Wer sein Fahrzeug nicht in der Garage abstellt, obwohl dies im Versicherungsvertrag zugesichert wurde, muss im Falle des Autodiebstahls damit rechnen, den Schaden teilweise selbst mitzutragen. Das urteilte jüngst das Landgericht Magdeburg (AZ: 11 O 217/18). Die Betroffene bekam nach dem Parken vor der Garage eine Mithaftung von der Versicherung aufgezwungen.
Wer in der Garage parkt, zahlt weniger
Der Grund für diese Entscheidung war, dass Fahrzeug-Halter, die bei der Kfz-Versicherung angeben, sie würden ihr Fahrzeug in der Garage parken, damit auch weniger Gebühren an die Assekuranz bezahlen.Begehen Sie dann jedoch eine Pflichtverletzung und parken vor der Garage, ist eine Mithaftung gerechtfertigt, da Sie mit dieser Handlung das Diebstahlrisiko erhöhen.
Im vorliegenden Fall wurde der 5er BMW der Versicherten gestohlen, den sie über Nacht vor der Garage abgestellt hatte – anders als im Versicherungsvertrag vereinbart. Als sie den gesamten Schaden bei ihrer Kaskoversicherung geltend machen wollte, weigerte sich diese, woraufhin die Frau klagte.
Ausschlüsse bei einer Kaskoversicherung
Wer eine Vollkasko– oder eine Teilkasko-Versicherung abschließt, will damit für einen umfassenden Schutz für seinen fahrbaren Untersatz sorgen. Dabei sollte jedoch auch immer genau in den Versicherungsschein geschaut werden, welche Leistungen wirklich enthalten sind und welche Ausschlüsse Sie hinnehmen müssen – eben bspw. ob Sie beim Parken vor der Garage mit einer Mithaftung rechnen müssen. Eine genaue Antwort finden Sie wie erwähnt nur in Ihrem eigenen Vertrag.
Bei einer Teilkasko-Versicherung sind jedoch die folgenden Ausschlüsse häufig:- Schäden, an denen der Fahrer Schuld trägt
- Vandalismusschäden
- Autounfall (hier greift die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, wenn dieser Schuld hat)
Wer eine Vollkasko-Versicherung abschließt, der hat damit in der Regel einen recht umfassenden Schutz erzielt. Dennoch gibt es auch hier oft Ausnahmen von den Leistungen wie folgt:
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
- Kriege, Aufruhr oder Verfügungen von hoher Hand
- Schäden durch Kernenergie
- Schäden durch Erdbeben
- Schäden bei der Teilnahme an illegalen Autorennen
Bildnachweise: fotolia.com/vera7388, istockphoto.com/monkeybusinessimages