Wer in Deutschland eine Fahrerlaubnis erhalten möchte, kommt nicht an einem Besuch der Fahrschule vorbei. Im Rahmen der Ausbildung gibt es einige Pflichtstunden für den Führerschein. Deren Anzahl kann je nach der angestrebten Fahrerlaubnisklasse variieren. In unserem Ratgeber informieren wir Sie umfassend, welche Fahrstunden Pflicht sind und wie viele Theoriestunden Sie besuchen müssen.
Pflichtfahrstunden in der Fahrschule
Führerscheinklasse | Fahrstunden Überlandfahrt | Fahrstunden Autobahn | Fahrstunden Nachtfahrt |
---|---|---|---|
AM | - | - | - |
A1 | 5 | 4 | 3 |
A2 | 5 | 4 | 3 |
... bei Vorbesitz von A1 unter 2 Jahren | 3 | 2 | 1 |
... bei Vorbesitz von A1 seit mindestens 2 Jahren | - | - | - |
A | 5 | 4 | 3 |
... bei Vorbesitz von A1 | 3 | 2 | 1 |
... bei Vorbesitz von A2 unter 2 Jahren | 3 | 2 | 1 |
... bei Vorbesitz von A2 seit mindestens 2 Jahren | - | - | - |
B | 5 | 4 | 3 |
BE | 3 | 1 | 1 |
C1 | 3 | 1 | 1 |
C1E | 3 | 1 | 1 |
C | 5 | 2 | 3 |
... bei Vorbesitz von C1 | 3 | 1 | 1 |
CE | 5 | 2 | 3 |
C1 und C1E in gemeinsamem Ausbildungsgang | Solo: 1 Zug: 3 | Solo: 1 Zug: 1 | Solo: - Zug: 2 |
C und CE in gemeinsamem Ausbildungsgang | Solo: 3 Zug: 5 | Solo: 1 Zug: 2 | Solo: - Zug: 3 |
D1* | |||
... bei Vorbesitz von B oder C1 bis 2 Jahre | 19 | 12 | 7 |
... bei Vorbesitz von B oder C1 mehr als 2 Jahre | 8 | 4 | 4 |
... bei Vorbesitz von C bis 2 Jahre | 8 | 4 | 4 |
... bei Vorbesitz von C mehr als 2 Jahre | 4 | 2 | 2 |
D1E* | 3 | 1 | 1 |
D* | |||
... bei Vorbesitz von B oder C1 bis 2 Jahre | 22 | 14 | 8 |
... bei Vorbesitz von B oder C1 mehr als 2 Jahre | 12 | 8 | 5 |
... bei Vorbesitz von C bis 2 Jahre | 16 | 8 | 6 |
... bei Vorbesitz von C mehr als 2 Jahre | 8 | 4 | 3 |
... bei Vorbesitz von D1 | 5 | 5 | 5 |
DE* | 3 | 1 | 1 |
* Hinzu kommt bei den Busführerscheinen auch eine verpflichtende, praktische Grundausbildung, die je nach Führerscheinklasse und Vorbesitz anderer Fahrerlaubnisklassen zwischen 4 und 45 Stunden umfassen kann (vgl. Anlage 5 FahrschAusbO) |
Für den Führerschein vorgesehene Pflichtstunden im Theorieunterricht
Fahrerlaubnisklasse | Stundenanzahl Grundstoff | Stundenanzahl Zusatzstoff |
---|---|---|
A1 | 12 | 4 |
A | 12 | 4 |
B | 12 | 2 |
M | 12 | 2 |
L | 12 | 2 |
T | 12 | 6 |
Eine Theoriestunde entspricht 90 Minuten. |
FAQ: Pflichtstunden für den Führerschein
Als Pflichtstunden für den Führerschein sind die Sonderfahrten vorgesehen. Dabei handelt es sich um die Nacht-, Autobahn- und Überlandfahrt. Wie lange diese jeweils dauern, können Sie unserer Tabelle entnehmen.
Wie viele Doppelstunden des Theorieunterrichts Sie besuchen müssen, um für die theoretische Prüfung zugelassen zu werden, hängt davon ab, welche Fahrerlaubnisklasse Sie erwerben wollen. Unsere Tabelle bietet eine entsprechende Übersicht.
Nein. Sie müssen in der Fahrschule die Pflichtstunden in Praxis und Theorie absolvieren, um für die jeweiligen Prüfungen zugelassen zu werden. Andernfalls ist es nicht möglich, in Deutschland eine Fahrerlaubnis zu erhalten.
Pflichtstunden für den Autoführerschein in der Fahrschule
Inhalt
- Pflichtfahrstunden in der Fahrschule
- Für den Führerschein vorgesehene Pflichtstunden im Theorieunterricht
- FAQ: Pflichtstunden für den Führerschein
- Pflichtstunden für den Autoführerschein in der Fahrschule
- Führerschein-Pflichtstunden in der Theorie
- Führerschein-Pflichtstunden: Welche Preise sollten Sie einplanen?
Entschließen Sie sich dazu, eine Fahrerlaubnis in einer Führerscheinklasse zu erwerben, müssen Sie zunächst eine geeignete Fahrschule aussuchen. Bei der Wahl nach einem Anbieter sollten Sie auch darauf achten, wann dieser den Theorieunterricht anbietet.
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Theoriestunden zu besuchen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Sie mit den wichtigsten Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) vertraut sind.
Auch bezogen auf die Praxis gibt es Pflichtstunden für den Führerschein. Welche Stundenanzahl jeweils gesetzlich vorgeschrieben ist, beleuchten wir in den nachfolgenden Abschnitten genauer.
Gut zu wissen: Wenn Sie die Pflichtstunden für den Führerschein nicht absolvieren, kann keine Zulassung für die theoretische und praktische Fahrprüfung erfolgen. Für die Prüfungsanmeldung brauchen Sie einen entsprechenden Nachweis von der Fahrschule, dass Sie alle Pflichtfahrten für den Führerschein absolviert haben.
Führerschein-Pflichtstunden in der Theorie
Im Rahmen vom Theorieunterricht werden die Fahrschüler mit unterschiedlichen Themengebieten und Verkehrsregeln konfrontiert. In aller Regel müssen angehende Führerscheinbesitzer erst einmal ein paar Theoriestunden besuchen, bevor sie mit dem praktischen Teil der Ausbildung anfangen können.
Der Theorieunterricht findet grundsätzlich in Doppelstunden statt. Diese sind thematisch in Grund- und Zusatzstoff unterteilt. Als Pflichtstunden für den Führerschein der Klasse B sind 12 Stunden im Grundstoff und zwei Stunden im Zusatzstoff angesetzt.
Angehende Führerscheinbesitzer sollen vor allem für die Verkehrsregeln geschult und auf den Umgang mit Gefahren vorbereitet werden. Gemäß § 16 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) muss ein Fahrschüler im Rahmen der Theorieprüfung die nachfolgenden Kenntnisse unter Beweis stellen:
In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er
1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hat und
2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist und
3. grundlegende mechanische und technische Zusammenhänge, die für die Straßenverkehrssicherheit von Bedeutung sind, kennt.
Pflichtfahrstunden mit dem Auto: Die Sonderfahrten
Sind einige Theorieeinheiten absolviert, geht es für den angehenden Führerscheinbesitzer auf die Straße. In den ersten Fahrstunden werden die grundlegenden Funktionen des Kfz erläutert und der Fahrschüler übt das Anfahren, Abbiegen usw.
Hat der Führerscheinbewerber Sicherheit im Umgang mit dem Kfz erlangt, können langsam die praktischen Pflichtstunden für den Führerschein in Angriff genommen werden. Diese werden als Sonderfahrten bezeichnet. Diese Pflichtstunden mit dem Auto müssen Sie absolvieren:
- Nachtfahrt: Die kürzeste der drei Sonderfahrten dauert insgesamt 135 Minuten. Im Rahmen der Nachtfahrt steht vor allem die Beleuchtung des Kfz im Fokus. Nachdem alle Lichtelemente auf Funktionsfähigkeit geprüft werden, muss der Fahrschüler den Einsatz vom Fernlicht üben. Dabei geht es auch darum, dass sich der angehende Führerscheinbesitzer an das Fahren in der Dunkelheit gewöhnt und für die Gefahren bei Nachtfahrten sensibilisiert wird.
- Autobahnfahrt: Als nächste Sonderfahrt stehen für den Fahrschüler 180 Minuten an, in denen sich der Fahrunterricht auf die Autobahn konzentriert. Vor allem das Auf- und Abfahren auf die und von der Schnellstraße stehen auf dem Programm. Zudem wird der Fahrlehrer auch einige Überholmanöver mit dem Fahrschüler üben. Die meisten Fahrlehrer integrieren auf der Übungsstrecke auch einen Abschnitt, auf welchem die Richtgeschwindigkeit gilt. Lassen es die Verkehrslage und Witterungsbedingungen zu, darf der Fahrschüler auch auf ein sehr hohes Tempo beschleunigen, um ein Gefühl für hohe Geschwindigkeiten zu erhalten.
- Überlandfahrt: Für die längste Sonderfahrt sind insgesamt 225 Minuten angesetzt. In diesen Pflichtstunden für den Führerschein geht es vor allem darum, das Fahren auf Landstraßen zu üben. Dabei lernt der Fahrschüler auch, sich an Verkehrsschildern zu orientieren. Zudem wird Wert auf das Einfahren in geschlossene Ortschaften und die entsprechende Geschwindigkeitsanpassung dabei gelegt.
Wichtig: Sind Sie bereits in Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, kann sich die Anzahl der benötigten Pflichtstunden für den Führerschein reduzieren. In welchem Umfang dies angedacht ist, können Sie unserer Tabelle am Anfang des Ratgebers entnehmen.
Ist eine Mindestanzahl an Fahrstunden vorgeschrieben?
Wie bereits erwähnt, gehören die Sonderfahrten zu den Pflichtstunden für den Führerschein. Viele Fahrschüler fragen sich allerdings, ob auch eine bestimmte Anzahl an normalen Fahrstunden gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das ist tatsächlich nicht der Fall. Theoretisch wäre es also möglich, dass Sie nur die Sonderfahrten auf dem Weg zur Fahrerlaubnis absolvieren. In der Praxis funktioniert das allerdings nicht. Der Fahrlehrer wird darauf bestehen, dass Sie ein paar Fahrstunden antreten.
Nur so kann er abschätzen, wie gut Sie im Umgang mit einem Kfz sind und ob Sie tatsächlich schon die Sonderfahrten antreten sollten. Grundsätzlich gibt es keinen Richtwert, wie viele Fahrstunden für die jeweiligen Führerscheinklassen notwendig sind.
Das hängt immer vom Können des Fahrschülers ab. Brauchen Sie etwas mehr Unterrichtseinheiten, sollten Sie sich darüber keine Gedanken machen. Wichtig ist, dass Sie Sicherheit im Umgang mit dem Kraftfahrzeug erlangen.
Führerschein-Pflichtstunden: Welche Preise sollten Sie einplanen?
Eine Frage, sich im Zusammenhang mit den Pflichtfahrstunden für den Führerschein noch stellt, ist die Höhe der Kosten. Grundsätzlich müssen Sie für die Pflichtfahrstunden mit dem Auto oder einem anderen Kfz mehr Geld einplanen als für übliche Fahrstunden.
Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Sonderfahrten länger dauern und der Spritverbrauch sowie der Verschleiß am Fahrschulauto höher sind. Zudem ist der Fahrlehrer bei diesen Fahrten noch mehr gefordert.
Es kann sich lohnen, wenn Sie nach einer geeigneten Fahrschule suchen, schon vorab zu vergleichen, welche Kosten jeweils für die Pflichtstunden für den Führerschein veranschlagt werden. So können Sie mehrere Angebote vergleichen und das heraussuchen, welches für Sie am günstigsten erscheint.
Gut zu wissen: Für die Theoriestunden müssen Sie in aller Regel keine zusätzlichen Kosten einplanen. Diese werden bei den meisten Unternehmen durch die Anmeldegebühr für die Fahrschule abgedeckt.