Promillegrenze in Italien: Bei Verstößen ist das Auto dann mal weg

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„Aperitivi“ gehören in Italien vor dem Essen fast immer zur Tradition. So ein Aperitif ist in der Regel alkoholhaltig, was dann auch für die Teilnahme am Verkehr von Bedeutung sein kann. Kennen Urlauber die Promillegrenze in Italien nicht, kann das schnell zu einem Verstoß gegen die italienischen Verkehrsregeln führen. Welche Sanktionen dann möglich sind, bestimmt auch der Bußgeldkatalog.

Das Alkohollimit wird in Italien ernst genommen

VerstoßGeldbuße (in Euro)
Missachtung 0,0-Promillegrenzemind. 165
Missachtung 0.5-Promillegrenzeab 530 bis 2000
zwischen 0,8 und 1,5 Promillezw. 800 und 3200 oder Verdopplung, Freiheitstrafe, Fahrerlaubnisentzug
ab 1,5 Promillezw. 1500 und 6000, Freiheitstrafe, Fahrerlaubnisentzug
Bei einem UnfallSaktionen werden verdoppelt
Missachtung der Promillegrenze zw. 22:00 & 07:00 UhrSanktionen steigen um mind. 1/3

FAQ: Promillegrenze in Italien

Wie hoch ist die Promillegrenze in Italien?

In Italien gibt es wie in Deutschland die 0,5-Promillegrenze. Für Fahranfänger gilt in den ersten 3 Jahren aber absoluten Alkoholverbot hinterm Steuer.

Gibt es in Italien eine Promillegrenze für Radfahrer?

Auch für Radfahrer gilt in Italien die 0,5-Promillegrenze.

Was kostet es, in Italien gegen die Promillegrenze zu verstoßen?

Die Bußgelder liegen je nach Promillewert zwischen 165 und 6.000 Euro. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie viel Promille sind in Italien zulässig?

Ein Verstoß gegen die Promillegrenze kann in Italien relativ teuer werden.
Ein Verstoß gegen die Promillegrenze kann in Italien relativ teuer werden.

Sind dem Italiener die Aperitivi vor dem Essen wichtig, so ist es nach der Mahlzeit ein guter Dessertwein. Je nach Region können Italienurlauber dann die unterschiedlichsten Weine, Liköre oder Grappa entdecken. So ist beispielsweise in den Zitronenanbaugebieten rund um Neapel entlang der Amalfiküste bis nach Sizilien der Limmoncello ein äußerst beliebter Likör.

Auch das gute Glas Wein fehlt bei fast keinen Mittag- oder Abendessen. Allerdings ist auch das Bier bei Zusammenkünften durchaus gut vertreten. Eines sollten Urlauber aber nie außer Acht lassen, wenn sie Alkohol angeboten bekommen oder es der Tradition gleich tun und eine Glas Bier zum Essen bestellen – die Promillegrenze. In Italien kann ein Verstoß gegen diese den Urlaub unter Umständen schneller beenden als gedacht.

Wer sich nach dem Genuss der alkoholischen Köstlichkeiten wieder hinters Steuer setzt, darf nicht mehr als 0,5 Promille aufweisen. Kontrollen sind nicht selten und finden oftmals auch in den bei Touristen beliebten Regionen oder Städten statt. Zudem erfolgen Alkoholkontrollen häufig nachts, da zwischen 22:00 und 07:00 Uhr sich die Sanktionen um ein Drittel bzw. die Hälfte erhöhen.

Besondere Regelungen für Fahranfänger und Berufskraftfahrer

In Italien gilt die Promillegrenze für alle Fahrzeuge, auch fürs Fahrrad.
In Italien gilt die Promillegrenze für alle Fahrzeuge, auch fürs Fahrrad.

Wie in Deutschland gelten für Fahranfänger bei Fahrten im Ausland oftmals besondere Regelungen. Die Promillegrenze gehört in Italien definitiv dazu. Für Fahrer, die den Führerschein nicht länger als drei Jahre besitzen, gilt ein striktes Alkoholverbot. Das heißt, in Italien müssen die Promille bei null liegen.

Berufskraftfahrer dürfen ebenfalls kein Alkohol im Blut haben, wenn sie ihrer Tätigkeit nachgehen. In Italien liegt die Promillegrenze für diese Berufsgruppe ebenso bei 0,0. Bei einer Missachtung sind dann Sanktionen wie Bußgelder zwischen 155 und 2.000 Euro oder auch der Entzug der Fahrerlaubnis vorgesehen.

Was gilt für Radfahrer?

In Italien ist eine Alkoholgrenze nicht nur für Auto- oder Motorradfahrer festgelegt, sondern auch für Verkehrsteilnehmer, die mit einem Drahtesel das Land bereisen. Bella Italia sieht auch hier eine Promillegrenze von 0,5 vor.

Zu viel Alkohol auf dem Fahrrad ist also tabu. Wer die Promillegrenze in Italien fürs Rad missachtet, muss mit Bußgeldern ab 530 Euro bis hin zu 2.000 Euro rechnen. Das kann den Finanzen durchaus wehtun und den Urlaub verkürzen oder gar vorzeitig beenden.

Mögliche Sanktionen in Italien

Eine Missachtung der Promillegrenze wird in Italien mit relativ hohen Sanktionen geahndet, die bis hin zu einer Freiheitsstrafe und der Konfiszierung des Fahrzeugs gehen können. Liegt die Überschreitung der Alkoholgrenze zwischen 0,5 und 0,8 Promille, werden Bußgelder verhängt. Diese reichen von 530 Euro bis 2125 Euro. Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis von drei bis sechs Monaten müssen italienische Fahrer zusätzlich rechnen.

Strafbar machen sich Verkehrsteilnehmer, wenn sie mit Promillewerten ab 0,8 unterwegs sind. Bei Messwerten bis 1,5 Promille werden zwischen 800 Euro  und 3.200 Euro fällig oder die Summe wird gemessen am Bußgeld verdoppelt. Zudem kann eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten drohen. Den Führschein müssen Italiener oder in Italien gemeldete Fahrer dann bis zu einem Jahr abgeben.

Zwischen 1.500 Euro  bis 6.000 Euro sind zu zahlen, wenn Fahrer die Promillegrenze in Italien ignorieren und mit mehr als 1,5 Promille unterwegs sind. Die Freiheitsstrafe kann in diesem Fall zwischen sechs Monaten und einem Jahr liegen. Auch hier ist der Führerschein bis zu einem Jahr weg. Hinzu kommt hier, dass das Fahrzeug, mit dem der Alkoholsünder gefahren ist, beschlagnahmt wird. Gehört dieses dem Fahrer nicht, wird in der Regel dann die Dauer des Fahrerlaubnisentzugs verdoppelt.

Zu viel Promille kann in Italien zum Fahrverbot führen.
Zu viel Promille kann in Italien zum Fahrverbot führen.

Wichtig im Zusammenhang mit dem Entzug der Fahrerlaubnis ist, dass dieser für Inhaber eines ausländischen Führerscheins in ein Fahrverbot in Italien umgewandelt wird. Urlauber stehen dann mitunter vor dem Problem, dass sie ihr Fahrzeug nicht mehr nach Hause fahren können, wenn kein Mitfahrer einen Führerschein besitzt oder es sich um ein Motorrad handelt. Allerdings kann es auch sein, dass die Behörden eine Rückfahrt zur Grenze oder in den Ferienort noch erlauben. Das sind jedoch Einzelfallentscheidungen.

Kommt es aufgrund einer Missachtung der Promillegrenze in Italien zu einem Unfall, verdoppeln sich die Sanktionen. Je nach gemessenem Promillewert sind mehrere tausend Euro zu zahlen und Freiheitstrafen bis zu zwei Jahren möglich. Wie bereits zuvor erwähnt, erhöhen sich die Sanktionen auch, wenn ein Verstoß in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr früh festgestellt wird. In diesem Fall beträgt die Erhöhung zwischen einem Drittel und der Hälfte des üblichen Betrags.

Gibt es auch andere Arten von Sanktionen?

Eher von Bedeutung für in Italien Ansässige sind die Möglichkeiten, etwaige Freiheitsstrafen zu umgehen. So kann ein Verstoß gegen die Promillegrenze in Italien auch in sozialer Arbeit münden. Allerdings kann diese Umwandlung nur einmal beantragt werden. Wiederholungstäter haben also nach dem ersten Mal keine Option mehr, um eine Strafe herumzukommen.

Leisten Fahrer die gemeinnützige Arbeit vollumfänglich, wird die Zeit des verhängten Fahrerlaubnisentzugs halbiert. Wurde das Fahrzeug beschlagnahmt, kann es nach Leistung der Arbeit an den Fahrer zurückgehen, sofern dieser auch der Halter ist. Bei einer besonders gravierenden Verletzung der Promillegrenze kann in Italien das Fahrzeug allerdings auch versteigert werden, in einem solchen Falle besteht üblicherweise kein Anspruch auf Entschädigung. Handelt es sich bei dem Fahrer nicht um den Besitzer, ist in der Regel eine Versteigerung jedoch nicht zu befürchten.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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