Wer beschließt, mit dem Auto nach Frankreich zu fahren, um dort Urlaub zu machen, sollte bedenken, dass er sich dort auch an französische Verkehrsregeln halten muss. Dies bezieht sich nicht nur auf Beschränkungen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, sondern auch auf den Konsum von Alkohol vor dem Fahrtantritt. Doch wo liegt die Promillegrenze in Frankreich und womit müssen Sie rechnen, wenn Sie dagegen verstoßen?
Wie werden Verstöße gegen die Promillegrenze in Frankreich geahndet?
Verstoß gegen die Promillegrenze in Frankreich | Mögliche Sanktionen |
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... mit einem Wert zwischen 0,5 und 0,8 Promille | 135 € |
... mit über 0,8 Promille | 4.500 €, Freiheitsstrafe von zwei Jahren |
... mit über 0,8 Promille in Kombination mit Drogen | 9.000 €, Freiheitsstrafe von drei Jahren |
FAQ: Promillegrenze in Frankreich
In Frankreich müssen Sie sich sowohl als Autofahrer als auch als Fahrradfahrer an eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille halten. Informationen zur Promillegrenze in Deutschland gibt’s hier.
Seit 2012 sind alle Kraftfahrer (Mofafahrer ausgenommen) dazu verpflichtet, einen unbenutzten Alkoholtester bei Fahrten in Frankreich mitzuführen. Können Sie bei einer Kontrolle kein Messgerät vorweisen, drohen allerdings keine Sanktionen.
Lag Ihr Promillewert zwischen 0,5 und 0,8, müssen Sie 135 Euro zahlen. Bei einem Wert von mehr als 0,8 Promille können 4.500 Euro sowie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Sie zukommen. Sind Sie nicht nur mit über 0,8 Promille gefahren, sondern standen zusätzlich unter dem Einfluss von Drogen, müssen Sie sich auf 9.000 Euro sowie eine Freiheitsstrafe von drei Jahren einstellen.
Wie viel Promille sind in Frankreich erlaubt?
Inhalt
Die Alkoholgrenzen in Europa können sich mitunter stark unterscheiden. In Frankreich liegt die Promillegrenze bei 0,5. Sowohl Auto- als auch Motorradfahrer müssen sich daran halten. Da auch in Deutschland 0,5 Promille als Grenzwert gelten, sollte dies keine Umstellung für Sie bedeuten, wenn Sie als deutscher Autofahrer im französischen Straßenverkehr unterwegs sind.
Entscheiden Sie sich allerdings für das Rad, verhält sich das Ganze etwas anders: Die Promillegrenze in Frankreich liegt beim Fahrrad ebenfalls bei 0,5 und nicht wie in Deutschland bei 1,6 Promille. Um kein Bußgeld aufgebrummt zu bekommen, sollten Sie diese Tatsache also bedenken, wenn Sie in Frankreich nach dem Konsum von Alkohol noch eine Runde mit dem Drahtesel drehen möchten.
Denken Sie an den Alkoholtester!
Auch wenn es Ihnen niemals in den Sinn kommen würde, gegen die Promillegrenze in Frankreich zu verstoßen, müssen Sie trotzdem auch als deutscher Fahrer stets einen unbenutzten Alkoholtester mitführen.
Diese Pflicht gilt seit 2012 für alle Kraftfahrer, ausgenommen sind lediglich Mofafahrer. Ein entsprechendes Messgerät können Sie dort normalerweise in Apotheken, Tankstellen oder Supermärkten käuflich erwerben.
Achten Sie darauf, dass das Gerät der französischen Norm „NF“ entspricht. Ob es sich um einen Einwegtester oder ein elektronisches Testgerät handelt, ist unerheblich. Autofahrer, die bei einer Verkehrskontrolle keinen Alkoholtester vorweisen konnten, mussten einst 11 Euro zahlen. Dieser Verstoß wird jedoch mittlerweile nicht mehr geahndet.
Promillegrenze in Frankreich missachtet: Und jetzt?
Verstöße gegen die Alkoholgrenze in Frankreich mit dem Auto können unterschiedlich hart sanktioniert werden. Bei einem Wert zwischen 0,5 und 0,8 Promille kommt normalerweise ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro auf Sie zu. Sind Sie in Frankreich mit Alkohol am Steuer unterwegs und Ihr Promillewert ist noch höher, können bereits 4.500 Euro sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren auf Sie zukommen.
Haben Sie nicht nur gegen die Promillegrenze in Frankreich verstoßen, sondern gleichzeitig auch noch Drogen konsumiert, bestehen die Konsequenzen in der Regel aus einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro. Hinzu kommt eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Aber können Sanktionen aus dem Ausland überhaupt in Deutschland vollstreckt werden?
Nicht selten gehen deutsche Autofahrer davon aus, es sei kein Problem, im Urlaub etwas über die Stränge zu schlagen und es mit der Promillegrenze in Frankreich nicht so genau zu nehmen. Schließlich können sie in ihrer Heimat nicht dafür belangt werden. Dabei handelt es sich jedoch um eine Falschannahme.
Aufgrund eines Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU ist es den zuständigen Behörden möglich, auch ausländische Bußgelder in Deutschland einzutreiben. Maßgeblich ist dabei eine sogenannte Bagatellgrenze von 70 Euro.