Hier erfahren Sie, warum null Promille als Grenze für Fahranfänger unumstößlich sind, welche Sanktionen bei Verstößen drohen und welche Rolle die Kategorisierung in A- und B-Verstöße bei den Probezeitmaßnahmen spielt.
Bußgeldkatalog: Maßnahmen in der Probezeit bei zu viel Promille
Verstoß | Konsequenz |
---|---|
Erster A-Verstoß | Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, Aufbauseminar wird angeordnet |
Erster A-Verstoß in verlängerter Probezeit | Es kommt zur Verwarnung und zur Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen |
Zweiter A- Verstoß in verlängerter Probezeit | Fahrerlaubnisentzug |
Bußgeldrechner für Verstöße gegen die Promillegrenze in der Probezeit
Sie haben die Promillegrenze als Fahranfänger übertreten? Unser Rechner zur Probezeit verrät Ihnen mit wenigen Klicks, welche Sanktionen jetzt drohen.
Tipp: Mit unserem Promillerechner können Sie sich anzeigen lassen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben.
FAQ: Promillegrenze für Fahranfänger
Ja, Fahranfänger und Autofahrer unter 21 Jahren müssen sich an ein striktes Alkoholverbot halten. Für sie gilt die Null-Promillegrenze.
Teilweise ja. Bis 0,4 Promille werden Fahranfänger mit 250 Euro, einem Punkt und einem Fahrverbot sanktioniert. Ab 0,5 Promille gelten die gleichen Sanktionen für alle Fahrer.
Ja, denn ein Verstoß hat die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge und die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge.
Zu viel Alkohol wird für Führerscheinneulinge schnell zum Problem
Inhalt
Auf Fahranfänger wird innerhalb der ersten zwei Jahre nach Führerscheinerhalt besonders geachtet. Denn diese sollen erst einmal unter Beweis stellen, dass Sie auch ohne Fahrlehrer dem Straßenverkehr gewachsen sind.
Verursachen diese Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, müssen sie nicht zuletzt Probezeitmaßnahmen hinnehmen. Das gilt auch bei Verstößen wie Alkohol am Steuer. In Bezug auf Alkoholverstöße in der Probezeit hat der Gesetzgeber klare Regeln geschaffen.
Und doch kommen immer wieder Fragen zum Thema auf: Gilt die Promillegrenze auch ab 21 Jahren noch? Hat ein Verstoß dieselben Sanktionen wie bei erfahrenen Verkehrsteilnehmern zur Folge? Antworten auf Fragen dieser Art und alle wichtigen Infos zum Thema erhalten Sie im Folgenden.
Sanktionen und Fakten zur Promillegrenze für Fahranfänger
Seit dem 01. August 2007 sind null Promille für alle Neulinge im Straßenverkehr verpflichtend. Wer sich nach dem Konsum von Alkohol ans Steuer setzt und dabei noch in der Probezeit oder jünger als 21 Jahre ist, wird im Sinne des aktuellen Bußgeldkatalogs sanktioniert.
Wird die Promillegrenze durch Fahranfänger unbeachtet gelassen, liegt zudem ein A-Verstoß vor. Das hat einige bedeutsame Probezeitmaßnahmen zur Folge. Beim ersten Fehlverhalten dieser Art kommt es zur Verlängerung des Bewährungszeitraums auf vier Jahre sowie zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Ein zweiter A-Verstoß sorgt für eine Verwarnung und zur Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Wer die Promillegrenze als Fahranfänger überschreitet und dadurch ein drittes Mal einen A-Verstoß begeht, muss den Führerschein sogar gänzlich abgeben.
Angehende Kraftfahrzeugfahrer müssen also aufpassen. Für Radfahrer gilt hingegen keine Null-Promillegrenze. Auf dem Fahrrad spielen die Probezeit und das Alter keine gesonderte Rolle.
Promillegrenze für Fahranfänger: Auch im Ausland vorhanden!
In Deutschland gilt im Vergleich zu anderen eruopäischen Ländern eine besonders strenge Promillegrenze für Fahranfänger. Einige Beispiele verdeutlichen dies:
- Spanien: Die Grenze beläuft sich hier auf 0,3 Promille.
- Frankreich: Auf französischen Straßen beläuft sich die Promillegrenze für Fahranfänger auf 0,2 Promille in den ersten drei Jahren.
- Schweiz: Mehr als 0,1 Promille dürfen Neulinge in den ersten drei Jahren nicht aufweisen.