Mal eben schnell am rechten Fahrbahnrand anhalten, Geld abholen oder Brötchen beim Bäcker kaufen: Das Zweite-Reihe-Halten ist eine beliebte Methode, seine Erledigungen zu machen, ohne dafür einen Parkplatz suchen zu müssen. Das kann allerdings recht teuer werden. Alles, was Sie über das Parken in zweiter Reihe wissen müssen, erfahren Sie im Folgenden.
Bußgeldtabelle: Parken in zweiter Reihe
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
In zweiter Reihe geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 80 € | 1 |
... länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
... länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 |
... Unfall verursacht | 110 € | 1 |
FAQ: In zweiter Reihe parken
Grundsätzlich müssen Sie immer am rechten Fahrbahnrand parken. In der zweiten Reihe ist das jedoch nicht erlaubt. Lediglich für Taxifahrer besteht eine Ausnahme.
Die StVO ist hier eindeutig: Verlassen Sie Ihr Auto oder halten Sie länger als drei Minuten, parken Sie.
Nein, auch das ist verboten. Für das missbräuchliche Verwenden von Schall- oder Warnzeichen können sogar Verwarnungsgelder drohen.
Kurz & Knapp im Video: Parken in zweiter Reihe
Welche Fahrzeuge dürfen in zweiter Reihe parken?
Inhalt
Bevor wir erläutern, ob das Zweite-Reihe-Parken eine Strafe nach sich zieht und wie hoch diese ausfällt, beleuchten wir, welche gesetzlichen Bestimmungen dazu existieren. Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung (StVO) schafft Klarheit. Tatsächlich ist das Parken in zweiter Reihe laut StVO verboten. Denn:
„Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.“
(§ 12 Abs. 4 StVO)
Jeglicher Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann demnach mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden.
Auch wenn es für viele Autofahrer und bspw. auch Lieferanten gängige Praxis ist, in zweiter Reihe zu parken und einfach Warnblinklicht einzuschalten, ist dies offiziell verboten. Zwar drücken Ordnungsbeamte gerade bei Lieferanten hin und wieder einmal ein Auge zu, weil sie um den Zeitdruck der Arbeiter wissen, Sie sollten sich jedoch nicht darauf verlassen.
Eine Ausnahme für das Parken in zweiter Reihe, das keine Strafe bzw. ein Bußgeld nach sich zieht, besteht laut § 12 Abs. 4 lediglich für Taxifahrer, die Fahrgäste in der zweiten Reihe ein- und aussteigen lassen dürfen.
Zweite-Reihe-Parken: Der Verstoß wird richtig teuer
Bis zum 8. November 2021 war die Ordnungswidrigkeit „Parken in zweiter Reihe“ nicht allzu teuer. Diese wurde jedoch mit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 9. November 2021, die zahlreiche Bußgelderhöhungen mit sich brachte, überarbeitet. Zuvor wurde der Verstoß mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von mindestens 20 Euro geahndet. Nun sind es bereits mindestens 55 Euro. Das Bußgeld erhöht sich zudem, wenn zum Parken in der zweiten Reihe
- eine Behinderung,
- eine Gefährdung oder
- eine Sachbeschädigung etwa durch einen Unfall
hinzukommt. Außerdem werden die Tatbestände zum Parken in zweiter Reihe ergänzt durch „länger als 15 Minuten“ und „länger als 15 Minuten mit Behinderung“, für die jeweils separate Geldbußen verhängt werden.
Bedenken sollten Sie außerdem, dass nun nicht mehr nur Bußgelder für diesen Verstoß verhängt werden. Auch Punkte in Flensburg sind möglich. So droht beispielsweise beim Parken in zweiter Reihe ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer oder Fußgänger behindert werden. Daneben wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Übrigens: Parken in zweiter Reihe liegt laut Definition in § 12 Abs. 2 vor, wenn Sie Ihr Fahrzeug verlassen oder länger als drei Minuten halten und laut § 12 Abs. 4 nicht am rechten Fahrbahnrand stehen.
Halten und Parken: Wichtige Infos hier im Video
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Ich habe am rechten Fahrbahnrand geparkt. Orndungsgemäß mit Parkscheibe. Neben mir stand ein Fahrzeug
auf dem Fußweg (Parken auf dem Gehweg mit Behinderung) das bereits ein Strafmandat am Scheibenwischer
hatte. Dann hielt ein Streifenwagen an und hat behauptet ich würde dort in 2. Reihe parken.
Ich parke ordnungsgemäß und nur weil ein Fahrzeug verkehrwidrig stand ist plötzlich mein parken auch
ein Strafmandat wert. Ja gehts denn noch. Ich werde Widerspruch einlegen und den Beamten wegen falscher
Anschuldigungen anzeigen.