Promillegrenze in Russland: Wie viel Wodka ist zu viel?

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Was in Deutschland das Bier oder in Griechenland der Ouzo darstellt, ist in Russland der Wodka. Dabei handelt es sich allerdings nicht nur um ein schlichtes Nationalgetränk, sondern um einen Teil der Landeskultur. Wodka wird in Russland sowohl bei Festen als auch in Zeiten der Trauer oder zur Besiegelung von Verträgen konsumiert. Wer im Anschluss an den Konsum allerdings noch ein Kraftfahrzeug steuern möchte, sollte die Promillegrenze in Russland im Auge behalten.

Bußgeldtabelle: Promillegrenze in Russland überschritten?

VerstoßKonsequenzen
Promillegrenze in Russland überschritten- Geldstrafe von 30.000 Rubel (ca. 690 €)
- 1,5 bis 2 Jahre Fahrverbot

Promillegrenze in Russland

Wo liegt die Promillegrenze in Russland?

In Russland stellen 0,3 Gramm Alkohol pro Liter Atemluft bzw. Blut bei Fahrten mit dem Auto das Alkohollimit dar. Dies entspricht einem Wert von 0,3 Promille.

Welche Sanktionen sind möglich, wenn Sie gegen die Promillegrenze in Russland verstoßen?

Wer als Autofahrer alkoholisiert auf russischen Straßen erwischt wird, muss sich auf eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Rubel einstellen. Umgerechnet sind dies in etwa 690 Euro. Hinzu kommt ein Fahrverbot für eine Dauer zwischen 1,5 und 2 Jahren.

Können russische Bußgelder in Deutschland eingetrieben werden?

Da Russland kein Mitglied der Europäischen Union ist, findet das für EU-Länder geltende Vollstreckungsabkommen dort keine Anwendung. Russische Strafen können daher in Deutschland in der Regel nicht durchgesetzt werden.

Autofahren in Russland: Welche Promillegrenze ist einzuhalten?

Wo liegt die Promillegrenze in Russland fürs Auto?
Wo liegt die Promillegrenze in Russland fürs Auto?

Die Promillegrenze in Russland hat in den letzten Jahren ein wahres Auf und Ab erlebt. Seit Sowjetzeiten war der Konsum von Alkohol absolut tabu, wenn der betroffene Fahrer anschließend noch ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr steuern wollte. Zwischen den Jahren 2008 bis 2010 waren 0,3 Promille im russischen Verkehr zulässig, danach abermals 0,0 Promille. Seit dem 2. Juli 2018 liegt die Promillegrenze in Russland schließlich wieder bei 0,3.

Als Begründung für die Lockerung der Vorschriften gilt ein dadurch gewährleisteter Toleranzabzug bei der Messung mit Alkoholtestgeräten. Ob die Promillegrenze in Russland eingehalten wird, stellen die zuständigen Beamten normalerweise mittlerweile ausschließlich fest, indem sie die vermeintlich alkoholisierte Person in einen Atemalkoholtester „pusten“ lassen.

Was droht, wenn Sie gegen die Promillegrenze in Russland verstoßen?

Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie in Russland gegen die Promillegrenze verstoßen?
Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie in Russland gegen die Promillegrenze verstoßen?

Kraftfahrer, die sich nicht an die Promillegrenze in Russland halten, müssen sich auf die folgenden Konsequenzen einstellen:

  • Geldstrafe von 30.000 Rubel (ca. 690 Euro)
  • Fahrverbot zwischen 1,5 und 2 Jahren

Wer es mit dem Wodkakonsum übertreibt, muss sich demzufolge erst einmal eine gewisse Zeit lang von seinem Führerschein verabschieden. Doch gilt das auch für deutsche Fahrer, die gegen die Promillegrenze in Russland verstoßen haben?

Grundsätzlich bezieht sich ein Fahrverbot stets nur auf das Land, in dem es ausgesprochen wurde. Daher sollten Sie als Deutscher in Ihrer Heimat weiterhin problemlos fahren dürfen. Ähnlich verhält es sich mit der drohenden Geldstrafe bei Verstößen gegen die Promillegrenze: Da Russland kein Mitglied der Europäischen Union ist, findet das Vollstreckungsabkommen unter den EU-Ländern dort keine Anwendung. Laut diesem Abkommen dürfen ausländische Bußgelder ab einer Grenze von 70 Euro im Heimatland des Betroffenen vollstreckt werden.

Da dies bei Russland allerdings nicht der Fall ist, können die zuständigen Behörden Sie demzufolge auch nicht in Deutschland für Verstöße belangen, die Sie sich auf russischem Grund und Boden geleistet haben.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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