Personenbeförderungsschein: Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung

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Gelegentlich kommt es vor, dass man Bekannte, Freunde, Familie oder andere Personen bei einer Fahrt mit seinem Wagen mitnimmt. Möchten Sie jedoch zu gewerblichen Zwecken im öffentlichen Straßenverkehr Personen befördern, benötigen Sie dafür einen P-Schein (kurz für Personenbeförderungsschein.) Wo Sie diesen beantragen können, wie viel er kostet und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, erfahren Sie hier.

Bußgeldtabelle zu § 48 FeV

Wenn Sie Personen zu gewerblichen Zwecken in einem Fahrzeug befördern, ohne einen gültigen Personenbeförderungsschein zu besitzen, drohen Bußgelder und zusätzlich gegebenenfalls Punkte in Flensburg. Welche Sanktionen bei Verstößen rund um den Personenbeförderungsschein anfallen, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

TatbestandVerwarn- bzw. BußgeldPunkte
Fahrgastbeförderung, ohne P-Schein mitzuführen10
... als Halter zugelassen oder angeordnet35
Personenbeförderungsschein bei Aufforderung nicht vorgelegt10
P-Schein nach Entzug nicht unverzüglich abgegeben25
P-Schein nach Fahrerlaubnisentzug nicht unverzüglich abgegeben25
Fahrgastbeförderung
ohne erforderlichen P-Schein
751
... als Halter zugelassen oder angeordnet751

FAQ: Personenbeförderungsschein

Wer braucht einen Personenbeförderungsschein?

Ein Personenbeförderungsschein muss vorliegen, wenn Sie Fahrgäste in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen befördern. Hier erfahren Sie, wo Sie einen P-Schein beantragen können.

Wie lange ist der P-Schein gültig?

Ein P-Schein wird in aller Regel für fünf Jahre ausgestellt und muss danach verlängert werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen P-Schein zu beantragen?

Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein (19 für Krankenkraftwagen), die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und persönlich beim Bürgeramt vorsprechen. Erforderliche Unterlagen sind: Führungszeugnis, Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung, Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens, Funktions- und Leistungstest sowie einen Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung.

Was genau ist ein P-schein und wer muss einen P-Schein beantragen?

Der Personenbeförderungsschein ist für Taxifahrer Pflicht.
Der Personenbeförderungsschein ist für Taxifahrer Pflicht.


Wer regelmäßig in einem Fahrzeug Personen befördert, der trägt ein besonderes Maß an Verantwortung. Daher hat der Gesetzesgeber für diese Berufsgruppen den Personenbeförderungsschein eingeführt. Sie benötigen also keinen Personenbeförderungsschein wenn Sie privat jemanden in Ihrem Fahrzeug mitnehmen.

Die Regelungen zum Personenbeförderungsschein sind in Paragraph 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt. Dieser besagt, dass für kostenpflichtige Personenbeförderungen zu gewerblichen Zwecken ein Personenbeförderungsschein benötigt wird. Das betrifft also zum Beispiel Taxifahrer, aber auch andere Dienstleister, die Personenbeförderung anbieten, beispielsweise Mietwagenfahrer und auch Krankenkraftwagenfahrer sind dazu verpflichtet, einen Personenbeförderungsschein zu erwerben.

Der sogenannte P-Schein soll sicherstellen, dass der Fahrer über alle notwendigen Fähigkeiten verfügt, um seine Fahrgäste sicher ans Ziel zu bringen.

Wenn Sie zu gewerblichen Zwecken Fahrgäste befördern, ohne im Besitz eines Personenbeförderungsscheines zu sein, drohen Ihnen ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Wer muss keinen P-Schein beantragen?

Es gibt jedoch für bestimmte Fahrergruppen Ausnahmeregelungen, diese Gruppen benötigen zum Ausüben Ihrer Tätigkeit keinen Führerschein zur Fahrgastbeförderung:

  • Krankenwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Katastrophenschutz
  • Krankenkraftwagen der Feuerwehr und der Rettungsdienste
  • Fahrer, die im Besitz der Führerscheinklassen D oder D1 sind

Wo kann man den Personenbeförderungsschein beantragen?

Wenn Sie den Personenbeförderungsschein erwerben möchten, können Sie diesen beim Bürgeramt oder bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen abgegeben haben, müssen Sie allerdings mit einer Bearbeitungszeit rechnen, die bis zu acht Wochen dauern kann. Welche Unterlagen Sie benötigen, um den P-Schein zu beantragen, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Was sind die P-Schein-Voraussetzungen?

Für den P-Schein ist ein ärztliches Gutachten notwendig.
Für den P-Schein ist ein ärztliches Gutachten notwendig.

Wer den Personenbeförderungsschein machen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Da der Personenbeförderungsschein keine eigenständige Führerscheinklasse ist, sondern lediglich einen Zusatzschein darstellt, gilt er nur in Verbindung mit einem anderen in Deutschland anerkannten Führerschein der Klasse B. Diesen müssen Anwärter für den P-Schein seit mindestens 2 Jahren besitzen (§ 48 Absatz 4 Nr. 1 FeV). (Bei der Beantragung des P-Scheins für Krankenwagen reicht der Besitz der Führerscheinklasse B seit einem Jahr). Auch EU-Führerscheine – solche aus einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat des europäischen Wirtschaftsraumes (ERW) – fallen in diese Kategorie. Es muss also nicht unbedingt ein deutscher Führerschein sein, wichtig ist aber, dass der Führerschein in Deutschland anerkannt ist.
  • Das Mindestalter für den P-Schein beträgt 21 Jahre, beim Personenbeförderungsschein für Krankenwagen gilt ein Mindestalter von 19 Jahren.
  • Nachweis über die persönliche Fahreignung (nach § 48 Absatz 4 Nr. 2a FeV): Zum Nachweis der persönlichen Fahreignung wird ein Führungszeugnis verlangt. Das Führungszeugnis dokumentiert mögliche Eintragungen im Strafregister, falls eine Person erheblich vorbestraft ist. Sind keine Vorstrafen im Führungszeugnis vermerkt, dient dieses als Bescheinigung über die eigene Straffreiheit. Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister des Bundesamts für Justiz ausgestellt. Es kann beim Einwohnermeldeamt, beim Bürgeramt oder auch online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ungefähr ein bis zwei Wochen.
  • Nachweis über die geistige und körperliche Eignung: Hierzu wird ein ärztliches Gutachten benötigt.

In dem ärztlichen Gutachten sollten Angaben zu folgendem Punkten enthalten sein:

  • Belastbarkeit
  • Orientierungsleistung
  • Konzentrationsleistung
  • Aufmerksamkeitsleistung
  • Reaktionsfähigkeit
  • Sehvermögen

Desweiteren muss das Gutachtens auch Aufschluss über die psychische Eignung des Anwärters geben (beispielsweise durch psychologische Tests).

Welche Ausbildung und Prüfung sind für den P Schein notwendig?

Um den P-Schein zu machen, ist keine zusätzliche theoretische oder praktische P-Schein-Ausbildung nötig. Wenn Sie den P-Schein als Taxischein machen möchten ist jedoch eine Ortskundeprüfung (nach § 48 Abs. 4 Nr. 7 Fahrerlaubnis-Verordnung) erforderlich, wenn der Ort des Betriebes mehr als 50 000 Einwohner hat. In dieser Prüfung muss der Anwärter für den P-Schein beweisen, dass er auch ohne Navigationsgerät geeignete Routen in dem jeweiligen Ort planen kann, ohne dass ein großer Zeitverlust für die Fahrgäste entsteht.

Ortskundeprüfung: Wann ist sie nötig?

Um den P-Schein zu machen, müssen Taxifahrer eine Ortskundeprüfung absolvieren.
Um den P-Schein zu machen, müssen Taxifahrer eine Ortskundeprüfung absolvieren.

Für den Taxischein gelten andere Voraussetzungen als beispielsweise für Krankenkraftfahrer oder Mietwagenfahrer. Die Ortskundeprüfung müssen zum Beispiel nur Taxifahrer ablegen. Nach einem Beschluss des Bundesrats (Beschluss 417/17) im Jahr 2017 sind Mietwagenfahrer und Fahrer von Krankenkraftwagen nicht mehr verpflichtet, eine Ortskundeprüfung zu absolvieren.

Die Begründung für diesen Beschluss ist, dass Mietwagenfahrer und Krankenkraftwagenfahrer ihr Ziel grundsätzlich vor Beginn der Fahrt kennen und dementsprechend mehr Zeit haben, sich bereits im Voraus eine geeignete Route zu überlegen. Zudem soll durch den Beschluss dem bestehenden Mangel an Nachwuchskräften im Bereich Krankentransport entgegengewirkt werden. Für Krankentransporte muss jedoch zusätzlich ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden.

Der Personenbeförderungsschein für Mietwagen-und Karnkenkraftfahrer wird auch kleiner Personenbeförderungsschein beziehungsweise kleiner P-Schein genannt.


Zu beachten ist, dass im Falle eines Ortswechsels immer eine neue Ortskundeprüfung über das neue Fahrgebiet abgelegt werden muss. Die Ortskundeprüfung kann zum Beispiel bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgelegt werden. Die Prüfzulassung für die Ortskundeprüfung erfolgt jedoch erst, wenn der Antrag auf den P-Schein mit allen erforderlichen Unterlagen gestellt wurde. Nach Erteilung der Prüfzulassung muss die Ortskundeprüfung dann innerhalb von einem Jahr abgelegt werden.

Ortskundeprüfung: Ablauf und Inhalt

Ablauf und Inhalt der Ortskundeprüfung können je nach Prüfungsort variieren. Je nach Kommune gibt es unterschiedliche Prüfungsformen, möglich sind ein schriftlicher Test, ein mündlicher Test oder eine Kombination aus beidem. Bei der Ortskundeprüfung muss der Prüfling Kenntnisse über die Lage von Stadtteilen/Bezirken, Touristenattraktionen/Sehenswürdigkeiten, öffentlichen Ämtern/Behörden, Krankenhäusern usw. nach dem Ortskundekatalog nachweisen. Fragen zu Taxitarifen sind ebenfalls möglich.

Bei der Routenplanung geht es darum, die kürzeste Fahrstrecke von einem vorgegebenen Startpunkt zu einem vorgegebenen Endziel ohne Hilfsmittel zu beschreiben (ggf. auf einer Stadtkarte bzw. einem Stadtplan zu zeigen oder einzuzeichnen). Hierbei ist es wichtig, dass es sich tatsächlich um die kürzeste Route handelt.

Tipp: Bei der mündlichen Beschreibung der Route sind wichtige Plätze, an denen man auf dem Weg vorbeikommt, unbedingt auch zu nennen. Wenn Sie zum Beispiel in Berlin auf der Route mit dem Taxi am Potsdamer Platz vorbeifahren würden, sollten Sie das in der Prüfung benennen können.

Versuchen Sie also bei der Prüfung, die geforderte Route so detailliert und präzise wie möglich zu beschreiben. Ist als Endziel ein Gebäude vorgegeben, beispielsweise ein Hotel, müssen Sie am Ende die konkrete Adresse nennen, an der Sie halten würden. Falls die Adresse des Endziels vom Prüfer vorgegeben ist, ist es wichtig, dass Sie angeben, dass Sie genau an dieser Adresse (und nicht etwa in der Nähe) halten würden.

Was kostet ein Personenbeförderungsschein?

Die Kosten für den Personenbeförderungsschein variieren je nach Ort.
Die Kosten für den Personenbeförderungsschein variieren je nach Ort.

Die Kosten für den Personenbeförderungsschein setzen sich aus mehreren Kostenpunkten zusammen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht für den Personenbeförderungsschein und welche Kosten damit verbunden sind:

  • Antrag für den Personenbeförderungsschein: ca. 40 Euro
  • Führungszeugnis ca. 13 Euro
  • Personenbeförderungsschein Prüfung (Ortskundeprüfung): ca. 50 Euro
  • Ärztliche Untersuchung (wird nicht von der Krankenkasse übernommen): ca 140 Euro
  • Für Taxifahrer kommen noch Kosten für die Taxischulung hinzu, diese variieren je nach Anbieter und liegen bei ca. 100 bis 200 Euro.

Wie lange ist der P-Schein gültig?

Der Führerschein zur Personenbeförderung ist fünf Jahre gültig, danach muss er verlängert werden. Zu beachten ist, dass nach fünf Jahren nicht nur dass P-Schein-Dokument, sondern auch die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht mehr gültig ist. Es ist also unbedingt notwendig, den P-Schein zu verlängern wenn Sie weiterhin Personen befördern möchten.

Eine Verlängerung bedeutet, dass ein aktuelles Gesundheitszeugnis mit Sehtest vorgelegt werden muss, eine weitere P-Schein-Prüfung ist nicht notwendig. Nur im Falle eines Ortswechsels muss als Taxifahrer eine neue Ortskundeprüfung abgelegt werden. Die Erneuerung des P Scheins kann bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen. Achten Sie also darauf, rechtzeitig vor Ablauf Ihres Personenbeförderungsscheins einen neuen zu beantragen.

Außerdem gilt, dass vom P-Schein-Besitzer in den ersten fünf Jahren keine Gesetzesverstöße begangen werden dürfen, die seine persönliche Eignung in Frage stellen könnten. Ansonsten kann der Personenbeförderungsschein entzogen oder die Verlängerung verwehrt werden. Der P-Schein wird auch immer dann ungültig, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse B entzogen wird, da diese Voraussetzung für dessen Gültigkeit und Erwerb ist.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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