Die erlaubte Parkdauer ist abgelaufen, aber Sie brauchen den Parkplatz noch etwas länger? Dann können Sie doch einfach zum Auto zurückkehren und die Parkscheibe nachstellen, oder? Eine vermeintlich gute Idee, aber ist das auch erlaubt? Oder müssen Sie ein Bußgeld fürchten, wenn Sie die Parkscheibe einfach weiterdrehen?
FAQ: Parkscheibe weiterdrehen
Nein. Ist die Parkzeit abgelaufen, müssen Sie Ihr Fahrzeug vom Parkplatz wegfahren. Die Parkscheibe nachzustellen und so die Parkdauer zu verlängern, ist nicht erlaubt.
Ja. Werden Sie dabei erwischt, wie Sie Ihre Parkscheibe weiterdrehen, wird davon ausgegangen, dass Sie die erlaubte Parkzeit überschritten haben. Dafür droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro.
Nein. Das ist genauso verboten wie das eigenhändige Weiterdrehen der Parkscheibe.
Video: Parken mit Parkscheibe
Darf man die Parkscheibe weiterdrehen?
Inhalt
Sie haben endlich einen Parkplatz ergattert, aber die Parkdauer ist begrenzt? Macht nichts, einfach die Parkscheibe ins Auto legen und wenn die erlaubte Parkzeit abgelaufen ist, können Sie zurückkehren und die Parkscheibe nachstellen. Auf die Weise können Sie Ihre Parkzeit verlängern.
Nur dummerweise ist das nicht erlaubt. Die zulässige Parkzeit gibt an, wie lange Sie mit Ihrem Fahrzeug auf dem Parkplatz stehen dürfen. Ist sie abgelaufen, müssen Sie wegfahren, damit andere Autofahrer die Chance bekommen, die Stellfläche ebenfalls zu nutzen. Es geht hier also um Fairness und darum, die begrenzten Parkplätze möglichst vielen Fahrzeugführern zur Verfügung zu stellen.
Das Weiterdrehen der Parkscheibe kann ein Bußgeld nach sich ziehen
Wenn Sie Ihre Parkscheibe nachstellen und dabei von einem Ordnungshüter erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Die Beamten gehen dann nämlich davon aus, dass Sie bereits länger auf dem Parkplatz parken als erlaubt.
Je nachdem, wie weit Sie die erlaubte Parkzeit bereits überschritten haben, drohen verschiedene Bußgelder:
Überschreiten der Parkzeit | Bußgeld |
---|---|
… bis zu 30 Minuten | 20 Euro |
… mehr als 30 Minuten | 25 Euro |
… mehr als 1 Stunde | 30 Euro |
… mehr als 2 Stunden | 35 Euro |
… mehr als 3 Stunden | 40 Euro |
Sofern die Beamten nicht tatsächlich wissen, wie lange Sie bereits auf dem Parkplatz stehen, müssen sie davon ausgehen, dass Sie die Parkzeit nur um maximal 30 Minuten überschritten haben. Daher wird, wenn Sie Ihre Parkscheibe nachstellen, in der Regel nur ein Bußgeld von 20 Euro verhängt.