Nicht nur Kraftfahrer müssen sich an eine gesetzlich vorgeschriebene Promillegrenze halten, wenn sie im Straßenverkehr unterwegs sind, sondern auch Fahrradfahrer. Schließlich können alkoholisierte Radler ebenfalls für Chaos sorgen und im schlimmsten Fall sogar einen Unfall verursachen. Wo genau die Promillegrenze beim Fahrrad liegt und welche Sanktionen der Bußgeldkatalog bei Missachtung vorsieht, erfahren Sie im Ratgeber.
Bußgeldtabelle: Verstöße gegen die Promillegrenze für Radfahrer
Verstoß | Konsequenzen |
---|---|
Mit mehr als 0,3 Promille auffällig gefahren oder Unfall verursacht | Anzeige |
Mit 1,6 Promille oder mehr gefahren | - Geldstrafe - 3 Punkte in Flensburg - Anordnung einer MPU |
Unter dem Einfluss von Drogen gefahren | - Anzeige - Anordnung einer MPU |
FAQ: Promillegrenze für Radfahrer
Fahrradfahrer müssen sich in Deutschland an eine Alkoholgrenze von 1,6 Promille halten.
Verstoßen Radler gegen die Promillegrenze, können eine Geldstrafe, 3 Punkte in Flensburg sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) auf sie zukommen.
Ja. Bestehen Radfahrer beispielsweise die oben genannte MPU nicht, kann ihre Fahrerlaubnis gefährdet sein.
Wichtige Informationen zur Promillegrenze auf dem Fahrrad
Wo liegt die Alkoholgrenze beim Fahrrad?
Inhalt
Das Verhältnis von Alkohol zur Körperflüssigkeit wird in Promille angegeben. Befindet sich z. B. ein Milliliter purer Alkohol in einem Liter Blut, ist die Rede von einer Promille. Bereits ab einem Promillewert von 0,1 werden Entfernungen teilweise falsch eingeschätzt, ab 0,3 Promille lassen Reaktionsvermögen und Aufmerksamkeit nach.
Ab einem Wert von 0,5 Promille ist die Sehleistung beeinträchtigt, Geschwindigkeiten können nicht mehr richtig eingeschätzt werden und das Hörvermögen ist vermindert. Es ist also nicht gerade verwunderlich, dass die Alkoholgrenze für Kraftfahrer bei 0,5 Promille liegt. Da Radfahrer längst nicht so schnell im Verkehr unterwegs sind wie Autofahrer, ist die Promillegrenze beim Fahrrad etwas höher angesetzt: Sie beträgt 1,6 Promille.
Existiert eine spezielle Promillegrenze beim Fahrrad in der Probezeit?
Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden und dementsprechend noch nicht lange im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen sich an eine Null-Promille-Grenze halten. Das Gleiche gilt für Autofahrer unter 21 Jahren.
Eine spezielle Promillegrenze beim Fahrrad für unter 21-Jährige oder innerhalb der Probezeit gibt es jedoch nicht. Auch für junge Radler ist ein Wert von 1,6 Promille maßgeblich.
Alkohollimit beim Fahrrad überschritten?
Wer sich nicht an die Promillegrenze für Fahrradfahrer hält, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille in Kombination mit einer auffälligen Fahrweise oder einem verschuldeten Unfall kann alkoholisierten Radlern eine Strafanzeige drohen, da ab diesem Promillewert von einer relativen Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird.
Überschreiten Sie die Promillegrenze beim Fahrrad, indem Sie mit mehr als 1,6 Promille auf dem Drahtesel erwischt wurden, sollten Sie sich warm anziehen: In diesem Fall werden eine hohe Geldstrafe sowie drei Punkte in Flensburg fällig. Hinzu kommt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Wenn Sie diese nicht bestehen, kann sogar Ihre Fahrerlaubnis fürs Auto in Gefahr sein.
Sollten Sie dabei ertappt worden sein, wie Sie zwar beim Fahrradfahren nicht die Promillegrenze missachtet haben, aber unter dem Einfluss von Drogen gefahren sind, kommen eine Strafanzeige und ebenfalls die Anordnung einer MPU auf Sie zu.