Dürfen private Unternehmen Blitzer aufstellen und betreiben?

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Allein in Brandenburg wurden laut Angaben des Innenministeriums im Jahr 2016 Bußgelder in Höhe von 48,7 Millionen Euro einkassiert. In den meisten Fällen machten sich Fahrer einer Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig. In diesem Zusammenhang kommt häufig die Frage auf, wer in Deutschland eigentlich Tempokontrollen durchführen darf. Hat nur die Polizei hierzu das Recht oder können auch private Unternehmen Blitzer betreiben?

FAQ: Private Blitzer in Deutschland

Dürfen private Unternehmen Blitzer aufstellen?

Das kommt auf das jeweilige Bundesland an. In Hessen, Bayern und NRW ist dies beispielsweise möglich.

Warum setzen manche Kommunen private Firmen ein?

Zur Geschwindigkeitsmessung müssen Blitzer angeschafft werden. Diese sind teuer und vor allem kleine Gemeinden können sich dies häufig nicht leisten. Sie lagern die Durchführung der Kontrollen deshalb aus.

Dürfen Privatleute einen Blitzer aufstellen?

Echte Blitzer dürfen Privatleute nicht auf ihrem Grundstück aufstellen. Und auch Attrappen sind nicht unbedingt erlaubt. Das Aufstellen eines Nachbaus kann als Amtsanmaßung gewertet werden. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Gerichte das Aufstellen einer Blitzer-Attrappe erlaubt haben.

Private Radarkontrollen im Auftrag von Kommunen – Ist das Blitzen erlaubt?

Private Blitzer: Eine Firma kann unter gewissen Umständen die Aufgaben der Polizei übernehmen.
Private Blitzer: Eine Firma kann unter gewissen Umständen die Aufgaben der Polizei übernehmen.

Mancherorts gilt bezüglich der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen die folgende Regelung: Da es sich hierbei um eine hoheitsrechtliche Aufgabe handelt, darf das Blitzen eigentlich nur von der Polizei durchgeführt werden. Dies ist etwa in Berlin und Hamburg der Fall.

Doch in manchen Bundesländern haben die jeweiligen Kommunen das Recht, eine private Verkehrsüberwachung von Firmen durchführen zu lassen. So ist es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Hessen möglich, dass private Unternehmen Blitzer aufstellen und betreiben.

Das funktioniert folgendermaßen: Laut den Richtlinien des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes haben Kommunen das Recht, sich Personal von Privatfirmen auszuleihen. In Bayern werden hierzu beispielsweise Zweckverbände gegründet. Kleinere Gemeinden schließen sich zusammen und lassen die Geschwindigkeitsmessung durch private Unternehmen durchführen. So muss nicht jede Gemeinde das nötige Equipment anschaffen.

Streitpunkt private Geschwindigkeitsmessung – Wichtiges Urteil

Dagegen, dass private Unternehmen Blitzer betreiben, gehen einige Betroffene vor.
Dagegen, dass private Unternehmen Blitzer betreiben, gehen einige Betroffene vor.

In vielen Bundesländern in Deutschland dürfen also private Blitzer von Unternehmen aufgestellt und betrieben werden. Doch die Kommunen müssen die Firmen ausreichend beaufsichtigen und kontrollieren. Die gültigen gesetzliche Regelungen müssen eingehalten werden.

Vor Gericht haben sich schon viele Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid mit einem Einspruch zur Wehr gesetzt. Damit gehen sie auch gegen das damit einhergehende Bußgeld sowie womöglich anfallende Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vor. Und in manchen Fällen wurde ihnen Recht gegeben.

So entschied beispielsweise das Amtsgericht Bensberg, dass private Unternehmen zwar Blitzer betreiben dürfen. Jedoch sei es nicht erlaubt, dass sie auch die Auswertung des Materials vornehmen. Hierbei handele es sich um eine hoheitsrechtliche Aufgabe, welche die jeweilige Verwaltung vornehmen müsse.

Private Blitzer auf dem eigenen Grundstück: Abschreckung von Rasern

Private Blitzer-Attrappen gegen Raser: Das ist nicht grundsätzlich verboten.
Private Blitzer-Attrappen gegen Raser: Das ist nicht grundsätzlich verboten.

Viele Anwohner stören sich am Lärm, der durch zu schnell vorbeifahrende Autos entsteht. Andere haben Angst um die Sicherheit ihrer spielenden Kinder.

So manch ein Betroffener hat vielleicht schon überlegt, ob es nicht möglich wäre, private Blitzer-Attrappen aufzustellen, um Raser zum Tritt auf die Bremse zu verleiten.

Doch haben Privatleute hierzu überhaupt ein Recht? In Mecklenburg-Vorpommern hatte eine Familie genau dies geplant und einen Blitzer nachgebaut. Laut Angaben des dortigen Polizeisprechers sei dieses Vorgehen nicht strafbar. Die Begründung: Es liege keine Verkehrsgefährdung vor.

In diesem Fall ist jedoch Folgendes zu beachten: Die private Blitzer-Attrappe muss auf dem eigenen Grund und Boden stehen. Wird sie an einem anderen Ort aufgebaut, ist dies nicht zulässig.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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