Der vorliegende Ratgeber informiert Sie umfassend zur Promillegrenze und den Sanktionen, die Sie bei Verstößen dagegen erwarten können. Die dazugehörige Bußgeldtabelle und der Promillerechner enthalten alle wichtigen Infos auf einen Blick.
Bußgeldkatalog zur Promillegrenze
Bußgeldrechner zur Promillegrenze
Sie sind sich nach einem Abend mit alkoholischen Getränken nicht sicher, welche Sanktionen Ihnen drohen? Der folgende Rechner verrät es Ihnen!
Tipp: Mit unserem Promillerechner können Sie sich anzeigen lassen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben.
FAQ: Promillegrenze
Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Allerdings können Sanktionen für Alkohol am Steuer schon ab einem Wert von 0,3 Promille ausgesprochen werden, wenn der Fahrzeugführer durch eine unsichere Fahrweise auffällt.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt grundsätzlich eine 0-Promillegrenze.
Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6. Allerdings können auch bei geringeren Werten Sanktionen drohen, wenn zum Beispiel ein Unfall verursacht wird.
Wichtige Informationen zur Promillegrenze
Promillegrenzen in Europa und dem Rest der Welt
- Promillegrenze in Belgien
- Promillegrenze in Bulgarien
- Promillegrenze in Dänemark
- Promillegrenze in England
- Promillegrenze in Estland
- Promillegrenze in Finnland
- Promillegrenze in Frankreich
- Promillegrenze in Griechenland
- Promillegrenze in Irland
- Promillegrenze in Italien
- Promillegrenze in Kroatien
- Promillegrenze in Liechtenstein
- Promillegrenze in Luxemburg
- Promillegrenze in Norwegen
- Promillegrenze in Österreich
- Promillegrenze in Portugal
- Promillegrenze in Rumänien
- Promillegrenze in Russland
- Promillegrenze in Schweden
- Promillegrenze in der Schweiz
- Promillegrenze in Serbien
- Promillegrenze in Slowenien
- Promillegrenze in Spanien
- Promillegrenze in Tschechien
- Promillegrenze in Ungarn
- Promillegrenze auf Zypern
Video: Das Wichtigste zu Alkohol am Steuer
Die Alkoholgrenze für das Auto und andere Fahrzeuge
Inhalt
Erst 1953 wurde durch den Bundesgerichtshof eine Promillegrenze in Deutschland festgelegt. Diese lag damals noch bei 1,5 Promille, was aus heutiger Sicht undenkbar ist. Über die Jahre kam es immer wieder zu Forderungen nach strengeren Gesetzen, bis schließlich im Jahr 2001 die Promillegrenze eingeführt wurde, welche bis heute gilt (Stand: 2017).
Nachfolgend erfahren Sie, welche Sanktionen bei den unterschiedlichen Promillegrenzen in Deutschland drohen. Dazu verraten wir Ihnen, welche Rolle die Probezeit spielt und in welchen Fällen Verkehrssünder mit der Teilnahme an einer MPU konfrontiert werden.
Ein Verstoß gegen die Promillegrenze kann den Führerschein kosten
Wie viel Promille an Alkohol im Blut eines Fahrzeugführers ist, beeinflusst direkt die Sanktionen, die ihm auferlegt werden. Dabei gibt es nicht nur eine Promillegrenze, die es zu beachten gilt. Mehrere Grenzen können bei einem Alkoholverstoß überschritten werden. Die 0,5-Promillegrenze ist jedoch besonders bedeutsam.
Auch die 0,3-Promillegrenze ist beim Autofahren nicht unbedeutend. Zwar wird dieser Zustand der relativen Fahruntüchtigkeit nicht prinzipiell sanktioniert. Verhält sich jemand jedoch sehr auffällig, fährt beispielsweise leichte Schlangenlinien, und besitzt entsprechend viel Promille, kommt es auch hier zu Sanktionierung der Alkoholstraftat.
Richtig ernst wird es bei einem Wert von 1,1 Promille. Wer genug Alkohol im Blut hat, um diesen Wert zu erreichen, gilt als absolut fahruntüchtig. In diesem Fall ist es nicht damit getan, einen Betrag in Euro zu zahlen und die Punkte in Flensburg zu akzeptieren. Betroffenen kann der Führerschein entzogen werden. Sogar eine Freiheitsstrafe ist möglich. Wird zudem die 1,6-Promillegrenze mit dem Auto überschritten, ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verordnet wird.
Die Besonderheit bei der Promillegrenze für Fahranfänger
Auf die Frage: „Mit wie viel Promille darf man noch Auto fahren?“, ist bei Neulingen in der Probezeit mit einer besonderen Antwort zu reagieren. Denn bei diesen gilt wie bei Fahrern unter 21 Jahren die Null-Promillegrenze. Wird ein Anfänger mit einem Wert zwischen 0,0 und 0,5 Promille erwischt, ist mindestens mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 250 Euro zu rechnen.
vor 20 Jahren habe ich meinen Führerschein wieder bekommen, nachdem er für mehr als 1 Jahr eingezogen wurde, wegen Alkohol am Steuer. Ich bin nun erneut mit 0,6 Promille erwischt worden. Bin ich nun 1. Täter ? oder 2. Täter ? Ist die Akte tatsächlich nach 15 Jahren verjährt ?