Die Parkscheibe – alles zur blau-weißen Karte

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Um den Vorschriften des Verkehrsrechtes zu entsprechen, müssen Autofahrer eine ganze Reihe an Formalitäten beachten. Dazu zählt hierzulande unter anderem die Parkscheibe, welche in jedem Wagen zu finden sein sollte. Der Ratgeber fasst deshalb die wichtigsten Informationen zusammen.

Aktueller Bußgeldkatalog für Parken ohne Parkscheibe

ParkverstoßBußgeld
an defekter Parkuhr/defektem Parkscheinautomat Parkscheibe Höchstparkdauer bei Verwendung einer Parkscheibe überschritten20 €
... länger als 30 Minuten25 €
... länger als 1 Stunde30 €
... länger als 2 Stunden35 €
... länger als 3 Stunden40 €
an defekter Parkuhr/defektem Parkscheinautomat Parkscheibe nicht verwendet bzw. nicht richtig eingestellt20 €
... länger als 30 Minuten25 €
... länger als 1 Stunde30 €
... länger als 2 Stunden35 €
... länger als 3 Stunden40 €
im eingeschränktem Halteverbot durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe nicht verwendet bzw. nicht richtig eingestellt20 €
... länger als 30 Minuten25 €
... länger als 1 Stunde30 €
... länger als 2 Stunden35 €
... länger als 3 Stunden40 €

FAQ: Parkscheibe

Wie wird die Parkscheibe eingestellt?

Es muss immer auf die halbe Stunde aufgerundet werden z. B.: Ankunft um 12.06 Uhr, der Pfeil auf der Parkscheibe muss auf 12.30 Uhr gestellt werden.

Darf ich eine bunte Parkscheibe haben?

Nein. Die Parkscheibe muss der Norm entsprechen, also in blauen und weißen Farben gehalten sein. Andernfalls kann ein Verwarngeld anfallen.

Wie hoch ist das Bußgeld für das Parken ohne Parkscheibe?

Je nach Überschreitung der Parkdauer kostet das Parken ohne Parkscheibe zwischen 20 und 40 Euro. Vor diesem Stichtag bewegten sich die Geldbußen zwischen 10 und 30 Euro.

Video: Parken mit Parkscheibe

Alle wichtigen Informationen zur Parkscheibe finden Sie auch im Video.
Alle wichtigen Informationen zur Parkscheibe finden Sie auch im Video.

Bußgeldkatalog: Parken ohne Parkscheibe

Wie muss ich eine Parkscheibe richtig stellen? Das und mehr erfahren Sie hier!
Wie muss ich eine Parkscheibe richtig stellen? Das und mehr erfahren Sie hier!

Da die Straßenverkehrsordnung die Parkscheibe als behördliches Zeichen definiert, sind Missachtungen entsprechend zu ahnden. Aber was kostet ein Parken ohne Parkscheibe? Das hängt davon ab, wie lang der betroffene Fahrer bereits „überfällig“ ist:

Beachten Sie: Das Hinterlassen eines handgeschriebenen Zettels mit der eigenen Ankunftszeit wird in der Regel nicht als Ersatz anerkannt und genauso wie das Parken ohne Parkscheibe mit entsprechendem Bußgeld belegt!

Wichtige Informationen zur Parkscheibe

Verkehrszeichen Parkscheibe: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die Benutzung der Parkscheibe ist gesetzlich vorgeschrieben – Zeit also, mal einen genaueren Blick auf das Thema zu werfen. Im Folgenden finden Sie deshalb die relevanten, „harten“ Fakten rund um die kleine blau-weiße Karte.

Was ist die Parkscheibe überhaupt?
Bei dem Begriff handelt es sich um eine offizielle Bezeichnung aus der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Parkscheibe zählt genau genommen zu den Richtzeichen laut § 42 StVO, welche den Fahralltag regulieren und von Verkehrsteilnehmern eingehalten werden müssen.

In Parksituationen markiert die Parkscheibe die Ankunftszeit des jeweiligen Fahrers. Sie ist sichtbar im Innenraum des Autos anzubringen und dient so als Kontrollinstrument, wie lange schon an dem betroffenen Ort geparkt wird. Für Haltesituationen (Einsteigen, Aussteigen, Beladen, Entladen) wird in der Regel keine Parkscheibe benötigt.

Wie sieht die Parkscheibe aus?

Achten Sie darauf, Ihre Ankunftszeit auf der Parkscheibe korrekt einzustellen
Achten Sie darauf, Ihre Ankunftszeit auf der Parkscheibe korrekt einzustellen

Das korrekte Aussehen der Parkscheibe ist in der StVO unter Anlage 3 „Parken“ (Bild 318) zu Paragraph 42 Absatz 2 aufgeführt. Es handelt sich um ein blaues Kartenformat mit mittigem Sichtfenster und einem integrierten, weißen Drehrad, auf welchem die Ankunftszeit in Abschnitten von einer halben Stunde markiert ist.

Dabei handelt es sich jedoch nicht um irgendeinen Blauton, sondern um das offizielle Signalblau deutscher Verkehrszeichen. Die vorgegebenen Längenmaße betragen elf Zentimeter in der Breite und fünfzehn Zentimeter in der Höhe. Bei der Schriftart muss es sich zudem um die Normschrift für Technik und Verkehr nach DIN 1451 handeln.

Wann brauche ich die Parkscheibe?
Nicht in jeder Parksituation wird automatisch eine Parkscheibe benötigt. In der Regel gilt dies für Parkplätze, welche durch eine Parkhöchstdauer begrenzt sind und die nicht anderweitig durch eine Parkuhr oder einen Parkscheinautomat geregelt werden. Die grundsätzliche Pflicht zur Verwendung einer Parkscheibe wird meist durch ein Zusatzzeichen markiert, welches die zulässige Höchstdauer angibt. Autofahrer sollten deshalb beim Einfahren auf einen Parkplatz auf die dortige Beschilderung achten – gerade in Wohngebieten können für unterschiedliche Wochentage auch verschiedene Parkzeiten vorgeschrieben sein.

Abgesehen davon muss eine Parkscheibe auch dann verwendet werden, wenn die am Ort vorhandene Parkuhr bzw. der Parkautomat defekt ist. Autofahrer sollten dies beachten, denn sie werden in solchen Situationen nicht zwangsläufig extra darauf hingewiesen!

Wie stelle ich eine Parkscheibe korrekt ein?

Auch für das Motorrad gilt: Die Parkscheibe muss gut sichtbar angebracht werden
Auch für das Motorrad gilt: Die Parkscheibe muss gut sichtbar angebracht werden

Wie bereits erwähnt, wird die eigene Ankunftszeit auf der Parkscheibe nicht exakt angegeben, sondern in halben Stunden. Dabei gilt: Es wird stets auf die nächste volle halbe Stunde aufgerundet. Wer also um 08:50 ankommt, der stellt die Parkuhr auf 09:00 Uhr – und auch wer um 08:31 ankommt, hat den Zeiger entsprechend auf 09:00 Uhr zu stellen.

Ab diesem eingestellten Zeitpunkt beginnt die Rechnung für die jeweils erlaubte Höchstparkdauer. Das bedeutet in der Konsequenz, dass Sie bis zu 29 Minuten extra Parkzeit gewinnen können.

Wo muss die Parkscheibe im Auto liegen?
Die Parkscheibe wird im Inneren des Autos aufbewahrt – und zwar so, dass Sie von außen schnell zu finden und leicht zu lesen ist. Deshalb ist es üblich, sie auf das Armaturenbrett zu legen.

Gilt die Pflicht zur Parkscheibe auch für Motorrad und Co.?
Meist ja. Auch Besitzer der Führerscheinklasse A2 müssen sich in der Regel auf entsprechenden Parkplätzen durch eine Parkscheibe ausweisen. Betroffene Fahrer müssen dann nur etwas kreativ werden, was die Anbringung betrifft. Die Karte kann zum Beispiel durch eine Kette befestigt werden, zudem gibt es verschiedene Arten von Halterungen zu kaufen. In solch einem Fall ist es in der Regel nicht verboten, die Parkscheibe für eine Befestigung zu lochen. Auch hier gilt: Die Parkscheibe muss auf Anhieb gut sichtbar sein.

Wo ist eine Parkscheibe zu kaufen?
Parkscheiben können Sie gegen ein geringes Entgelt nahezu überall erworben werden: an Tankstellen, in Büroartikelläden, in Discountern et cetera. Es ist bei der Parkscheibe nicht wichtig, wo Sie diese kaufen – sie muss lediglich den vorgegebenen Normen entsprechen!

Wann ist eine elektronische Parkuhr erlaubt – und wann nicht?

Damit eine elektronische Parkscheibe verwendet werden darf, braucht diese zwingend eine Typgenehmigung
Damit eine elektronische Parkscheibe verwendet werden darf, braucht diese zwingend eine Typgenehmigung

Neben dem analogen Model können Autofahrer auch zunehmend elektronische Varianten der Parkscheibe erwerben. Diese können batteriebetrieben sein, manche beziehen ihren Strom durch den Zigarettenanzünder ähnlich vielen Navigationsgeräten. Optisch gleichen manche einem Digitalwecker. Eine solche digitale Parkscheibe stellt sich automatisch beim Parken auf den Beginn der jeweiligen halben Stunde ein.

Seit dem Jahr 2005 ist die Benutzung der Parkscheibe in elektronisch offiziell erlaubt – insofern folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Zeiteinstellung entspricht der relevanten Parkzeit und ist vor Manipulationen geschützt
  • vorn ist ein offizielles Bild einer Parkplatzmarkierung (Verkehrszeichen 314) angebracht
  • über dem Display steht „Ankunftszeit“ geschrieben
  • das Display ist im Mindesten zwei Zentimeter hoch
  • die Uhr hat eine 24-Stunden-Anzeige
  • offizielle Genehmigung

Bei letzterem ist besondere Obacht geboten: Es existieren Modelle, welche keine solche Zulassung aufweisen, gleichwohl alle anderen Kriterien erfüllt werden. Achten Sie bei einem Kauf darauf, dass die von Ihnen gewählte automatische Parkscheibe eine entsprechende Typgenehmigung besitzt! In der Regel werden diese durch das Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vergeben.

Eine solche Parkscheibe mit Uhr ist vor allem dann unzulässig, wenn diese ihre Anzeige – automatisiert oder ferngesteuert – nachträglich nach vorn korrigieren kann. Diese werden vor allem im Online-Bereich vielzählig verkauft und fleißig beworben. Formulierungen wie „Nie wieder Knöllchen!“, „Genial – Mitlaufende Parkanzeige“ oder auch „Ihr Freund im Verkehr!“ klingen entsprechend verlockend. Nicht selten behaupten die Kaufbeschreibungen sogar, dass die angepriesenen Waren zugelassen sind – fallen Sie nicht darauf rein! Ein solcher Mechanismus ist selbstverständlich verboten!

Autofahrer sollten von derartigen Angeboten Abstand nehmen. Eine solche elektronische, mitlaufende Parkscheibe zieht eine Strafe für den Nutzenden nach sich!
Achtung Bußgeld: Parken ohne Parkscheibe oder mit unzulässigen Exemplaren wird geahndet!
Achtung Bußgeld: Parken ohne Parkscheibe oder mit unzulässigen Exemplaren wird geahndet!

Wie bereits zuvor erläutert, muss es sich um eine formkorrekte Parkscheibe handeln. Werden die oben genannten Normen nicht erfüllt, dann wird das jeweilige Exemplar nicht als Parkscheibe akzeptiert. Dies ist vor allem der Fall für andersfarbige Parkscheiben, welche gerne als Gag vergeben werden.

Exemplare mit pinken Einfärbungen, bunten Bildchen, witzigen Aufschriften und Ähnlichem müssen nicht anerkannt werden und können wie ein Parken ohne Parkscheibe bewertet werden. Wenn es sich bei der Parkscheibe um ein Werbegeschenk handelt, darf entsprechende Werbung meist auf der Rückseite angebracht sein.

Selbiges gilt für Parkscheiben aus anderen Ländern – auch wenn die ausländische Parkscheibe den offiziellen Vorgaben des jeweiligen Landes entspricht, wird diese nicht als gültiger Ersatz anerkannt.

Auch wenn Sie eine korrekte Parkscheibe verwenden, kann diese unter Umständen aberkannt werden – dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie nicht auffällig genug platziert wurde. Entsprechende Zuständige haben keine Verpflichtung, erst einmal Ihren Wagen absuchen zu müssen. Wurde die Parkscheibe zwar unter der Innenscheibe platziert, wird dort jedoch von anderen Gegenständen überlagert, kann also ebenso eine Strafe drohen. Manch gewiefter Autofahrer möchte sich einen Spaß mit der zuständigen Politesse erlauben und deponiert gleich mehrere Parkscheiben oder Parktickets in seinem Auto, um Verwirrung zu stiften. Auch solche Späße können dann schnell nach hinten losgehen!

Weiterhin muss die Ankunftszeit auf der Parkscheibe richtig eingestellt sein. Der Zeiger muss also entweder exakt auf eine halbe oder volle Stunde anzeigen. Hängt die Anzeige irgendwo zwischen den Markierungen, dann drohen finanzielle Sanktionen. Viertelstunden und ähnliches sind also nicht zulässig! Festgehalten ist dies in § 13 StVO, Absatz 2:

Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone […] oder einer Parkraumbewirtschaftungszone […] oder […] durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
1. für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und,
2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.

Die Parkscheibe einfach weiterdrehen? Klingt verlockend, ist aber natürlich untersagt
Die Parkscheibe einfach weiterdrehen? Klingt verlockend, ist aber natürlich untersagt

Autofahrern drohen vor allem dann Ahndungen, wenn Sie eine Parkscheibe nachträglich weiterdrehen – ohne tatsächlich den Parkplatz zu verlassen. Ein bloßes Bewegen des Fahrzeuges – etwa ein einmaliges Aus- und Wiedereinparken – zählt hier nicht! Wichtig ist, dass ein neuer Parkvorgang initiiert wurde.

Sie müssten schon einmal den Parkplatz verlassen haben, um eine neue Höchstparkdauer beanspruchen zu können – selbst wenn Sie nur einmal eine Runde drehen. Schließlich geht es darum, anderen Autofahrern die Möglichkeit zu geben, einen Parkplatz für sich zu beanspruchen. Mit einem kurzen Rangieren ist es also nicht getan.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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