Im deutschen Recht wird zwischen Ordnungswidrigkeit und geringfügiger Ordnungswidrigkeit unterschieden. Das Parken ohne Parkschein zählt zur zweiten Kategorie. Das Halten ohne Parkschein stellt hingegen keinen Verstoß dar. Erst wenn Sie länger als drei Minuten im Auto sitzen, ohne einen Parkschein zu lösen, begehen Sie einen Parkverstoß. Die „Strafe“ bei Parken ohne Parkschein ist ein Verwarnungsgeld.
Bußgeldtabelle: Parken ohne Parkschein und Überschreitung der Parkdauer
Verstoß | Verwarnungsgeld |
---|---|
Parken ohne gültigen Parkschein / auf dem Parkschein angegebene Parkzeit überschritten | 20 € |
... mehr als 30 Minuten | 25 € |
... über eine Stunde | 30 € |
... mehr als 2 Stunden | 35 € |
... mehr als 3 Stunden | 40 € |
FAQ: Parken ohne Parkschein
Parken ohne Parkschein stellt eine geringe Ordnungswidrigkeit dar, für welche in aller Regel ein Verwarnungsgeld zwischen 10 und 30 Euro fällig wird.
Ja. Steht das Fahrzeug bei einer erneuten Kontrolle wieder ohne Parkschein auf der Parkfläche, erhöht sich die Geldbuße. Hier finden Sie alle dazugehörigen Bußgelder.
Gegen einen Strafzettel ist kein Einspruch möglich, dieser kann nur gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt werden. Um also gegen ein Knöllchen Einspruch einzulegen, müssen Sie warten, bis Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Anschließend haben Sie 14 Tage für den Einspruch Zeit.
Kein Parkschein – keine Kosten?
Inhalt
Insbesondere in Großstädten gestaltet sich die Parkplatzsuche oft schwierig. Im Zuge der Parkraumbewirtschaftung werden jedoch häufig gebührenpflichtige Parkplätze angeboten. Stellen Sie Ihr Auto auf einem solchen ab, müssen Sie einen Parkschein lösen. Dieser berechtigt Sie dazu, den Parkplatz über eine bestimmte Zeit zu nutzen.
In der Regel zahlen Sie an einem Parkscheinautomaten einen bestimmten Betrag je 30 Minuten oder Stunde. Welche genauen Kosten anfallen, ist nicht einheitlich geregelt. Beträge bis zu drei Euro pro Stunde sind möglich, aber Parkgebühren in solcher Höhe sind hauptsächlich in Großstädten zu zahlen.
Entscheiden Sie sich gegen den Kauf eines Parkscheins und ein Parküberwacher bemerkt Ihren Verstoß, können die Kosten für das Parken ohne Parkschein die ursprünglichen Parkgebühren schnell übersteigen.
Was kostet das Parken ohne Parkschein?
Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, ist die Sanktion gemäß Bußgeldkatalog zumeist ein Bußgeld. Für Parken ohne Parkschein hingegen wird ein Verwarnungsgeld gefordert, da es sich hierbei um eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit handelt.
Aufmerksam gemacht werden Sie dadurch in der Regel durch einen unter den Scheibenwischer geklemmten Strafzettel. Das Parken ohne gültigen Parkschein bringt Kosten bis zu 30 Euro mit sich. Ungültig ist ein Parkschein auch, wenn er abgelaufen ist, denn er berechtigt nur für die auf ihm angegebene Zeitspanne zur Nutzung des Parkplatzes.
Haben Sie den Parkschein ganz vergessen, werden Sie zunächst mit 10 Euro verwarnt. Das Verwarnungsgeld für das Parken ohne Parkschein erhöht sich jedoch abhängig davon, wie viele Stunden Sie den Parkplatz unrechtmäßig benutzen.
Parken ohne Parkschein: Welche Strafe ist außerdem möglich?
Die Frage „Wie viel kostet das Parken ohne Parkschein?“ wurde nun beantwortet. Doch ist ein Knöllchen die einzige Konsequenz, die Sie befürchten müssen, wenn Sie keinen Parkschein lösen? Eine weitere Folge beim Parken ohne Parkschein kann das Abschleppen sein.
Das Abschleppen stellt keine Sanktion dar, anders als etwa ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg. Überschreiten Sie die zulässige Parkzeit aber um mehr als eine Stunde bzw. stehen länger als eine Stunde ohne Parkschein auf dem Parkplatz, ist diese Maßnahme möglich.
Wird Ihr Fahrzeug abgeschleppt, kommen meist Kosten in Höhe von 200 bis 300 Euro auf Sie zu. Kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Auto zurück und können das Abschleppen verhindern, müssen Sie dennoch die Anfahrtskosten des Unternehmens bezahlen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
darf der Außendienstmitarbeiter bei der Ausstellung einer Verwarnung die tatsächliche Zeit, wann der ausgelegter Parkschein abgelaufen ist, als „Parken ohne gültigen Parkschein nehmen“ nehmen, oder erst die Zeit, wann der Parkverstoß festgestellt wurde?
Z.B. : Ausgelegter und abgelaufener Parkschein, gültig bis 12:15 Uhr. Feststellung um 13:20 Uhr.
Darf der Außendienstmitarbeiter bei der Feststellung sofort die Verwarnung “ Parken ohne gültigen Parkschein länger als 1 Stunde ausstellen, oder erst nur „Parken ohne gültigen Parkschein“?
Danke im Voraus
L.V.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den informativen Artikel. Ich suche die entsprechende Rechtsgrundlage zu dem Kommentar I’m grauen Kasten „unverhältnismäßiges Abschleppen“. Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage oder einen Urteilsspruch? Vielen Dank für eine Rückmeldung.