Auf der Suche nach einem Parkplatz werden viele Autofahrer erfinderisch und versuchen, eine freie Parklücke auf verschiedenste Weise freihalten zu lassen. Doch dies kann nicht nur eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, sondern auch Sanktionen nach sich ziehen.
FAQ: Parkplatz freihalten
Als Fußgänger dürfen Sie einen Parkplatz nicht freihalten, indem Sie sich auf einen freien Parkplatz stellen und andere Fahrzeugführer daran hindern, diesen zu befahren. Welche Strafe drohen kann, erfahren Sie hier.
Es ist auch nicht erlaubt, eine Parklücke mit Gegenständen wie Möbeln zum Beispiel bei einem Umzug zu blockieren und abzusperren, um einen Parkplatz für einen Autofahrer zu reservieren. Um für einen Umzug einen Parkplatz vorm Haus zu haben, können Sie z. B. eine Halteverbotszone einrichten lassen.
Einen Parkplatz als Fußgänger freizuhalten, kann als Nötigung gelten. Will ein anderer Autofahrer die Parklücke befahren, müssen Sie diese unverzüglich räumen.
Parkplatz freihalten statt ewiger Suche
Inhalt
Die Suche nach einem geeigneten Parkplatz kann nicht nur Zeit kosten, sondern auch an den Nerven zerren. Besonders in Städten sind Parkplätze häufig rar und lange Laufwege somit vorprogrammiert.
Um ewiges Umherfahren zu vermeiden, kommen viele Autofahrer auf die Idee, von einer anderen Person den Parkplatz freihalten zu lassen. So kann zum Beispiel der Beifahrer eine Parklücke freihalten, bis der Autofahrer zurückkehrt oder eine Person, die sich bereits am Zielort befindet, blockiert den Parkplatz bis der Fahrzeugführer eintrifft.
Doch ist es überhaupt erlaubt einen Parkplatz freizuhalten? Welche Strafe könnte drohen und wer wird in diesem Fall eigentlich bestraft – derjenige, der den Parkplatz freihält oder der Autofahrer, für den die Parklücke freigehalten werden soll? All das erfahren Sie im Folgenden.
Darf man einen Parkplatz freihalten?
Wenn es darum geht, sich einen guten Parkplatz zu sichern, werden viele Autofahrer erfinderisch. Das Ziel ist es in jedem Fall, anderen Autofahrern zu signalisieren, dass die Parklücke schon besetzt ist und diese daran zu hindern, sie zu befahren.
Dies kann entweder durch eine Person geschehen, die sich direkt auf dem Parkplatz positioniert und anderen Autofahrern mittels Gestik signalisiert, dass die Parklücke bereits besetzt ist.
Wer einen Parkplatz freihalten will, versucht dies unter Umständen aber auch, indem Gegenstände auf der freien Fläche platziert werden. Oft werden hierfür große und sperrige Sachen, wie zum Beispiel Möbel, genutzt, da diese nicht einfach weggetragen werden können. Ein Befahren ist dann für andere Fahrzeugführer nahezu unmöglich.
Doch sind diese Arten der Parkplatz-Blockierung eigentlich erlaubt? Nein, einen Parkplatz freizuhalten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Dabei spielt es auch keine Rolle, auf welche Weise Sie versuchen, andere Autofahrer am Befahren der freien Parklücke zu hindern.
Parkplatz freihalten: Ist das Nötigung?
Wer als Fußgänger einen Parkplatz für einen Autofahrer freihält, muss damit rechnen, der Nötigung beschuldigt zu werden. Ein anderer Parkplatzsuchender wird nämlich durch das Blockieren der Parklücke dazu genötigt, diese nicht zu befahren bzw. sie wieder zu verlassen, obwohl die Person rechtlich gesehen einen Anspruch darauf hat.
Wird ein Parkplatz von einer Person blockiert, kann ein Autofahrer diese also darauf hinweisen, dass das Freihalten eines Parkplatzes nicht zulässig ist und sie darum bitten, die Parklücke zu verlassen.
Was Sie als Autofahrer auf jeden Fall unterlassen sollten, ist es, immer dichter an die den Parkplatz blockierende Person heranzufahren, sodass diese dazu gezwungen wird, die Parklücke zu verlassen. Dies kann als Drohung angesehen werden und gilt ebenfalls als eine Form der Nötigung.
Generell gilt also, dass Sie als Fahrzeugführer dem Fußgänger genug Zeit einräumen müssen, den Parkplatz zu verlassen. Für Sie als Fußgänger heißt das im Umkehrschluss: Sobald ein Autofahrer die Parkfläche befahren will, die Sie blockieren, sollten Sie diese unverzüglich räumen. Andernfalls riskieren Sie es, bestraft oder sogar gefährdet zu werden.
Parkplatz freihalten für den Umzug
Besonders bei einem Umzug ist es wichtig, Laufwege vom Parkplatz zur Eingangstür möglichst kurz zu halten, da oft schwere Möbel getragen werden müssen und der Weg zudem mehrmals zurückgelegt werden muss.
Die freie Parkfläche im Vorfeld mit großen Möbeln zuzustellen, die sozusagen als Absperrung dienen, ist nicht erlaubt. Wenn Sie auf diese Weise einen Parkplatz freihalten, könnten andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht nur behindert, sondern auch gefährdet werden. Daher gilt solch eine selbst gebastelte Absperrung als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und kann auch einen Unfall verursachen.
Parkplatz freihalten: Welche Strafe droht?
Wenn Sie regelwidrig einen Parkplatz freihalten, kann das ein Verwarngeld von 10 Euro nach sich ziehen. Ist der Tatbestand einer Nötigung erfüllt, kann auch eine Geldstrafe die Folge sein. Dabei ist entscheidend, welche Form und Schwere der Nötigung vorlag.
Aber Achtung: Grundsätzlich wird hierbei das Verhalten des Fußgängers geahndet, der den Parkplatz freihält. Der Autofahrer, für welchen die Parklücke reserviert werden sollte, muss in der Regel also mit keinen Konsequenzen rechnen. Außerdem muss die Person, die Gegenstände auf dem freien Parkplatz platziert, dafür haften, wenn andere dadurch behindert oder gefährdet werden.
Hallo, mein Nachbar stellt sobald er wegfährt jedesmal 2 Mülltonnen auf dem Bürgersteig…darf er das?
nein