Videonachfahrsystem ProViDa 2000 (modular) – „Bitte folgen!“

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Auch wenn am Straßenrand keine Blitzer oder Radarfallen zu sehen sind, sollten Temposünder sich nicht zu sicher fühlen. Denn die Polizei kann mittlerweile auch auf unterschiedliche Videonachfahrsysteme zurückgreifen, bei denen aus dem fahrenden Auto heraus Geschwindigkeits- und sogar Abstandsmessungen möglich sind. Eines dieser Systeme: ProViDa 2000 (modular). Doch wie genau funktioniert die Messung durch Nachfahren? Und welche Fehler können einen Einspruch begründen?

FAQ: Die Besonderheiten von ProViDa 2000

Wofür wird ProViDa 2000 eingesetzt?

Das Messgerät kann sowohl die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs als auch seinen Abstand zu einem vorausfahrenden Kfz ermitteln.

Wie funktioniert das Messgerät?

Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Videonachfahrsystem. Es wird in ein Fahrzeug eingebaut, welches dann anderen Kfz in einem gewissen Abstand hinterherfährt. Sensoren erfassen die Raddrehzahl und können damit die gefahrene Geschwindigkeit messen. Für die Abstandsmessung wird zusätzliche Software benötigt. Kameras machen Beweisbilder.

Kann es zu Messfehlern kommen?

Ja, das ist durchaus der Fall. So kann es etwa zu Fehlern kommen, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug während der Fahrt erheblich schwankt.

So funktionieren Abstands- und Geschwindigkeitsmessung mit dem ProViDa 2000 (modular)

Verdeckte Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ProViDa 2000 (modular): "Smile, you're on CCTV!"
Verdeckte Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ProViDa 2000 (modular): „Smile, you’re on CCTV!“

Bei der Nutzung von Videonachfahrsystemen wie dem ProViDa 2000 (modular) werden gewissermaßen ganze Fahrzeuge zu Messgeräten umgebaut. Sensoren registrieren die Raddrehzahl des Messfahrzeugs und so dessen Geschwindigkeit. Zusätzliche Rechner- und Steuereinheiten ermöglichen die Auswertung der Messergebnisse. Videokameras dienen der Beweisaufnahme. Zusätzliche Software wie z. B. ViDistA (Videodistanzanalyse) ermöglicht in Verbindung mit dem ProViDa 2000 (modular) die Abstandsmessung.

Eine Messfahrt läuft dabei wie folgt ab:

  1. Vermuten die Messbeamten im mit dem Videonachfahrsystem ProViDa 2000 (modular) ausgestatteten Fahrzeug eine Geschwindigkeitsüberschreitung, folgen sie dem vermeintlichen Verkehrssünder.
  2. Der Abstand zum vorausfahrenden, gemessenen Fahrzeug sollte dabei konstant bleiben, sodass Messfahrzeug und gemessenes Kfz in etwa gleich schnell fahren.
  3. Die Sensoren im Messfahrzeug ermitteln dessen Geschwindigkeit, die im aufgenommenen Video eingeblendet wird.
  4. Über eine Messstrecke von mindestens 400 Meter wird die Geschwindigkeit ermittelt.
  5. Nach Abschluss der Messung wird die Durchschnittsgeschwindigkeit des gemessenen Fahrzeugs berechnet.
  6. Liegt die mit dem ProViDa 2000 (modular) gemessene Durchschnittsgeschwindigkeit nach Toleranzabzug über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, halten die Messbeamten den Beschuldigten an.
Der bei Messungen mit dem ProViDa 2000 (modular) berücksichtigte Toleranzabzug beträgt aufgrund der Fehleranfälligkeit in der Regel 10 %. Bei größeren Zweifeln an den Messergebnissen kann beim ProviDa 2000 sogar eine Toleranz bis 20 % in Abzug gebracht werden.

Messung mit ProViDa 2000 (modular) – Welche Fehler sind möglich?

Das Nachfahrsystem ProViDa 2000 verlangt den Messbeamten einiges an Konzentration und Sorgfalt ab.
Das Nachfahrsystem ProViDa 2000 verlangt den Messbeamten einiges an Konzentration und Sorgfalt ab.

Videonachfahrsysteme sind insgesamt recht fehleranfällig, weshalb der Toleranzabzug weit über den üblichen 3 % bzw. 3 km/h liegt. Unter anderem folgende Fehler können Zweifel an der Zulässigkeit der Messung nähren:

  • Die Eichung von ProViDa 2000 (modular) basierte auf Ganzjahresreifen, das Fahrzeug war jedoch mit Sommer- oder Winterreifen ausgestattet.
  • Die beim ProViDa 2000 (modular) durchgeführte Eichung ist abgelaufen.
  • Die Messstreckenlänge von mindestens 400 Metern wurde erheblich unterschritten.
  • Der Abstand zum gemessenen Fahrzeug schwankte während der Messfahrt erheblich.
Sie haben einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Messung mit ProViDa 2000 (modular) erhalten? Ziehen Sie die Messergebnisse in Zweifel, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht im Rahmen der Akteneinsicht prüfen, ob mögliche Messfehler einen erfolgversprechenden Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen können.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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