Probezeit beim Führerschein: Der Test für Neulinge

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Der vorliegende Ratgeber hält umfangreiche Informationen zur Probezeit beim Führerschein bereit. Hier erfahren Sie alles zur Dauer, den betroffenen Führerscheinklassen, der Bedeutung von A- und B-Verstößen und dem Ablauf eines Aufbauseminars für Fahranfänger.

Bußgeldtabelle: Maßnahmen in der Probezeit

VerstoßKonsequenz
Erster A-VerstoßProbezeit verlängert sich auf vier Jahre, Aufbauseminar wird angeordnet
Erster A-Verstoß in verlängerter ProbezeitEs kommt zur Verwarnung und zur Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung
Zweiter A- Verstoß in verlängerter ProbezeitFahrerlaubnisentzug
Erster B-Verstoßkeine Konsequenzen abseits der regulären Sanktionen
Zweiter B-VerstoßProbezeit verlängert sich auf vier Jahre, Aufbauseminar wird angeordnet
Zwei B-Verstöße in verlängerter ProbezeitEs kommt zur Verwarnung und zur Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung
Vier B-Verstöße in verlängerter ProbezeitFahrerlaubnisentzug

Bußgeldrechner für die Probezeit

Es kam zu einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr und Sie sind noch in der Probezeit? Unser Bußgeldrechner zeigt Ihnen nach nur wenigen Klicks, welche Sanktionen auf Sie als Fahranfänger zu kommen.

FAQ: Probezeit

Gibt es in Deutschland für Fahranfänger ein Probezeit?

Ja, diese beträgt in der Regel zwei Jahre und beginnt mit dem Bestehen der letzen Prüfung, also ab dem Erhalt der Fahrerlaubnis.

Haben Verkehrsverstöße immer Auswirkungen auf die Probezeit?

Nein, es kommt darauf an, um was für einen Verstoß es sich handelt. Nicht alle Verstöße haben neben Verwarn- oder Bußgeldern auch Folgen für die Probezeit. Wie sich Verstöße auf die Probezeit auswirken, erfahren Sie hier.

Kann die Probezeit verlängert werden?

Ja, bei einem A-Verstoß wird die Probezeit um zwei weitere Jahre auf vier verlängert. Gleiches gilt, wenn Fahranfänger innerhalb der Probezeit zwei B-Verstöße begehen.

Wichtige Informationen zur Probezeit

Video: A- und B-Verstöße beim Führerschein auf Probe

Was hat es mit A- und B-Verstößen auf sich? Die Antwort gibt’s hier im Video.
Was hat es mit A- und B-Verstößen auf sich? Die Antwort gibt’s hier im Video.

Für wen gilt beim Führerschein die Probezeit?

Probezeit beim Führerschein: Verstöße werden in dieser Zeit unter besonderen Gesichtspunkten beurteilt.
Probezeit beim Führerschein: Verstöße werden in dieser Zeit unter besonderen Gesichtspunkten beurteilt.

Bei der Probezeit beträgt die reguläre Dauer zwei Jahre. In dieser Zeit müssen sich alle Anfänger im Straßenverkehr bewähren, die zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis in der Klasse A, B, C oder D erhalten haben. Durch diese Eingrenzung werden einige Führerscheinklassen von der Probezeitbegrenzung ausgeschlossen. Dazu zählen die Klassen AM, L und T.

Doch auch jeder, der eine der „Führerscheinklassen ohne Probezeit“ erlangt, kann im Verkehr negativ auffallen. So kann ein Verstoß oder eine Straftat auch verspätet Auswirkungen auf den Bewährungszeitraum haben, wenn beispielsweise ein Kraftradfahrer nachfolgend den B-Führerschein macht. Über Maßnahmen, die dabei verhängt werden, können Sie sich im nächsten Abschnitt informieren.
Bußgelder und Punkte sind in der Probezeit ebenfalls möglich. Dazu kommen Probezeitmaßnahmen.
Bußgelder und Punkte sind in der Probezeit ebenfalls möglich. Dazu kommen Probezeitmaßnahmen.

Grundsätzlich gilt: Die Probezeit beim Auto und den anderen betroffenen Fahrzeugen muss nur einmal durchlaufen werden. Daraus folgt, dass diejenigen, welche erfolgreich die 24 Monate durchgestanden haben, beim Erwerb einer weiteren Führerscheinklasse nicht noch einmal wie ein Anfänger behandelt werden.

Die bereits bewältigte Zeit wird auch dann angerechnet, wenn Neulinge innerhalb der zwei Jahre eine weitere Fahrerlaubnisklasse erwerben.

Das gilt auch beim Führerschein mit 17, wenn schon seit dem 16. Lebensjahr mit einem Motorrad und der Klasse A1 gefahren wurde. In einem solchen Fall endet die normale Probezeit zum Führerschein mit Beginn des 18. Lebensjahres.

Probezeit im Ausland

Die Einteilung in A- und B-Verstoß

Verkehrsverstöße werden generell nach dem aktuellen Bußgeldkatalog sanktioniert. Das ändert sich auch nicht, wenn eine Probezeit zum Führerschein besteht. Der Gesetzgeber hat jedoch ein spezielles System auf die Beine gestellt, was Neulinge zu einem besonders umsichtigen Fahrstil motivieren soll.

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die im Verkehr begangen werden können, wurden dazu in A- und B-Verstöße eingeteilt. Bei einem A-Verstoß handelt es sich um eine besonders schwerwiegende Tat, der schnell gefährliche Situationen im Verkehr auslösen kann. Typische Beispiele sind:

  • das Begehen von Unfallflucht
  • die Ausübung von Nötigung
  • die Durchführung eines Überholmanövers trotz bestehendem Überholverbot
  • die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes zum Vordermann
  • die Verwendung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung am Steuer


Bei einem B-Verstoß handelt es sich prinzipiell um einen leichten Verstoß. Der Bußgeldkatalog sieht bei dieser Kategorie, im Gegensatz zum A-Verstoß, eher niedrigere Sanktionen vor. Klare Vertreter dieser Einteilung sind:

  • das Betreiben von Kennzeichenmissbrauch
  • die Nutzung von abgefahrenen Reifen
  • das Überziehen der Hauptuntersuchung (HU) um mehr als acht Monate
  • die Behinderung oder Gefährdung von Personen an öffentlichen Haltestellen
  • das Parken auf Autobahnen

Die Auswirkung von Probezeitmaßnahmen

Geblitzt in der Probezeit: Fährt ein Anfänger mehr als 20 km/h zu schnell, liegt ein A-Verstoß vor.
Geblitzt in der Probezeit: Fährt ein Anfänger mehr als 20 km/h zu schnell, liegt ein A-Verstoß vor.

Die Probezeit beim Führerschein, speziell die Dauer, kann beeinflusst werden, wenn Fahranfänger zu viele A- oder B-Verstöße sammeln.

So führen zwei B-Verstöße und auch ein einzelner A-Verstoß zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre.

Außerdem wird der in der Probezeit auffällig gewordene Neuling zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) gezwungen. Kosten von 150 bis 400 Euro muss der Betroffene dabei selbst tragen.

In einem solchen ASF finden keine langen Vorträge durch Seminarleiter statt. Dabei handelt es sich viel mehr um ein Treffen von verschiedenen Anfängern, die durch Partner- und Gruppenarbeit ihre Erlebnisse aufarbeiten sollen. Das Ziel dabei ist es, dass die auffällig gewordenen Fahrer erkennen, wie in Zukunft Verkehrsverstöße vermieden werden können.

Insgesamt vier Sitzungen werden im Sinne des ASF abgehalten. Zwischen den Gesprächen findet zudem eine sogenannte Beobachtungsfahrt statt. Diese soll dabei helfen, zu erkennen, wie sich die eigene Fahrweise seit dem Erhalt des Führerscheins verändert hat. Bei einer vollständigen Teilnahme erhalten alle Seminarbesucher schließlich eine Teilnahmebescheinigung.

Trotz dieser Maßnahme kommt es immer wieder vor, dass Führerscheinneulinge erneut auffällig werden. Kommt es in der Probezeit zum Führerschein zu einem weiteren A-Verstoß oder alternativ zu zwei weiteren B-Verstößen wird eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen. Diese kann jedoch im Gegensatz zum ASF freiwillig besucht werden. Bei einem dritten A- oder einem sechsten B-Verstoß innerhalb der Probezeit kommt es zum Führerscheinentzug.

Gut zu wissen: Verkehrsverstöße, die nach dem geltenden Bußgeldkatalog Verwarngelder unter 60 Euro nach sich ziehen, haben normalerweise keine Auswirkung auf die Probezeit beim Führerschein. Halten Neulinge beispielsweise in zweiter Reihe, überschreiten um 10 km/h die angegebene Höchstgeschwindigkeit oder fahren in falscher Richtung in eine Einbahnstraße, müssen sie keine zusätzlichen Maßnahmen befürchten.

Verstöße in der Probezeit und ihre Auswirkungen

Verkehrsverstöße innerhalb des Bewährungszeitraums können vielfältig sein. Einige davon kommen aber besonders häufig vor und können schnell zur Verlängerung der Probezeit führen. Einige Beispiele werden im Folgenden kurz genannt und in Bezug auf die dazugehörigen Sanktionen analysiert.

Innerhalb der Probezeit darf keinerlei Alkohol getrunken werden, wenn ein Fahrzeug zu führen ist.
Innerhalb der Probezeit darf keinerlei Alkohol getrunken werden, wenn ein Fahrzeug zu führen ist.
  • Zu schnell gefahren: Sie wurden in der Probezeit geblitzt? Solange Sie dabei nicht mehr als 20 km/h über dem vorgegebenen Tempolimit waren, erwartet Sie „nur“ ein Bußgeld und keine weiteren Konsequenzen. Doch liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit bei mindestens 21 km/h, ist bereits von einem A-Verstoß die Rede. Dann drohen mindestens ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Alkohol am Steuer: Alkohol gilt in der Probezeit immer als A-Verstoß. Anfänger und Personen unter 21 Jahren verstoßen schon gegen die Richtlinien, wenn sie auch nur minimal 0,0 Promille überschreiten. Halten Sie sich als Neuling nicht an die Null-Promille-Grenze, kommen ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt auf Sie zu.
  • Rote Ampel überfahren: In der Probezeit sollten Sie auch bei Ampeln besonders aufpassen. Dabei ist es egal, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt: Punkte und Bußgelder kommen zustande und ein A-Verstoß wird erfasst.
Bei all den Verstößen, welche die Probezeit beim Führerschein verlängern können, kommt immer wieder die Frage auf: Ist es möglich, die Probezeit zu verkürzen? Führerscheinneulinge einiger Bundesländer konnten für eine gewisse Zeit tatsächlich durch Teilnahme an einem freiwilligen Fortbildungsseminar (FSF) den Bewährungszeitraum herabsetzen. Diese Option wurde jedoch mit dem Ende des Jahres 2010 gestrichen und seitdem nicht wieder eingeführt.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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