Parken in einer Sackgasse: Verboten oder erlaubt?

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Da sie nur von einer Seite aus befahren werden kann, stellt eine Sackgasse sozusagen eine verkehrsrechtliche Besonderheit dar. Was auf anderen Straßen verboten ist (z. B. Rückwärts­fahren oder Wenden), ist dort ausnahmsweise erlaubt, um sie wieder verlassen zu können. Doch beziehen sich diese speziellen Regelungen auch auf das Parken in einer Sackgasse? Wann dürfen Sie Ihr Kfz dort abstellen und wann nicht? Antworten gibt‘s im Ratgeber.

Bußgeldtabelle: Parkverstöße in einer Sackgasse

ParkverstoßBuß­geldPunk­te
An unüber­­sichtlichen / engen Straßen­­­stellen geparkt35 €
... mit Behin­derung55 €
... über eine Stunde55 €
... über eine Stunde mit Behin­­derung 55 €
An engen Stel­­len so geparkt, dass Rettungs­­fahr­­zeuge behin­­dert wur­­den100 €1
Parken im ein­ge­schränk­ten / un­ein­ge­schränk­ten Halte­verbot25 €
... mit Behin­derung40 €
... über eine Stunde40 €
... über eine Stunde mit Behin­­derung 50 €
Auf Geh- und Rad­weg (Zeichen240/241) geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €1
... über eine Stunde70 €1
... über eine Stunde mit Behin­­derung 80 €1
... über eine Stunde mit Gefähr­dung 80 €1
... über eine Stunde mit Unfall100 €1
Vor oder in Feuer­­wehr­zu­­fahrt geparkt55 €
... dabei Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert100 €
Auf Sperr­­fläche geparkt25 €
In zweiter Reihe geparkt55 €
... mit Behin­derung80 €1
... mit Gefähr­dung90 €1
... mit Unfall110 €1
... länger als 15 Minuten85 €1
... länger als 15 Minuten mit Behin­derung90 €1
In zweiter Reihe gehalten 55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung80 €1
... mit Unfall100 €1
Unzu­­­läss­­iges Parken in verkehrs­­­beruhig­­ten Zonen außer­­halb der ge­­kenn­­zeich­­neten Parkflächen10 €
... mit Behin­derung15 €
... über 3 Stunden20 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €
an einem dieser Orte geparkt:
- Ein- und Ausfahrten
- Einmündungen
- über Schacht­deckeln
10 €
...mit Behin­derung15 €
... über 3 Stunden20 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €
Parkuhr abgelaufen20 €
... mehr als 30 Minuten25 €
... mehr als 1 Stun­de30 €
... mehr als 2 Stun­den35 €
... mehr als 3 Stun­den40 €
Auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt55 €
Nicht platz­s­­parend geparkt / gehalten10 €
Vor­rang eines anderen Kfz beim Ein­fahren in Park­lücke miss­achtet10 €
Im Bereich einer Fuß­­gänger­zone geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
... über 3 Stunden70 €
Unbe­­rechtigt in einer Not­­halte- und Pannen­­bucht gehalten20 €
Unbe­­rechtigt in einer Not­­halte- und Pannen­­bucht geparkt25 €
In einem geschüt­­zten Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 t oder einem An­­hänger über 2 t geparkt30 €
Länger als zwei Wochen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug ge­­parkt20 €
Im Fahr­­raum von Schie­­nen­fahr­­zeugen geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
Auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt70 €1
Unzulässig auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Bus­halt­estellen geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung80 €
... mit Unfall100 €
... über 3 Stun­den70 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 80 €
... über 3 Stunden mit Gefähr­dung 80 €
... über 3 Stunden mit Unfall100 €
Unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55 €
Unzulässig auf Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55 €

FAQ: Parken in der Sackgasse

Ist das Parken in einer Sackgasse verboten?

Es gibt kein grundsätzliches Parkverbot in der Sackgasse, allerdings dürfen Sie nicht in engen Kurven oder oder engen Straßen parken.

Wo ist das Parken in der Sackgasse erlaubt?

Sie dürfen nur am rechten Fahrbahnrand parken (also nur in Fahrtrichtung).

Welches Bußgeld erwartet mich, wenn ich in einer Sackgasse parke?

Das hängt vom konkreten Parkverstoß ab. Die Kosten belaufen sich in der Regel zwischen 10 und 100 Euro. Werfen Sie hier einen Blick in die Bußgeldtabelle.

Video: Verkehrszeichen 357 „Sackgasse“

Was müssen Sie beim Verkehrszeichen 357 beachten? Alles Wichtige zur Sackgasse im Video.
Was müssen Sie beim Verkehrszeichen 357 beachten? Alles Wichtige zur Sackgasse im Video.

Welche Vorschriften gelten beim Parken in einer Sackgasse laut StVO?

Welche Ahndungen kommen beim ordnungswidrigen Parken in einer Sackgasse auf Kraftfahrer zu?
Welche Ahndungen kommen beim ordnungswidrigen Parken in einer Sackgasse auf Kraftfahrer zu?

Dass es sich bei einer Sackgasse bzw. einer Stichstraße, wie sie zum Teil genannt wird, um einen Sonderfall im Verkehrsrecht handelt, steht außer Frage. Dies muss allerdings nicht automatisch bedeuten, dass dort ausschließlich spezielle Verkehrsregeln Anwendung finden.

Die gesetzlichen Regelungen zum Halten und Parken, die in § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten sind, beziehen sich auf alle öffentlichen Straßen. Demzufolge unterliegt auch das Parken in einer Sackgasse den dort genannten Vorschriften. Diese sehen wie folgt aus:

  • Möchten Sie Ihr Kfz abstellen, dürfen Sie dazu ausschließlich den rechten Straßenrand nutzen. Das Parken in einer Sackgasse ist dementsprechend nur in Fahrtrichtung gestattet.
  • An unübersichtlichen oder engen Straßenstellen, in scharfen Kurven, vor Grundstücksein- oder -ausfahrten sowie vor einem abgesenkten Bordstein dürfen Sie in einer Sackgasse nicht parken.
  • Das Gleiche gilt, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen ein Halte- oder Parkverbot in der Sackgasse vorschreibt.
Übrigens: Vor allem beim Parken in einer Sackgasse mit Wendehammer sollten Sie unbedingt auf die Breite der Fahrbahn achten. Ist diese schlichtweg zu schmal, kann es sein, dass das Parken grundsätzlich untersagt ist. Schließlich könnten Sie dadurch anderen Fahrern die Möglichkeit nehmen, zu wenden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Abstand zwischen den beiden Fahrbahnseiten weniger als drei Meter beträgt.

Was droht, wenn Sie in einer Sackgasse nicht ordnungsgemäß parken?

Beim Parken im Wendehammer einer Sackgasse ist besondere Vorsicht geboten.
Beim Parken im Wendehammer einer Sackgasse ist besondere Vorsicht geboten.

Halten Sie sich nicht an die Verkehrsregeln in einer Stichstraße, müssen Sie mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen.

  • Parken Sie beispielsweise in einer Sackgasse nicht platzsparend, kommt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro auf Sie zu.
  • Verstoßen Sie gegen das eingeschränkte Halteverbot (Parkverbot nach Zeichen 286), werden laut Bußgeldkatalog 25 Euro fällig.
  • Behinderten Sie jemanden bei einem solch verbotswidrigen Parken in der Sackgasse, so steigt das Bußgeld von 25 auf 40 Euro.

Parken Sie in einer Sackgasse trotz Engstelle und behindern dadurch sogar Rettungsfahrzeuge, bestehen die Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog aus einem Bußgeld von 100 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Weitere Bußgelder vom verbotswidrigen Parken in der Sackgasse finden Sie in der obigen Tabelle.

Halten und Parken: Wichtige Infos hier im Video

Alles Wissenswerte zum Halten und Parken erfahren Sie im Video.
Alles Wissenswerte zum Halten und Parken erfahren Sie im Video.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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