Der PoliScan Speed der Firma Vitronic wird sowohl in einer festen (F1-HP) als auch einer mobilen Variante (M1-HP) angeboten. Er kann im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung und der Erfassung von Rotlichtverstößen zum Einsatz kommen. Doch auch das mobile Lasermessgerät PoliScan M1-HP steht in der Kritik. Aber warum?
FAQ: PoliScan Speed M1-HP
Was ist der PoliScan Speed M1-HP?
Der PoliScan Speed M1-HP wird zur mobilen Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr eingesetzt. Es handelt sich um die mobile Variante des PoliScan Speed F1-HP.
Auf welcher Funktionsweise beruht der PoliScan Speed M1-HP?
Der PoliScan Speed M1-HP arbeitet mittels LIDAR-Technik. Der Laser-Blitzer arbeitet ähnlich wie Radarmessgeräte, allerdings wird hier Licht ausgestrahlt und keine Radarwellen.
Wie zuverlässig arbeitet der PoliScan Speed M1-HP?
Es wird häufig an der Nachvollziehbarkeit der Messergebnisse gezweifelt. Mehr zur Zuverlässigkeit des PoliScan Speed M1-HP bei der Geschwindigkeitsmessung erfahren Sie hier.
So funktioniert der Blitzer PoliScan Speed M1-HP
Inhalt
Der mobile PoliScan-Blitzer M1-HP arbeitet ähnlich wie Radarmessgeräte. Allerdings kommen hier keine elektromagnetischen Wellen bei der Messung zum Einsatz, sondern Licht bzw. Laser. Das Prinzip ist jedoch bei beiden Messverfahren dasselbe:
- Der PoliScan M1-HP sendet Licht aus (bei Radarfallen elektromagnetische Wellen).
- Fährt ein Kfz in den Messbereich ein, wird dieses von der Karosserie reflektiert.
- Das Messgerät empfängt die reflektierten Lichtstrahlen (bzw. Radarwellen) und kann anhand der Wellenlänge die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermitteln.
- Liegt die gemessene Geschwindigkeit über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, löst der angebundene Blitzer aus.
Zweifel an der Zulässigkeit des PoliScan Speed M1-HP
Zwar wurde auch der PoliScan M1-HP als standardisiertes Messverfahren von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen. Es zeigen sich jedoch insbesondere bei der Nachvollziehbarkeit der Messergebnisse seit Jahren Probleme. Bei PoliScan-Blitzern, die mit den Softwareversionen 1.1.5 und 3.2.4 ausgerüstet sind, lassen sich die Messungen nämlich häufig nicht überprüfen.
Die Firma Vitronic hielt aufgrund patentrechtlicher Bedenken oft Messinformationen zurück, sodass Gutachter zwar die Messergebnisse einsehen und deren Plausibilität prüfen, nicht aber die Messung selbst rekonstruieren konnten. Dadurch war es oftmals nicht möglich, die Zulässigkeit der Messung zu bestätigen. Nach dem Prinzip in dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten) wurden aufgrunddessen zahlreiche Verfahren eingestellt bzw. Beschuldigte von dem Vorwurf freigesprochen.
Das Amtsgericht Emmendingen hat z. B. mit Urteil vom 13.11.2014 (AZ: 5 OWi 530 Js 17298/13) gleich drei Beschuldigte freigesprochen und sich in seiner Begründung auch auf die „zahlreiche[n] ‚Merkwürdigkeiten‘ rund um die Zulassung von ‚PoliScan‘ bzw. deren Nichtentziehung zumindest bezogen auf lediglich mit der Software 1.5.5 ausgestatteten Messgeräten“ bezogen.
Obergerichte beziehen sich jedoch häufig allein auf die Zulassung des Messgerätes durch die PTB und weisen aufgrunddessen immer wieder Klagen von Betroffenen zurück.