Punktereform 2014: Was sich im Bußgeldkatalog verändert hat

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Am 1. Mai 2014 trat der neue Bußgeldkatalog in Kraft: der Flensburger Punktekatalog, der Vergehen im Straßenverkehr auflistet und mit Punkten belegt, wurde aktualisiert. Er soll nun übersichtlicher und verbraucherfreundlicher sein. Wer sich jedoch bislang an den alten Punktekatalog hielt, muss sich an die neuen Regelungen erst einmal gewöhnen.

FAQ: Punktereform

Was hat sich mit der Punktereform von 2014 im Wesentlichen geändert?

Konnten Kraftfahrer früher bis zu 18 Punkte „sammeln“, bis der Führerschein weg war, genügen nun nur noch acht Punkt für den Entzug der Fahrerlaubnis.

Ich habe noch Punkte nach dem alten System. Wie werden diese umgewandelt?

Wie bereits angesammelte alte Punkte umgerechnet werden, können Sie in unserer Tabelle nachlesen.

Kann ich Punkte auch abbauen?

Ja, innerhalb von fünf Jahren können Sie einen Punkt abbauen, indem Sie an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilnehmen.

Welche Verstöße belasten das Punktekonto in Zukunft?
Welche Verstöße belasten das Punktekonto in Zukunft

Vorsicht Autofahrer! Seit 1. Mai 2014 gilt der neue Bußgeldkatalog

Nach der Punktereform genügen acht Punkte in Flensburg für den Führerscheinentzug
Nach der Punktereform genügen acht Punkte in Flensburg für den Führerscheinentzug

Hier finden Sie Informationen über die wichtigsten Neuerungen des „Fahreignungsregisters“, wie die Flensburger Behörde offiziell heißt. Nicht nur Autofahrer, auch andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger sind von der Punktereform betroffen. Jedes Verkehrsdelikt, das laut Bußgeldkatalog nun mit drei Punkten belegt ist, gilt auch als Straftat. Deswegen ist es sinnvoll, sich über das aktualisierte Regelwerk zu informieren.

Worauf muss ich nun achten?

Die Punktereform führt zu zahlreichen Unsicherheiten unter Verkehrsteilnehmern: Was geschieht mit meinen alten Punkten, die ich vor der Reform in Flensburg angesammelt habe? Welche Verstöße belasten das Punktekonto in Zukunft, und mit wie vielen Punkten muss ich rechnen? Welche Sanktionen können laut neuem Bußgeldkatalog über mich verhängt werden? Auch in Zukunft drohen für viele Delikte im Straßenverkehr Punkte. Auch dauerhafter oder zeitweiliger Entzug der Fahrerlaubnis kann die Folge von Verstößen gegen das Verkehrsrecht sein. Die bislang angesammelten Punkte werden wie folgt umgewandelt:

Alte PunkteNeue Punkte
1-31
4-52
6-73
8-104
11-135
14-156
16-177
17-188

Haben Sie für eine Ordnungswidrigkeit Punkte gesammelt, die im aktuellen Bußgeldkatalog nicht mehr aufgelistet wird, so wird jene von Ihrem Flensburger Konto getilgt.

Entzug des Führerscheins

Nach der Punktereform genügen acht Punkt in Flensburg für den Führerscheinentzug – bislang waren dafür 18 nötig. Allerdings: statt bislang maximal 7 Punkten erhalten Sie nur noch einen bis maximal drei Punkte für Verkehrsdelikte. Laut dem neuen Bußgeldkatalog verjähren die Punkte je nach Schwere des Vergehens nach zweieinhalb, fünf oder erst nach zehn Jahren!

Doch nach Flensburg werden zukünftig nur noch jene Verstöße gemeldet, die die Verkehrssicherheit gefährden können. Ordnungswidrigkeiten belasten das Flensburger Konto nicht mehr. Von Strafe bleiben sie aber weiterhin nicht ausgenommen: ein Bußgeld kann nach wie vor in Rechnung gestellt werden. Unerlaubtes Fahren in einer Umweltzone beispielsweise belastet das Punktekonto zwar nicht mehr, zahlen müssen Sie aber trotzdem: immerhin 80 Euro werden dafür fällig.

Verkehrssicherheit steht im Mittelpunkt

Radfahrer und Fußgänger sind von der Punktereform betroffen
Radfahrer und Fußgänger sind von der Punktereform betroffen

Einige Vergehen ziehen nicht mehr Punkte in Flensburg nach sich – Verstöße gegen die StVO, die die Verkehrssicherheit gefährden, werden jedoch weiterhin nach Flensburg gemeldet. „Kleinere“ Ordnungswidrigkeiten bleiben aber natürlich nicht ohne Strafe: benutzen Sie als Autofahrer ein Handy am Steuer, werden nun 60 Euro – statt bislang 40 Euro – fällig. Gleichzeitig gibt es auch einen Punkt in Flensburg, schließlich könnte es durch unaufmerksames Autofahren zu einem Unfall kommen. Im Mittelpunkt der Punktereform steht das Vorhaben, Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Auch Fahrverbote gibt es für einige Delikte, die früher lediglich mit einem Bußgeld belegt waren. Fahren Sie innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen 26 – 30 km/h zu schnell, wird nun ein Fahrverbot über Sie verhängt: der Bußgeldkatalog sieht ein Fahrverbot vor. Einen Monat dürfen sie nicht fahren. Bislang wurde bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung nur ein Bußgeld fällig.

Punkte durch Nachschulungen abbauen

Einmal in fünf Jahren können Sie bei einem freiwilligen Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. Dies gilt jedoch nur, solange sie insgesamt nicht mehr als fünf Punkte auf ihrem Flensburger Punktekonto haben. Auch Verkehrsdelikte, die Sie im Ausland begangen haben, werden nun nicht mehr auf Ihrem Punktekonto in Flensburg angerechnet.

Die zahlreichen Neuerungen des Bußgeldkatalogs können verwirrend sein. Informieren Sie sich deswegen hier über die Punktereform, um Bußgelder und Punkte in Flensburg zu vermeiden!

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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