Allein in Brandenburg wurden laut Angaben des Innenministeriums im Jahr 2016 Bußgelder in Höhe von 48,7 Millionen Euro einkassiert. In den meisten Fällen machten sich Fahrer einer Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig. In diesem Zusammenhang kommt häufig die Frage auf, wer in Deutschland eigentlich Tempokontrollen durchführen darf. Hat nur die Polizei hierzu das Recht oder können auch private Unternehmen Blitzer betreiben?
FAQ: Private Blitzer in Deutschland
Das kommt auf das jeweilige Bundesland an. In Hessen, Bayern und NRW ist dies beispielsweise möglich.
Zur Geschwindigkeitsmessung müssen Blitzer angeschafft werden. Diese sind teuer und vor allem kleine Gemeinden können sich dies häufig nicht leisten. Sie lagern die Durchführung der Kontrollen deshalb aus.
Echte Blitzer dürfen Privatleute nicht auf ihrem Grundstück aufstellen. Und auch Attrappen sind nicht unbedingt erlaubt. Das Aufstellen eines Nachbaus kann als Amtsanmaßung gewertet werden. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Gerichte das Aufstellen einer Blitzer-Attrappe erlaubt haben.
Private Radarkontrollen im Auftrag von Kommunen – Ist das Blitzen erlaubt?
Inhalt
Mancherorts gilt bezüglich der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen die folgende Regelung: Da es sich hierbei um eine hoheitsrechtliche Aufgabe handelt, darf das Blitzen eigentlich nur von der Polizei durchgeführt werden. Dies ist etwa in Berlin und Hamburg der Fall.
Doch in manchen Bundesländern haben die jeweiligen Kommunen das Recht, eine private Verkehrsüberwachung von Firmen durchführen zu lassen. So ist es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Hessen möglich, dass private Unternehmen Blitzer aufstellen und betreiben.
Streitpunkt private Geschwindigkeitsmessung – Wichtiges Urteil
In vielen Bundesländern in Deutschland dürfen also private Blitzer von Unternehmen aufgestellt und betrieben werden. Doch die Kommunen müssen die Firmen ausreichend beaufsichtigen und kontrollieren. Die gültigen gesetzliche Regelungen müssen eingehalten werden.
Vor Gericht haben sich schon viele Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid mit einem Einspruch zur Wehr gesetzt. Damit gehen sie auch gegen das damit einhergehende Bußgeld sowie womöglich anfallende Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vor. Und in manchen Fällen wurde ihnen Recht gegeben.
Private Blitzer auf dem eigenen Grundstück: Abschreckung von Rasern
Viele Anwohner stören sich am Lärm, der durch zu schnell vorbeifahrende Autos entsteht. Andere haben Angst um die Sicherheit ihrer spielenden Kinder.
So manch ein Betroffener hat vielleicht schon überlegt, ob es nicht möglich wäre, private Blitzer-Attrappen aufzustellen, um Raser zum Tritt auf die Bremse zu verleiten.
Doch haben Privatleute hierzu überhaupt ein Recht? In Mecklenburg-Vorpommern hatte eine Familie genau dies geplant und einen Blitzer nachgebaut. Laut Angaben des dortigen Polizeisprechers sei dieses Vorgehen nicht strafbar. Die Begründung: Es liege keine Verkehrsgefährdung vor.
M.E. sind die Komunen in Bayern, z. B. Stadt Lichtenfels – Oberfranken, garnicht daran interessiert, die massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen zu verfolgen. Die Stadt Lichtenfels duldet ganz bewusst die Geschwindigkeitsüberschreitungen in der 30-Zone in der Austraße in Lichtenfels-Seubelsdorf, seit vielen Monaten.
An der komunalen Verkehrsüberwachung ist die StadtLichtenfels nicht angeschlosse. Eine polizeiliche Geschwindigkeitskontrolle wurde dort noch nie durchgeführt. Ich wohne in der Austraße seit 1968 als Hausbesitzer..
M.E. ist der geschwindigkeitssüchtige Autofahrer wichtiger, als der langjährig in der Straße wohnende Hauseigentümer.
Darf ein selbstgebautes Blitzgerät blitzen? Oder wäre das eine Verkehrsbehinderung?
Hallo Sandra K.,
dies lässt ist nicht pauschal sagen. Im Zweifel muss ein Gericht im Einzelfall entscheiden.
– Die Redaktion
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe gehört, das Geschwindigkeitsüberwachungssäulen in Absprache mit der Kommune von einem Privatmann auf dessen Kosten aufgestellt wurde und dieser an den Einnahmen beteiligt wurde.
Geht soetwas tatsächlich?
Wie sieht es im Baden-Württemberg aus? Dürfen Kommunen da auch private Unternehmen beauftragen?
Hallo Sven,
nach unserem Wissen dürfen private Firmen in Baden-Württemberg keine Tempo- oder Abstandsmessungen vornehmen. Die Kommunen können die nötigen Geräte allerdings von Privatfirmen mieten. Die wiochtigste Voraussetzung dabei ist jedoch, dass die Behörde die Aufsicht über das Verfahren behält. D. h. sie führt die Messungen selbst durch und entscheidet auch, wo und wann die Überwachung des Verkehrs stattfindet.
– Die Redaktion