Parken in Kurven: Wann ist es erlaubt, wann verboten?

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Die Parkplatzsuche gehört wohl zu den größten Unannehmlichkeiten bei der Teilnahme am Straßenverkehr. So manch ein Fahrzeugführer kommt in solchen Situationen auf die Idee, sein Kfz an einer eher unpassenden Stelle zu parken, etwa in einer Kurve. Hierbei begeht er jedoch möglicherweise einen Verkehrsverstoß – wann ein solcher vorliegt und welche genauen Vorschriften es bzgl. dem Parken in Kurven gibt, lesen Sie im Folgenden.

Bußgeldkatalog für das Parken in Kurven

ParkverstoßBuß­geldPunk­te
An unüber­­sichtlichen / engen Straßen­­­stellen geparkt35 €
... mit Behin­derung55 €
... über eine Stunde55 €
... über eine Stunde mit Behin­­derung 55 €
An engen Stel­­len so geparkt, dass Rettungs­­fahr­­zeuge behin­­dert wur­­den100 €1
Parken im ein­ge­schränk­ten / un­ein­ge­schränk­ten Halte­verbot25 €
... mit Behin­derung40 €
... über eine Stunde40 €
... über eine Stunde mit Behin­­derung 50 €
Auf Geh- und Rad­weg (Zeichen240/241) geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €1
... über eine Stunde70 €1
... über eine Stunde mit Behin­­derung 80 €1
... über eine Stunde mit Gefähr­dung 80 €1
... über eine Stunde mit Unfall100 €1
Vor oder in Feuer­­wehr­zu­­fahrt geparkt55 €
... dabei Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert100 €
Auf Sperr­­fläche geparkt25 €
In zweiter Reihe geparkt55 €
... mit Behin­derung80 €1
... mit Gefähr­dung90 €1
... mit Unfall110 €1
... länger als 15 Minuten85 €1
... länger als 15 Minuten mit Behin­derung90 €1
In zweiter Reihe gehalten 55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung80 €1
... mit Unfall100 €1
Unzu­­­läss­­iges Parken in verkehrs­­­beruhig­­ten Zonen außer­­halb der ge­­kenn­­zeich­­neten Parkflächen10 €
... mit Behin­derung15 €
... über 3 Stunden20 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €
an einem dieser Orte geparkt:
- Ein- und Ausfahrten
- Einmündungen
- über Schacht­deckeln
10 €
...mit Behin­derung15 €
... über 3 Stunden20 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €
Parkuhr abgelaufen20 €
... mehr als 30 Minuten25 €
... mehr als 1 Stun­de30 €
... mehr als 2 Stun­den35 €
... mehr als 3 Stun­den40 €
Auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt55 €
Nicht platz­s­­parend geparkt / gehalten10 €
Vor­rang eines anderen Kfz beim Ein­fahren in Park­lücke miss­achtet10 €
Im Bereich einer Fuß­­gänger­zone geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
... über 3 Stunden70 €
Unbe­­rechtigt in einer Not­­halte- und Pannen­­bucht gehalten20 €
Unbe­­rechtigt in einer Not­­halte- und Pannen­­bucht geparkt25 €
In einem geschüt­­zten Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 t oder einem An­­hänger über 2 t geparkt30 €
Länger als zwei Wochen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug ge­­parkt20 €
Im Fahr­­raum von Schie­­nen­fahr­­zeugen geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
Auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt70 €1
Unzulässig auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Bus­halt­estellen geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung80 €
... mit Unfall100 €
... über 3 Stun­den70 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 80 €
... über 3 Stunden mit Gefähr­dung 80 €
... über 3 Stunden mit Unfall100 €
Unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55 €
Unzulässig auf Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55 €

Bußgeldrechner für ordnungswidriges Parken

Sie wurden erwischt, als Sie ein Parkverbot missachtet haben und möchten nun wissen, welche Konsequenzen Ihnen drohen? Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner, um mehr zu erfahren.

FAQ: Parken in Kurven

Ist das Parken in Kurven verboten?

Der Gesetzgeber untersagt das Halten und somit auch das Parken in scharfen Kurven.

Was ist unter einer „scharfen Kurve“ zu verstehen?

Eine eindeutige Definition gibt es nicht. Allerdings kommt es bei der Einschätzung wohl vor allem auf den Kurvenradius sowie die Einsehbarkeit an.

Was droht für das widerrechtliche Parken in der Kurve?

Der Bußgeldkatalog sieht ein Verwarngeld in Höhe von mindestens 35 Euro vor, wenn Sie im Bereich einer scharfen Kurve parken. Mehr zu den drohenden Sanktionen erfahren Sie hier.

Halten und Parken: Wichtige Infos hier im Video

Alles Wissenswerte zum Halten und Parken erfahren Sie im Video.
Alles Wissenswerte zum Halten und Parken erfahren Sie im Video.

Parken in der Kurve: Das sagt die StVO!

Parken in Kurven: Ob im Wohngebiet oder auf der Landstraße - hier müssen Vorschriften beachtet werden.
Parken in Kurven: Ob im Wohngebiet oder auf der Landstraße – hier müssen Vorschriften beachtet werden.

Das Parken in Kurven ist nicht bis ins Detail geregelt. Dennoch ist es in diesem Zusammenhang nutzbringend und wichtig, sich mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auseinanderzusetzen. In § 4 sind die grundlegenden Verkehrsregeln zum Halten und Parken im öffentlichen Verkehrsraum festgehalten. In Abs. 1 sind die für dieses Thema wichtigen Punkte wie folgt beschrieben:

Das Halten ist unzulässig

  1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
  2. im Bereich von scharfen Kurven

(…)

Da ein Halteverbot auch immer ein Parkverbot einschließt, ist somit eindeutig, dass Sie zumindest nicht in der Kurve parken dürfen, sofern diese als „scharf“ bezeichnet werden kann. Doch wann gilt eine Kurve überhaupt als scharf?

Auch dieser Sachverhalt ist nicht eindeutig geklärt. Der Gesetzestext zum Parken in Kurven ist absichtlich allgemein gehalten, da hiermit in der Regel die Anwendung auf den Einzelfall sichergestellt werden muss. Im betreffenden Einzelfall obliegt es dann der Rechtsprechung, die Definition einer scharfen Kurve zu etablieren.

Grundsätzlich ist an dieser Stelle jedoch der Kurvenradius zu beachten, im Zusammenhang mit der Breite des vorbeifahrenden Kfz sowie den seitlichen Sicherheitsabstand, welches zu dem in der Kurve parkenden Fahrzeug eingehalten werden muss (für das Vorbeifahren an einem parkenden Auto ist ein Abstand von etwa einer Autotürbreite bzw. von etwa einem halben Meter empfohlen).
Darf man in einer Kurve parken?
Darf man in einer Kurve parken?

Die maximal zulässige Fahrzeugbreite beträgt 2,55 Meter, was eine Mindestbreite der Straße von 3,05 Metern voraussetzt. Dennoch ist eine solche Rechnung nicht allgemeingültig – wie bereits erwähnt, soll dies nur ein Anhaltspunkt von vielen für die Einschätzung der Zulässigkeit von Parken in Kurven bzw. an engen Stellen sein. Die rechtsgültige Definition im Einzelfall obliegt der Rechtsprechung.

Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang jedoch auch die im ersten Punkt erwähnte Enge bzw. Unübersichtlichkeit einer Straßenstelle. Ist die Kurve daher allgemein schlecht einsehbar, ist das Parken typischerweise unzulässig.

Eine leichte Kurve, die gut einzusehen ist und zudem genügend Raum für Vorbeifahrende lässt, könnte daher durchaus als Park- oder Halteplatz in Frage kommen.

Tipp: Sehen Sie sich mit dem Vorwurf eines Parkverstoßes wegen widerrechtlichen Parkens in einer Kurve konfrontiert, zweifeln aber dessen Korrektheit an, bedienen Sie sich Ihrer Rechte und wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Beachten Sie aber, dass die Beratung durch einen Anwalt sowie das Einlegen eines Einspruchs vor allem dann Sinn macht, wenn ein hohes Bußgeld bzw. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot verhängt werden könnte.

Wie steht es mit dem Parken vor bzw. nach einer Kurve?

Das Parken vor oder nach Kurven wird in der StVO nicht ausdrücklich behandelt. Dennoch sollten Sie zunächst beachten, dass im obenstehenden Zitat von einem Parken im Kurvenbereich die Rede ist. Auch hier ist demnach vor allem auf die Übersichtlichkeit der betroffenen Straße zu achten. Sollte es sich in Ihrem Fall bei der Kurve um eine Kreuzung oder Einmündung handeln, ist außerdem Abs. 3 § 4 StVO zu beachten:

Das Parken ist unzulässig

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten

(…)

Sollten Sie an einer abgerundeten Ecke parken, müssen Sie im Geiste daher die Fahrbahnkanten verlängern und von deren dabei ermittelten Schnittpunkten bei der Abstandsmessung ausgehen.

Parken in der scharfen Kurve: Ein Bußgeld droht!

Das Parken in einer Kurve kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Das Parken in einer Kurve kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Das Parken in Kurven ist nicht grundsätzlich verboten. Haben Sie sich jedoch über die gerade beschriebenen Vorschriften hinweggesetzt und in einer scharfen Kurve oder an einer engen bzw. unübersichtlichen Stelle geparkt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen.

Führte dies zur Behinderung von Rettungsfahrzeugen, kann dies sogar 100 Euro und ein Punkt in Flensburg bedeuten.

Parkten Sie im Bereich von fünf Metern vor oder nach einer Einmündung bzw. Kreuzung, kann ein Bußgeld von mindestens 10 Euro verhängt werden.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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