Busfahrer haben mitunter eine große Verantwortung: Den lieben langen Tag fahren sie Fahrgäste durch den Stadtverkehr oder befördern diese über Stock und Stein an ihr Traumurlaubsziel. Um die Sicherheit zu gewährleisten, gibt es einige maßgebliche Vorkehrungen zu beachten – dazu gehört auch die Promillegrenze für Busfahrer.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog für den Bus: Promillegrenze für Busfahrer
Tatbestand | Bußgeld |
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Busfahrer konsumiert Alkohol während des Dienstes | bis zu 10.000 Euro |
FAQ: Promillegrenze für Busfahrer
Busfahrer haben eine strenge Null-Promille-Pflicht einzuhalten. Auch Restalkohol und Trinken während des Dienstes ist untersagt.
Nein, dies ist ein verbreiteter Irrtum. Auch Reisebusfahrer dürfen nur mit 0,0 Promille den Dienst antreten.
Es kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro folgen.
Video: Das Wichtigste zu Alkohol am Steuer
Dürfen Busfahrer Alkohol konsumieren?
Inhalt
In ganz Deutschland gilt eine Grenze von 0,5 Promille im öffentlichen Straßenverkehr. Wer privat ein Auto fährt, muss erst mit einem Bußgeldbescheid rechnen, wenn er mit einem Wert von über 0,5 Promille ertappt wird. Der Bußgeldkatalog in Deutschland sieht für Verstöße hohe Strafen vor: Bußgelder beginnen beim ersten Verstoß bei 500 Euro, ziehen zudem noch ein zweimonatiges Fahrverbot nach sich und befüllen zusätzlich das Konto in Flensburg mit zwei frischen Punkten. Mit jedem neuen Verstoß steigen auch die Strafen für die Verkehrssünder.
So sieht es auch der Gesetzgeber und schreibt im § 8 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), dass es im Obusverkehr (Oberleitungsverkehr) und im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen dem im Fahrdienst eingesetzten Betriebspersonal untersagt ist,
während des Dienstes und der Dienstbereitschaft alkoholische Getränke oder andere die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl es unter der Wirkung solcher Getränke oder Mittel steht.
Damit ist festgelegt: Kein Busfahrer darf alkoholisiert oder mit restlichem Alkohol hinter dem Steuer sitzen und Personen befördern.
Die BOKraft-Verordnung und die Verwirrung über die Promillegrenze für Busfahrer im Reiseverkehr
Vor einigen Jahren herrschte Verwirrung über eine von dem ADAC irrtümlich veröffentlichte Meldung. Darin hieß es, dass diese Promillegrenze für Busfahrer zwar im Linienverkehr gilt, jedoch nicht im Reiseverkehr. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Der ADAC begründete die Meldung damit, dass in dem (oben zitierten) Gesetzestext der Obusverkehr und der Linienverkehr Thema ist. Jedoch findet im Absatz 4 desselben Textes auch der Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Erwähnung. Darunter fallen:
- Verkehr mit Mietomnibussen
- Ferienziel-Reisen sowie Ausflugsfahrten mit Kraftomnibussen
- Reiseveranstalter, die eine Genehmigung zur Durchführung von Verkehr mit Mietomnibussen, Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit Kraftomnibussen besitzen)
Dennoch wird in Deutschland im Reisebusverkehr keine Schanklizenz mehr benötigt, damit der Busfahrer Alkohol jeglicher Art im Bus anbieten darf.
Welche Sanktionen drohen, wenn der Busfahrer alkoholisiert fährt?
Jeder Fahrer, der einen Personenbeförderungsschein besitzt, muss sich an diese Null-Promillegrenze halten. Neben Busfahrern sind auch Taxifahrer von dieser Regelung betroffen.