Die meisten Autofahrer verspüren wohl ein Gefühl des Unbehagens und der Nervosität, nachdem sie in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten sind. Oft ist dies nicht einmal darin begründet, dass sie bewusst etwas falsch gemacht und gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben, sondern darin, dass ihnen schlichtweg nicht klar ist, welche Rechte sie bei einer Polizeikontrolle haben. Wie diese aussehen und welche Bußgelder möglich sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Bußgeldtabelle: Welche Sanktionen können bei einer Polizeikontrolle drohen?
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Missachtung verkehrsregelnder Weisungen oder der Anweisung zur Durchführung einer Polizeikontrolle | 20 € | |
Behinderung eines Einsatzfahrzeugs mit Blaulicht und Martinshorn | 20 € | |
Missachtung des Haltegebots der Polizei | 70 € | 1 |
Missachtung des Zeichens eines Polizisten | 70 € | 1 |
Verbandskasten nicht mitgeführt oder nicht vorgezeigt | 5 € | |
Warndreieck nicht mitgeführt oder nicht vorgezeigt | 15 € | |
Warnweste nicht mitgeführt oder nicht vorgezeigt | 15 € | |
Führerschein oder Fahrzeugschein nicht mitgeführt oder bei einer Polizeikontrolle nicht vorgezeigt | 10 € | |
Bußgeldrechner: Was kann nach einer Polizeikontrolle auf mich zukommen?
Haben Sie sich den Anweisungen der zuständigen Beamten während einer Polizeikontrolle widersetzt oder konnten beispielsweise keine Warnweste oder keinen Verbandskasten vorweisen? Welche Ahndungen der Bußgeldkatalog in solchen Fällen vorsieht, können Sie sich innerhalb weniger Sekunden von unserem kostenlosen Bußgeldrechner ermitteln lassen!
FAQ: Polizeikontrolle
Fragen zu Ihrer Person müssen Sie grundsätzlich beantworten. Anders sieht es auch, wenn die Beamten Sie beispielsweise fragen, wo Sie herkommen oder hinwollen. Hierbei müssen Sie nicht antworten.
Ohne Durchsuchungsbeschluss darf keine Durchsuchung stattfinden. Es sei denn, es ist „Gefahr im Verzug“. Was die Polizei ohne Beschluss an/in Ihrem Auto kontrollieren darf, können Sie hier nachlesen.
Die Messung vom Atemalkohol mit einem entsprechenden Gerät ist freiwillig. Wird allerdings eine Blutabnahme angeordnet, müssen Sie die Beamten begleiten und den Test durchführen lassen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ja. Das Amtsgericht München hat in einem Urteil (Az.: 953 OWi 421 Js 125161/18) entschieden, dass eine Verkehrskontrolle auch auf einem Privatgrundstück möglich ist.
Video: Die wichtigsten Infos zur allgemeinen Verkehrskontrolle
Achtung Verkehrskontrolle: Rechte und Pflichten
Inhalt
- Bußgeldtabelle: Welche Sanktionen können bei einer Polizeikontrolle drohen?
- Bußgeldrechner: Was kann nach einer Polizeikontrolle auf mich zukommen?
- FAQ: Polizeikontrolle
- Video: Die wichtigsten Infos zur allgemeinen Verkehrskontrolle
- Achtung Verkehrskontrolle: Rechte und Pflichten
- Mögliche Bußgelder bei einer Polizeikontrolle
Grundsätzlich dient eine Polizeikontrolle der Sicherheit im Straßenverkehr. Die Verkehrstüchtigkeit von Autofahrer und Kfz wird dabei unter die Lupe genommen, um beispielsweise Fahrten unter Alkoholeinfluss oder mit abgefahrenen Reifen zu unterbinden. Allgemein wird dabei also lediglich überprüft, ob alles seine Richtigkeit hat.
Doch auch wenn die Polizei § 36 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge das Recht hat, jederzeit eine Verkehrskontrolle durchzuführen, sind Fahrer nicht dazu verpflichtet, zu allem Ja und Amen zu sagen.
Zwar müssen sie im Zuge der Polizeikontrolle Angaben zu ihrer Person machen und Führer- sowie Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorzeigen, einer Ausweiskontrolle müssen sie allerdings nicht zustimmen.
Darf die Polizei mein Auto durchsuchen?
Um zu überprüfen, ob sich das jeweilige Fahrzeug in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet, steht es den Beamten zu, es im Zuge einer Polizeikontrolle auf seine Verkehrssicherheit hin zu untersuchen. Folgende Punkte zählen beispielsweise dazu:
- Bremsen
- auffällige Schäden
- Beleuchtung
- Gültigkeit der TÜV-Plakette
- Reifen
Auch das Vorhandensein von Warnweste, Verbandskasten und Warndreieck dürfen die Polizisten überprüfen. Es ist für sie jedoch tabu, einfach den Kofferraum zu öffnen und das Innere des Kfz zu durchsuchen. Dazu bedarf es stets eines richterlichen Durchsuchungsbefehls. Nur wenn ein begründeter Verdacht für eine begangene Straftat besteht, ist es ihnen ausnahmsweise erlaubt, ein Fahrzeug während einer Polizeikontrolle zu durchsuchen.
Alkohol- oder Drogentest durch die Polizei: Ist das verpflichtend?
Wie bereits erwähnt, wird bei einer Kontrolle von der Polizei nicht nur überprüft, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist – auch die Fahrtüchtigkeit des jeweiligen Autofahrers spielt eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang graut es einigen Fahrern vor allem vor dem sogenannten „Pusten“ in ein Alkoholmessgerät.
Neben einem Alkoholtest greift die Polizei des Öfteren auch auf einen Schnelltest zurück, um bei einem Verdacht auf Drogen diese im Urin des Fahrers nachweisen zu können.
Bedenken Sie jedoch: All diese Tests erfolgen grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Sie haben dementsprechend als Autofahrer bei einer Polizeikontrolle das Recht dazu, Drogen- oder Alkoholtests zu verweigern.
Auch ohne Ihre Einwilligung ist dieser Schritt erlaubt, wenn den Beamten beispielsweise ein eindeutiger Alkoholgeruch aufgefallen ist. Haben Sie jedoch weder Drogen noch Alkohol zu sich genommen, können Sie natürlich guten Gewissens an einem der beschriebenen freiwilligen Tests teilnehmen. So bringen sowohl die Beamten als auch Sie die Polizeikontrolle schneller hinter sich.
Ist es den Polizisten erlaubt, mein Handy zu kontrollieren?
In der heutigen Zeit gelten Smartphones als ständige Begleiter. Kein Wunder also, dass darauf unzählige Daten, Nachrichten und Kontakte gespeichert sind. Genau dieser Aspekt ist der Grund, weshalb es den Beamten bei einer Polizeikontrolle nicht erlaubt ist, das Handy des Fahrers zu konfiszieren und zu untersuchen. Schließlich würde dies einen Eingriff in seine Privatsphäre darstellen.
Sollte jedoch ein begründeter Verdacht vorliegen, also beispielsweise Beweismittel auf dem Handy vermutet werden, ist es ihnen in der Regel erlaubt, das Mobiltelefon zu kontrollieren. Dabei kommt es jedoch stets auf den individuellen Einzelfall an. Oft ist in diesem Zusammenhang die Rede von „Gefahr im Verzug“. Sollte diese nicht vorliegen, darf das Telefon auch nicht einkassiert werden.
Mögliche Bußgelder bei einer Polizeikontrolle
Zwar müssen sich Autofahrer bei einer Polizeikontrolle nicht alles gefallen lassen und auch nicht auf jegliche Forderungen oder Fragen der Beamten eingehen, allerdings gibt es bestimmte Punkte, bei denen sie den polizeilichen Anweisungen in jedem Fall Folge leisten müssen. Tun sie dies nicht und behindern dadurch die Verkehrskontrolle, kann ein Verwarngeld von 20 Euro fällig werden. Hat die Polizei Sie als Autofahrer beispielsweise aus dem Verkehr gezogen und Ihnen deutliche Zeichen gegeben, dass Sie Ihr Fahrzeug stoppen sollen, und Sie fahren einfach weiter, müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.