Da sie nur von einer Seite aus befahren werden kann, stellt eine Sackgasse sozusagen eine verkehrsrechtliche Besonderheit dar. Was auf anderen Straßen verboten ist (z. B. Rückwärtsfahren oder Wenden), ist dort ausnahmsweise erlaubt, um sie wieder verlassen zu können. Doch beziehen sich diese speziellen Regelungen auch auf das Parken in einer Sackgasse? Wann dürfen Sie Ihr Kfz dort abstellen und wann nicht? Antworten gibt‘s im Ratgeber.
Bußgeldtabelle: Parkverstöße in einer Sackgasse
Parkverstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
An unübersichtlichen / engen Straßenstellen geparkt | 35 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... über eine Stunde | 55 € | |
... über eine Stunde mit Behinderung | 55 € | |
An engen Stellen so geparkt, dass Rettungsfahrzeuge behindert wurden | 100 € | 1 |
Parken im eingeschränkten / uneingeschränkten Halteverbot | 25 € | |
... mit Behinderung | 40 € | |
... über eine Stunde | 40 € | |
... über eine Stunde mit Behinderung | 50 € | |
Auf Geh- und Radweg (Zeichen240/241) geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... über eine Stunde | 70 € | 1 |
... über eine Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
... über eine Stunde mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... über eine Stunde mit Unfall | 100 € | 1 |
Vor oder in Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € | |
... dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 € | |
Auf Sperrfläche geparkt | 25 € | |
In zweiter Reihe geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 |
... mit Unfall | 110 € | 1 |
... länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
... länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 |
In zweiter Reihe gehalten | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Unfall | 100 € | 1 |
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
... über 3 Stunden | 20 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
an einem dieser Orte geparkt: - Ein- und Ausfahrten - Einmündungen - über Schachtdeckeln | 10 € | |
...mit Behinderung | 15 € | |
... über 3 Stunden | 20 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
Parkuhr abgelaufen | 20 € | |
... mehr als 30 Minuten | 25 € | |
... mehr als 1 Stunde | 30 € | |
... mehr als 2 Stunden | 35 € | |
... mehr als 3 Stunden | 40 € | |
Auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 € | |
Nicht platzsparend geparkt / gehalten | 10 € | |
Vorrang eines anderen Kfz beim Einfahren in Parklücke missachtet | 10 € | |
Im Bereich einer Fußgängerzone geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... über 3 Stunden | 70 € | |
Unberechtigt in einer Nothalte- und Pannenbucht gehalten | 20 € | |
Unberechtigt in einer Nothalte- und Pannenbucht geparkt | 25 € | |
In einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 t oder einem Anhänger über 2 t geparkt | 30 € | |
Länger als zwei Wochen Anhänger ohne Zugfahrzeug geparkt | 20 € | |
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 € | 1 |
Unzulässig auf Bussonderfahrstreifen und an Bushaltestellen geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Unfall | 100 € | |
... über 3 Stunden | 70 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 80 € | |
... über 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € | |
... über 3 Stunden mit Unfall | 100 € | |
Unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 € | |
Unzulässig auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | 55 € |
FAQ: Parken in der Sackgasse
Es gibt kein grundsätzliches Parkverbot in der Sackgasse, allerdings dürfen Sie nicht in engen Kurven oder oder engen Straßen parken.
Sie dürfen nur am rechten Fahrbahnrand parken (also nur in Fahrtrichtung).
Das hängt vom konkreten Parkverstoß ab. Die Kosten belaufen sich in der Regel zwischen 10 und 100 Euro. Werfen Sie hier einen Blick in die Bußgeldtabelle.
Video: Verkehrszeichen 357 „Sackgasse“
Welche Vorschriften gelten beim Parken in einer Sackgasse laut StVO?
Inhalt
Dass es sich bei einer Sackgasse bzw. einer Stichstraße, wie sie zum Teil genannt wird, um einen Sonderfall im Verkehrsrecht handelt, steht außer Frage. Dies muss allerdings nicht automatisch bedeuten, dass dort ausschließlich spezielle Verkehrsregeln Anwendung finden.
Die gesetzlichen Regelungen zum Halten und Parken, die in § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten sind, beziehen sich auf alle öffentlichen Straßen. Demzufolge unterliegt auch das Parken in einer Sackgasse den dort genannten Vorschriften. Diese sehen wie folgt aus:
- Möchten Sie Ihr Kfz abstellen, dürfen Sie dazu ausschließlich den rechten Straßenrand nutzen. Das Parken in einer Sackgasse ist dementsprechend nur in Fahrtrichtung gestattet.
- An unübersichtlichen oder engen Straßenstellen, in scharfen Kurven, vor Grundstücksein- oder -ausfahrten sowie vor einem abgesenkten Bordstein dürfen Sie in einer Sackgasse nicht parken.
- Das Gleiche gilt, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen ein Halte- oder Parkverbot in der Sackgasse vorschreibt.
Was droht, wenn Sie in einer Sackgasse nicht ordnungsgemäß parken?
Halten Sie sich nicht an die Verkehrsregeln in einer Stichstraße, müssen Sie mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen.
- Parken Sie beispielsweise in einer Sackgasse nicht platzsparend, kommt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro auf Sie zu.
- Verstoßen Sie gegen das eingeschränkte Halteverbot (Parkverbot nach Zeichen 286), werden laut Bußgeldkatalog 25 Euro fällig.
- Behinderten Sie jemanden bei einem solch verbotswidrigen Parken in der Sackgasse, so steigt das Bußgeld von 25 auf 40 Euro.
Parken Sie in einer Sackgasse trotz Engstelle und behindern dadurch sogar Rettungsfahrzeuge, bestehen die Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog aus einem Bußgeld von 100 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Weitere Bußgelder vom verbotswidrigen Parken in der Sackgasse finden Sie in der obigen Tabelle.
Vor unserem Haus endet die Sackgasse an einem Poller. Es gibt keinen Bürgersteig, weder rechts noch links. Es gibt keine Möglichkeit zur Weiterfahrt. Wenn ich kurzzeitig z.B. zum Entladen unserer Einkäufe oder jemanden aussteigen lasse, mein Fahrzeug vor meiner Haustüre abstelle, die Straße ist hier etwa 4mtr20 breit, begehe ich dann eine Ordnungswidrigkeit ? Meines Erachtens nicht, denn die Straße ist da sowieso nicht mehr für den fließenden Verkehr befahrbar.
Unser Wendehammer ist kurz und zum Schluss schmaler. Er wird permanent mit Autos von Familien abgestellt, die nicht direkt angrenzen. Die Müllabfuhr dreht dann auch noch. Sie kann dann nicht alle Tonnen aufnehmen. Sie dürfen nicht Rückwärts Einfahren. Wie ist das Richtig?