keine weiteren Punkte abgezogen oder der Führerschein aufgrund eines Verstoßes für ungültig erklärt wurde. Ist dies nicht der Fall, können Betroffene freiwillig an einen Sicherheitstraining teilnehmen. Die Kosten zwischen 230 und 180 Euro müssen sie allerdings selbst tragen. Pro Training ist eine Gutschrift von vier Punkten möglich.

Wann werden wie viele Punkte abgezogen

Punkte aus Frankreich werden nicht nach Deutschland übertragen.
Punkte aus Frankreich werden nicht nach Deutschland übertragen.

Wie bereits erwähnt, sieht das Punktesystem in Frankreich für jeden entsprechenden Verstoß eine Anzahl von Punkten vor, die abgezogen werden. Insofern ähnelt das System dem deutschen, da auch hier eine festgelegte Zahl an Punkten eingetragen wird.

Zu den Verstößen, die die maximal mögliche Punkteanzahl kosten, gehören unter anderem jegliche Alkohol- oder Drogenfahrten, das Verweigern eines Alkoholtests, Geschwindigkeitsverstöße ab 50 km/h zu viel, die Verwendung von Radarwarnern oder auch das Fahren ohne Führerschein. In der Regel bedeuten Straftaten immer einen Sechs-Punkte-Abzug.

Welche Verstöße wie viel Punkte Verlust bedeuten, zeigt die nachfolgende Übersicht beispielhaft auf:

VerkehrsverstoßAnzahl der abge­zogenen Punkte
Fahrt unter Alkohol- oder Drogen­einfluss6
Blutalkoholtest verweigert6
Wegfahr­sperre und Alkohol­tester trotz gerichtlicher Anordnung nicht vorhanden6
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 50 km/h zu viel6
Radarwarner verwendet6
Vorfahrt missachtet4
Rote Ampel missachtet4
Ohne Beleuchtung gefahren4
Handynutzung hinterm Steuer3
Gefährliches Parken3
Abstandsverstoß3
Gefährliches Überholen3

Französische Punkte für Deutsche?

Zwar können Bußgelder aus Frankreich in Deutschland vollstreckt werden, sofern sie 70 Euro oder mehr betragen, andere Sanktionen sind jedoch nicht übertragbar. Wurden Urlauber also in Frankreich geblitzt, sind Punkte in Deutschland nicht möglich. Auch werden keine Punkte in Frankreich abgezogen, da Urlauber kein Punktekonto besitzen.

Das Punktesystem von Frankreich hat für deutsche Autofahrer nur dann Relevanz, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Frankreich haben und dann einen Verkehrsverstoß begehen. Besitzen Betroffene keinen französischen EU-Führerschein, muss der deutsche in einen solchen umgetauscht werden. Ist dies geschehen, werden die fälligen Punkte vom eingerichteten Konto abgezogen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

Bildnachweise