Polizeikontrolle: Was darf die Polizei und was nicht?

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Die meisten Autofahrer verspüren wohl ein Gefühl des Unbehagens und der Nervosität, nachdem sie in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten sind. Oft ist dies nicht einmal darin begründet, dass sie bewusst etwas falsch gemacht und gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben, sondern darin, dass ihnen schlichtweg nicht klar ist, welche Rechte sie bei einer Polizeikontrolle haben. Wie diese aussehen und welche Bußgelder möglich sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Bußgeldtabelle: Welche Sanktionen können bei einer Polizeikontrolle drohen?

VerstoßBußgeldPunkte
Missachtung verkehrsregelnder Weisungen oder der Anweisung zur Durchführung einer Polizeikontrolle20 €
Behinderung eines Einsatzfahrzeugs mit Blaulicht und Martinshorn20 €
Missachtung des Haltegebots der Polizei70 €1
Missachtung des Zeichens eines Polizisten70 €1
Verbandskasten nicht mitgeführt oder nicht vorgezeigt5 €
Warndreieck nicht mitgeführt oder nicht vorgezeigt15 €
Warnweste nicht mitgeführt oder nicht vorgezeigt15 €
Führerschein oder Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder bei einer Polizeikontrolle nicht vorgezeigt 10 €

Bußgeldrechner: Was kann nach einer Polizeikontrolle auf mich zukommen?

Haben Sie sich den Anweisungen der zuständigen Beamten während einer Polizeikontrolle widersetzt oder konnten beispielsweise keine Warnweste oder keinen Verbandskasten vorweisen? Welche Ahndungen der Bußgeldkatalog in solchen Fällen vorsieht, können Sie sich innerhalb weniger Sekunden von unserem kostenlosen Bußgeldrechner ermitteln lassen!

FAQ: Polizeikontrolle

Muss ich auf Fragen der Polizisten antworten?

Fragen zu Ihrer Person müssen Sie grundsätzlich beantworten. Anders sieht es auch, wenn die Beamten Sie beispielsweise fragen, wo Sie herkommen oder hinwollen. Hierbei müssen Sie nicht antworten.

Darf die Polizei mein Auto durchsuchen?

Ohne Durchsuchungsbeschluss darf keine Durchsuchung stattfinden. Es sei denn, es ist „Gefahr im Verzug“. Was die Polizei ohne Beschluss an/in Ihrem Auto kontrollieren darf, können Sie hier nachlesen.

Muss ich einem Alkoholtest zustimmen?

Die Messung vom Atemalkohol mit einem entsprechenden Gerät ist freiwillig. Wird allerdings eine Blutabnahme angeordnet, müssen Sie die Beamten begleiten und den Test durchführen lassen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Darf die Polizei eine Kontrolle auf einem Privatgrundstück durchführen?

Ja. Das Amtsgericht München hat in einem Urteil (Az.: 953 OWi 421 Js 125161/18) entschieden, dass eine Verkehrskontrolle auch auf einem Privatgrundstück möglich ist.

Video: Die wichtigsten Infos zur allgemeinen Verkehrskontrolle

In diesem Video erfahren Sie, was die Beamten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle dürfen und was nicht.
In diesem Video erfahren Sie, was die Beamten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle dürfen und was nicht.

Achtung Verkehrskontrolle: Rechte und Pflichten

Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle und was nicht?
Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle und was nicht?

Grundsätzlich dient eine Polizeikontrolle der Sicherheit im Straßenverkehr. Die Verkehrstüchtigkeit von Autofahrer und Kfz wird dabei unter die Lupe genommen, um beispielsweise Fahrten unter Alkoholeinfluss oder mit abgefahrenen Reifen zu unterbinden. Allgemein wird dabei also lediglich überprüft, ob alles seine Richtigkeit hat.

Ist die Führerscheinkontrolle bei einer Verkehrskontrolle immer zulässig?
Ist die Führerscheinkontrolle bei einer Verkehrskontrolle immer zulässig?

Doch auch wenn die Polizei § 36 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge das Recht hat, jederzeit eine Verkehrskontrolle durchzuführen, sind Fahrer nicht dazu verpflichtet, zu allem Ja und Amen zu sagen.

Zwar müssen sie im Zuge der Polizeikontrolle Angaben zu ihrer Person machen und Führer- sowie Fahrzeugschein (Zulassungsbe­scheinigung Teil I) vorzeigen, einer Ausweis­kontrolle müssen sie allerdings nicht zustimmen.

Schließlich bezieht sich die in Deutschland geltende Ausweispflicht auf den Besitz eines entsprechenden Dokuments ab dem 16. Lebensjahr, nicht jedoch darauf, dieses stets mitführen zu müssen. Werden Sie bei einer Kontrolle dazu aufgefordert, auszusteigen, sollten Sie dem hingegen nachkommen, da ansonsten ein Bußgeld drohen kann.

Darf die Polizei mein Auto durchsuchen?

Um zu überprüfen, ob sich das jeweilige Fahrzeug in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet, steht es den Beamten zu, es im Zuge einer Polizeikontrolle auf seine Verkehrssicherheit hin zu untersuchen. Folgende Punkte zählen beispielsweise dazu:

Auch das Vorhandensein von Warnweste, Verbandskasten und Warndreieck dürfen die Polizisten überprüfen. Es ist für sie jedoch tabu, einfach den Kofferraum zu öffnen und das Innere des Kfz zu durchsuchen. Dazu bedarf es stets eines richterlichen Durchsuchungsbefehls. Nur wenn ein begründeter Verdacht für eine begangene Straftat besteht, ist es ihnen ausnahmsweise erlaubt, ein Fahrzeug während einer Polizeikontrolle zu durchsuchen.

Clever: Da wohl die Mehrheit der Autofahrer Warndreieck und Verbandskasten im Kofferraum aufbewahrt, können die Beamten zumindest einen kurzen Blick in das Wageninnere erhaschen, indem sie bei einer Polizeikontrolle danach fragen.

Alkohol- oder Drogentest durch die Polizei: Ist das verpflichtend?

Müssen Sie bei einer Verkehrskontrolle einem Alkoholtest zustimmen?
Müssen Sie bei einer Verkehrskontrolle einem Alkoholtest zustimmen?

Wie bereits erwähnt, wird bei einer Kontrolle von der Polizei nicht nur überprüft, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist – auch die Fahrtüchtigkeit des jeweiligen Autofahrers spielt eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang graut es einigen Fahrern vor allem vor dem sogenannten „Pusten“ in ein Alkoholmessgerät.

Neben einem Alkoholtest greift die Polizei des Öfteren auch auf einen Schnelltest zurück, um bei einem Verdacht auf Drogen diese im Urin des Fahrers nachweisen zu können.

Bedenken Sie jedoch: All diese Tests erfolgen grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Sie haben dementsprechend als Autofahrer bei einer Polizeikontrolle das Recht dazu, Drogen- oder Alkoholtests zu verweigern.

Doch auch hier gilt: Besteht ein begründeter Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder Drogen, steht es den Beamten während einer Polizeikontrolle frei, Sie entweder ins Krankenhaus oder auf die Dienststelle mitzunehmen, um eine Blutprobe abzugeben. Schließlich könnte es sich in diesem Fall um eine Straftat handeln (§ 81a Absatz 2 StPO).

Auch ohne Ihre Einwilligung ist dieser Schritt erlaubt, wenn den Beamten beispielsweise ein eindeutiger Alkoholgeruch aufgefallen ist. Haben Sie jedoch weder Drogen noch Alkohol zu sich genommen, können Sie natürlich guten Gewissens an einem der beschriebenen freiwilligen Tests teilnehmen. So bringen sowohl die Beamten als auch Sie die Polizeikontrolle schneller hinter sich.

Ist es den Polizisten erlaubt, mein Handy zu kontrollieren?

Ist die Handykontrolle bei der Polizeikontrolle zulässig?
Ist die Handykontrolle bei der Polizeikontrolle zulässig?

In der heutigen Zeit gelten Smartphones als ständige Begleiter. Kein Wunder also, dass darauf unzählige Daten, Nachrichten und Kontakte gespeichert sind. Genau dieser Aspekt ist der Grund, weshalb es den Beamten bei einer Polizeikontrolle nicht erlaubt ist, das Handy des Fahrers zu konfiszieren und zu untersuchen. Schließlich würde dies einen Eingriff in seine Privatsphäre darstellen.

Sollte jedoch ein begründeter Verdacht vorliegen, also beispielsweise Beweismittel auf dem Handy vermutet werden, ist es ihnen in der Regel erlaubt, das Mobiltelefon zu kontrollieren. Dabei kommt es jedoch stets auf den individuellen Einzelfall an. Oft ist in diesem Zusammenhang die Rede von „Gefahr im Verzug“. Sollte diese nicht vorliegen, darf das Telefon auch nicht einkassiert werden.

Mögliche Bußgelder bei einer Polizeikontrolle

Zwar müssen sich Autofahrer bei einer Polizeikontrolle nicht alles gefallen lassen und auch nicht auf jegliche Forderungen oder Fragen der Beamten eingehen, allerdings gibt es bestimmte Punkte, bei denen sie den polizeilichen Anweisungen in jedem Fall Folge leisten müssen. Tun sie dies nicht und behindern dadurch die Verkehrskontrolle, kann ein Verwarngeld von 20 Euro fällig werden. Hat die Polizei Sie als Autofahrer beispielsweise aus dem Verkehr gezogen und Ihnen deutliche Zeichen gegeben, dass Sie Ihr Fahrzeug stoppen sollen, und Sie fahren einfach weiter, müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.

Eine nicht vorhandene Warnweste zieht wiederum lediglich ein Verwarngeld von 15 Euro nach sich. Das Gleiche gilt, wenn Sie ohne Warndreieck unterwegs waren. Können die Beamten bei der Polizeikontrolle keinen Verbandskasten entdecken, müssen Sie normalerweise 5 Euro dafür zahlen. Fehlt der Führerschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. der Fahrzeugschein), kommen 10 Euro auf Sie zu.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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