Mit dem Police-Pilot-System die Geschwindigkeit eines Kfz ermitteln

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Nachfahrsysteme wie das Police-Pilot geben Beamten flexible Möglichkeiten zur Geschwindigkeitserfassung und sind grundsätzlich beweiskräftig. Doch auch diese Systeme sind nicht immer fehlerfrei, was besonders beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bedeutsam ist.

FAQ: Police Pilot

Wie misst das Police-Pilot-System?

Hierbei handelt es sich um ein Nachfahrsystem, das fest in einem Polizeiwagen installiert ist. Dieser fährt hinter einem anderen Fahrzeug mit konstantem Abstand hinterher und die Beamten können über einen digitalen Tachometer ablesen, wie schnell dieses fährt.

Kann der Police Pilot auch eingesetzt werden, wenn das Polizeiauto stillsteht?

Ja, wenn das Gerät eine bestimmte Messstrecke erfasst. Bei dieser Methode wird eingegeben, wann das kontrollierte Fahrzeug auf die Strecke einfährt und wann es sie verlässt.

Welche Fehler können bei der Bedienung des Police Pilot unterlaufen?

Fehler beim Ablesen des Tachos oder bei manueller Eingabe von Daten, kein konstanter Abstand beim Nachfahren des Polizeiautos, zu langsame Reaktionszeit der Beamten bei der Eingabe der Zeitmessung.

So funktioniert das Police-Pilot-Nachfahrsystem

Ein Police-Pilot ermöglicht die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren.
Ein Police-Pilot ermöglicht die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren.
Das Police-Pilot-System kommt häufig auf Autobahnen zum Einsatz.
Das Police-Pilot-System kommt häufig auf Autobahnen zum Einsatz.

Nachfahrsysteme, die bei einem Fahrzeug die Messung der Geschwindigkeit ermöglichen, funktionieren durch verschiedene Bauelemente, die in Dienstwagen der Polizei fest installiert und eingesetzt werden.

Das gilt ebenso für das Police-Pilot-System, welches auch unter dem Namen ProViDa-System bekannt ist. Dabei handelt es sich um ein spezielles Messgerät, welches in ein Polizeifahrzeug eingebaut wird.

Dieses besteht aus einem digitalen Tachometer, einer Videoanlage zum Zweck der Dokumentation und einem Steuergerät. Letzteres ist der namensgebende Police-Pilot, der, ähnlich wie andere Blitzer, verschiedene Messmethoden ermöglicht. Im Folgenden werden einige davon genannt:

  • Das Fahren auf einer vorab festgelegten und ausgemessenen Strecke: Die Messung erfolgt hier dadurch, dass Start und Beendigung dieser manuell ins Steuergerät eingegeben werden. Daraus errechnet sich die durchschnittliche Geschwindigkeit des zu überprüfenden Kfz.
  • Die Beamten verfolgen ein Fahrzeug im konstanten Abstand: Bei Videonachfahrsystemen ist diese Methodik typisch. Sie ermöglicht es, dass die Beamten während des Nachfahrens vom digitalen Tachometer ablesen können, wie schnell das vorausfahrende Gefährt unterwegs ist.
  • Das Einsatzfahrzeug mit dem Police-Pilot-System steht still: Ungewöhnlich ist diese Anwendung, bei welcher der namensgebende Aspekt des Nachfahrens nicht vorhanden ist. Trotzdem werden Messergebnisse, die dabei entstehen, anerkannt. Eine Voraussetzung ist jedoch, dass das Police-Pilot-System die gesamte Messstrecke erfasst. Andernfalls ist die Messung ungültig.

Mögliche Messfehler beim Police-Pilot

Ein Police-Pilot wird von Beamten bedient.
Ein Police-Pilot wird von Beamten bedient.

Das Police-Pilot-System liefert grundsätzlich zuverlässige Ergebnisse. So sorgt beispielsweise der digitale Tachometer dafür, dass den Beamten prinzipiell keine Ablesefehler unterlaufen können.

Fehlerquellen können jedoch auch bei diesem Gerät nicht völlig ausgeschlossen werden. Denn die Genauigkeit des Systems ist von der Vorbereitung sowie der Eingabe der Polizeibeamten abhängig. Und Fehler sind nun einmal menschlich.

Erfolgt beispielsweise die Messung auf einer festgelegten und ausgemessenen Wegstrecke, kann es bei der Bestimmung der Länge zu Fehlern kommen. Zudem ist es möglich, dass Polizeibeamten bei der Eingabe der Zeitmessung Reaktionsfehler unterlaufen oder diese beim konstanten Hinterherfahren den vorgeschriebenen Abstand missachten. Fehler dieser Art sollten immer genau geprüft werden. Sie können die Erfolgschancen beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid steigern.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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