Punkte in der Probezeit – das sind die Konsequenzen

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Wer nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung endlich die rosa Karte in der Hand hält, freut sich natürlich. Für viele ist der Führerschein ein wichtiger Schritt hin zum Erwachsen- und Selbstständig-Sein. Dennoch ist in Deutschland der Führerschein erstmal auf Probe – und das für zwei Jahre. In dieser Zeit kann es natürlich vorkommen, dass Fahranfänger durch Fehlverhalten Punkte sammeln. Wie Punkte in der Probezeit entstehen und was typische Vergehen sind, ist hier zusammengefasst.

FAQ: Punkte in der Probezeit

Welche Folgen haben Punkte in der Probezeit?

Zunächst haben Punkte in der Probezeit dieselben Folgen wie für erprobte Autofahrer. Je nach Anzahl und Art der Verstöße, für die Punkte vergeben wurden, können jedoch Probezeitmaßnahmen anfallen.

Verliere ich den Führerschein wegen Punkten in der Probezeit?

Ja, aber nur wenn: a) das Punktekonto in Flensburg voll ist, b) 3 Punkte für einen einzigen Verstoß (in der Regel eine Verkehrsstraftat) anfallen oder c) die Punkte auf dem dritten A-Verstoß basieren.

Wie viele Punkte darf man in der Probezeit haben?

Für Fahranfänger gilt die normale Punktegrenze von 8 Punkten in Flensburg.

Welche Auswirkungen haben Punkte auf die Probezeit?

Durch fehlende Praxis und Übermut sammeln Fahranfänger oft Punkte.
Durch fehlende Praxis und Übermut sammeln Fahranfänger oft Punkte.

In Flensburg steht das Kraftfahrt-Bundesamt, kurz KBA. Dort werden zentral Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verzeichnet, welche je nach Schwere mit einem Punktesystem bewertet sind. Bei acht gesammelten Punkten folgt unweigerlich die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die Vergehen, für die in der Probezeit Punkte anfallen, sind natürlich auch für langjährige Fahrer noch Delikte. Dennoch werden Fahranfänger in ihrer Führerschein-Probezeit teilweise eben noch härter sanktioniert.

Ein Punkt in der Probezeit – noch kein Grund zur Panik

Verstöße, welche nicht nur in der Probezeit einen Punkt einbringen, sind Delikte wie

  • die Handybenutzung beim laufenden Motor
  • geblitzt werden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • allgemein unumsichtiges Fahren (Abstand nicht gehalten, Überholen im Überholverbot, Vorfahrt genommen etc.)
  • Benutzen des Seitenstreifens auf der Autobahn zum schnelleren Vorankommen

Neben Bußgeldern und eventuellen Fahrverboten droht hier ein Punkt in der Probezeit. Der Großteil dieser Beispiele sind zudem als Kategorie A-Verstöße eingeordnet; wird in der Probezeit ein Punkt gesammelt und bei dem begangenen Verstoß handelt es sich zudem um einen A- Verstoß, wird die Probezeit automatisch von zwei auf vier Jahre verlängert und es muss ein Aufbauseminar besucht werden. Ein Punkt in Flensburg während der Probezeit ist also ärgerlich, es darf aber nach Ablauf eines möglichen Fahrverbotes weiterhin gefahren werden.

Zwei Punkte in der Probezeit – Obacht!

Vor allem durch verursachte Unfälle erhalten Fahranfänger Punkte in ihrer Probezeit
Vor allem durch verursachte Unfälle erhalten Fahranfänger Punkte in ihrer Probezeit

Ein Vergehen, das nicht nur in der Probezeit zwei Punkte einbringt, ist u.a. der sogenannte Rotlichtverstoß – also das Überfahren einer Ampel trotz rot- mit zusätzlicher Gefährdung oder Beschädigung. Je nachdem, wie schwerwiegend die Gefährdung war oder ob sogar Menschen verletzt wurden, kann bereits hier die Entziehung der Fahrerlaubnis stattfinden. Wenn Sie einen geschlossenen Bahnübergang überqueren, kassieren Sie neben hohen Bußgeldern ebenfalls zwei Punkte.

Handelt es sich um einen zweiten Kategorie A-Verstoß, welcher mit einem Punkt geahndet wird, erfolgt zusätzlich eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung – diese ist jedoch nicht verpflichtend.

Drei Punkte in der Probezeit – jetzt wird es eng

Wenn ein Fahrer einen Unfall verursacht hat und Fahrerflucht begeht, werden drei Punkte vergeben – diese Anzahl blüht jedem, egal ob der Führerschein auf Probe ist oder nicht.

Ebenfalls werden in der Probezeit drei Punkte für Gefährdung des Verkehrs unter Einfluss von Alkohol vergeben; auch diese Ahndung trifft jeden Autofahrer.
Lediglich beim Fahren unter Alkoholeinfluss ohne Gefährdung oder Beschädigung wird zwischen langjährigem Fahrer und eben Fahranfänger entschieden. Diese haben sich nämlich während ihrer zwei- bis vierjährigen Probezeit zwingend an die Null-Promille-Grenze zu halten.

Häufen sich Punkte in Flensburg während der Probezeit an, kann dies entweder an wiederholten kleinen Vergehen liegen – oder eben an schweren Straftaten. Werden vier oder mehr Punkte in der Probezeit erreicht, ist der Führerschein meistens weg; offiziell heißt es, die Fahrerlaubnis wird entzogen.

Das passiert entweder, wenn der Betroffene eine schwere Straftat begangen hat oder er hingegen wiederholt auffällig geworden ist. So folgt zum Beispiel auf drei Kategorie A- Verstöße, welche jeweils mit „nur“ einem Punkt versehen sind, zwangsläufig der Entzug der Fahrerlaubnis – die acht-Punkte-Regel gilt dann nicht.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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