Punkte in Flensburg: Wissenswertes zum Punktesystem in Deutschland

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Bereits seit 1958 kümmert sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) um die Verwaltung der Punkte in Flensburg. Da ist es nicht gerade verwunderlich, dass das Flensburger Punktesystem eine Überarbeitung dringend nötig hatte. Diese fand im Zuge einer Punktereform im Mai 2014 statt. Aktuelle Informationen rund um den Punkt in Flensburg finden Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Punkte in Flensburg

Wie viele Punkte in Flensburg darf man haben?

Seit der Reform des Punktesystems im Mai 2014 darf man maximal 7 Punkte auf dem Flensburger Konto haben. Bei 8 Punkten droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Für welche Verstöße gibt es Punkte?

Je nach Schwere des begangenen Verstoßes sieht der Bußgeldkatalog neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg vor. Informationen über Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten finden Sie auf den folgenden Seiten:

Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Punkte für Parkverstöße
Punkte für Abstandsverstöße
Punkte für Rotlichtverstöße
Punkte fürs Telefonieren am Steuer

Woher weiß ich, wie viele Punkte ich habe?

Durch eine Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) können Sie in Erfahrung bringen, wie viele Punkte sich auf Ihrem Konto finden. Wie Sie dabei genau vorgehen müssen, erklären wir in unserem Ratgeber zur Punkteabfrage oder über unsere Anleitung hier.

Wie verfallen die Punkte in Flensburg?

1 Punkt in Flensburg verfällt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte gelten nach 5 Jahren als verjährt und 3 Punkte werden nach 10 Jahren gelöscht. Mehr dazu können Sie in unserem Ratgeber zur Verjährung von Punkten nachlesen.

Wie lange dauert es bis 1 Punkt abgebaut ist?

Dauert Ihnen der Punkteverfall zu lange, können Sie unter Umständen auch selbst Punkte abbauen. Dazu müssen Sie ein sogenanntes Fahreign‌ungsseminar (FES) absolvieren. Dadurch können Sie alle 5 Jahre 1 Punkt abbauen. Da Pausen zwischen den verschiedenen Maßnahmen des Seminars liegen müssen, kann es durchaus mehrere Wochen dauern, bis 1 Punkt abgebaut ist.

Wichtige Informationen über Punkte in Flensburg

So funktioniert das Punktesystem in Flensburg

Wann wird der Führerschein entzogen? Der Punktetacho gibt Auskunft.
Wann wird der Führerschein entzogen? Der Punktetacho gibt Auskunft.

Die Hauptaufgabe vom Flensburger Punktesystem liegt in der Verkehrserziehung. Wer schwer oder wiederholt gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt, erhält nicht nur einen Bußgeldbescheid, sondern auch einen Eintrag im Fahreignungsregister (FAER), wo die erhaltenen Punkte in Flensburg gespeichert werden. 8 Punkte in Flensburg führen aktuell zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Vor der Reform im Jahr 2014 wurden die Punkte noch im Verkehrszentralregister (VZR) aufgelistet. Der maximale Punktestand war zudem auf 18 Punkte beschränkt. Um das alte auf das neue Punktesystem anzugleichen, musste daher eine Umrechnung der Punkte in Flensburg stattfinden. Diese sieht folgendermaßen aus:

Altes PunktesystemNeues Punktesystem
1 bis 3 Punkte1 Punkt
4 bis 5 Punkte2 Punkte
6 bis 7 Punkte3 Punkte
8 bis 10 Punkte4 Punkte
11 bis 13 Punkte5 Punkte
14 bis 15 Punkte6 Punkte
16 bis 17 Punkte7 Punkte
18 Punkte8 Punkte
Seit der Reform reichen für den Führerscheinentzug bereits 8 Punkte aus.
Seit der Reform reichen für den Führerscheinentzug bereits 8 Punkte aus.

Eine weitere Neuerung besteht darin, dass das Punktekonto in Flensburg erst dann belastet wird, wenn eine Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt und der Katalog Bußgelder von mindestens 60 Euro vorsieht.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden. Befahren Sie eine Umweltzone ohne gültige Plakette, wird Ihnen zwar ein Bußgeld von 80 Euro aufgebrummt, allerdings kein Punkt in Flensburg.

Je nachdem, wie schwer Ihr Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) war, erhalten Sie maximal 3 Flensburger Punkte. Im Detail sieht die Verteilung wie folgt aus:

  • 1 Punkt droht Ihnen bei schweren Ordnungswidrigkeiten.
  • Bei einem sehr schweren Verstoß müssen Sie mit 2 Flensburg-Punkten rechnen. In diese Kategorie gehören z. B. Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot und Straftaten ohne Führerscheinentzug.
  • 3 Punkte in Flensburg werden bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis verteilt.

Den eigenen Punktestand abfragen

Wollen Sie Ihren Punktestand in Flensburg in Erfahrung bringen, stehen Ihnen unterschiedliche Wege zur Verfügung:

1. Online-Punkteabfrage über das Internet

Sie können Ihren Punktestand nicht nur über die Webseite des KBA in Erfahrung bringen. Unterschiedliche Anbieter bieten entsprechende Services. Einer dieser Anbieter ist punkte-flensburg.de. Auf der Webseite dieses Anbieters müssen Sie nur ein Online-Formular ausfüllen, um Ihr Punktekonto abzufragen. Dieser Service ist zwar unkomplizierter, dafür aber kostenpflichtig. Hier gelangen Sie zur Punkt‌eabfrage bei punkte-flensburg.de **.

2. Punkte-Abfrage direkt vor Ort in Flensburg

Wenn Sie nahe Flensburg leben, können Sie direkt vor Ort im sogenannten „Auskunftspavillon“ des Kraftfahrt-Bundesamtes nachfragen, wie es um Ihr Punktekonto steht. Der Pavillon ist von Montag bis Mittwoch sowie am Freitag von 9 bis 15 Uhr und am Donnerstag von 9 bis 17:30 Uhr geöffnet. Sie benötigen einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis bzw. Reisepass).

3. Postalische Punkte-Abfrage

Auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes steht ein vorgefertigten Antrag zur Verfügung, den Sie ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben müssen. Den Antrag senden Sie zusammen mit einer gut lesbaren Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite) an das KBA. Per Fax ist eine Abfrage in Flensburg übrigens nicht möglich. Nach einer bestimmten Bearbeitungszeit erhalten Sie die Auskunft über Ihren Punktestand ebenfalls postalisch.

4. Abfrage über die Internetseite des KBA

Haben Sie einen neuen Personalausweis mit aktiver Online-Funktion, können Sie Ihren Punktestand in Flensburg auch ganz bequem online in Erfahrung bringen. Bei dieser Variante benötigt werden außerdem ein Kartenlesegerät sowie die Installation der „AusweisApp2-Software“ auf dem Computer. Auf der Webseite des KBA gibt es einen speziellen Online-Antrag, den Sie ausfüllen müssen. Im Anschluss daran wird kontrolliert, ob Ihnen Ihr Punktestand gleich online zum Download angeboten werden kann. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie die Auskunft über Ihre Punkte in Flensburg postalisch.

Welche Auswirkungen hat die Anzahl der Punkte auf den Führerschein?

Das in Flensburg beheimatete Punktesystem sieht bestimmte Stufen vor, die sich an der Anzahl der angesammelten Punkte in Flensburg orientieren. Unsere Tabelle zeigt Ihnen, mit welchen Konsequenzen Sie bei welcher Punkteanzahl rechnen müssen:

Punkte in FlensburgKonsequenzBeschreibung
1 bis 3VormerkungKeine weiteren Maßnahmen
4 oder 5ErmahnungKostenpflichtige schriftliche Ermahnung, Hinweis auf die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar (Punkteabbau möglich)
6 oder 7VerwarnungKostenpflichtige schriftliche Verwarnung, Hinweis auf die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar (Punkteabbau nicht mehr möglich)
8Entziehung der FahrerlaubnisFührerschein wird entzogen, Sperrfrist von mindestens 6 Monaten, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) als Voraussetzung zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Punktetabelle: Punkte in Flensburg haben je nach Anzahl andere Konsequenzen zur Folge.
Punktetabelle: Punkte in Flensburg haben je nach Anzahl andere Konsequenzen zur Folge.

Bei 4 oder 5 Punkten haben Sie als auffällig gewordener Kraftfahrer die Möglichkeit, an einem freiwilligen Fahreignungsseminar (FES) teilzunehmen. Auf diese Weise können Sie 1 Punkt in Flensburg abbauen. Ihr Punktestand darf jedoch nicht höher als 5 Punkte sein und Sie dürfen innerhalb von 5 Jahren noch an keinem Seminar dieser Art teilgenommen haben.

Zwar erfolgt auch bei 6 oder 7 Flensburg-Punkten der Hinweis auf die mögliche Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar, allerdings können Sie dabei lediglich beweisen, dass Sie Ihr Fehlverhalten einsehen und sich bessern möchten. Ein Punkteabbau ist ausgeschlossen.

Flensburger Punkte abfragen: So geht’s

Machen Sie sich Sorgen um Ihren Führerschein aufgrund der Punkte, die Sie in letzter Zeit angesammelt haben? Dem können Sie mit einer Punkteabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt entgegenwirken. Möchten Sie erfahren, wie viele in Flensburg eingetragene Punkte Sie haben, stehen Ihnen die folgenden 3 Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Direkt vor Ort beim KBA in Flensburg (gültigen Identitätsnachweis oder Personalausweis/Pass nicht vergessen!)
  2. Über den Postweg (PDF-Datei auf der Internetpräsenz des KBA ausdrucken und mit einem gültigen Identitätsnachweis nach Flensburg schicken)
  3. Online (über einen speziellen Antrag auf der Internetseite des KBA; es werden jedoch ein neuer Personalausweis mit eID sowie ein Kartenlesegerät benötigt)

Verjährung der in Flensburg beheimateten Punkte

Steht ihr in Flensburg befindliches Punktekonto kurz vor dem Erreichen der 8-Punkte-Marke, beginnen viele Kraftfahrer erst zu begreifen, dass ihr Führerschein in Gefahr ist. Daher stellen sich einige in einer solchen Situation die Frage, wann die Punkte in Flensburg eigentlich verfallen. Folgende Fristen sind dabei maßgeblich:

Entziehung der Fahrerlaubnis: Sie können Punkte in Flensburg abbauen, um dem entgegenzuwirken.
Entziehung der Fahrerlaubnis: Sie können Punkte in Flensburg abbauen, um dem entgegenzuwirken.
  • 1 Punkt in Flensburg verfällt nach zweieinhalb Jahren.
  • 2 Punkte sind an eine Verjährungsfrist von fünf Jahren gebunden.
  • 3 Punkte verjähren nach zehn Jahren.

Neu hinzukommende Punkte in Flensburg beeinflussen den Verfall der bestehenden übrigens nicht. Nach Ablauf der Fristen verfallen die Punkte automatisch und werden aus dem FAER gelöscht.

Dieser Löschvorgang bleibt jedoch noch ein weiteres Jahr gespeichert (Überliegefrist).

Dies ist darin begründet, dass auch bereits gelöschte Punkte noch relevant sein könnten, falls sich der jeweilige Fahrer noch vor der Löschung einen weiteren Verstoß im Verkehr geleistet hat.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

Bildnachweise

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