Die Parkplatzsuche gehört wohl zu den größten Unannehmlichkeiten bei der Teilnahme am Straßenverkehr. So manch ein Fahrzeugführer kommt in solchen Situationen auf die Idee, sein Kfz an einer eher unpassenden Stelle zu parken, etwa in einer Kurve. Hierbei begeht er jedoch möglicherweise einen Verkehrsverstoß – wann ein solcher vorliegt und welche genauen Vorschriften es bzgl. dem Parken in Kurven gibt, lesen Sie im Folgenden.
Bußgeldkatalog für das Parken in Kurven
Parkverstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
An unübersichtlichen / engen Straßenstellen geparkt | 35 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... über eine Stunde | 55 € | |
... über eine Stunde mit Behinderung | 55 € | |
An engen Stellen so geparkt, dass Rettungsfahrzeuge behindert wurden | 100 € | 1 |
Parken im eingeschränkten / uneingeschränkten Halteverbot | 25 € | |
... mit Behinderung | 40 € | |
... über eine Stunde | 40 € | |
... über eine Stunde mit Behinderung | 50 € | |
Auf Geh- und Radweg (Zeichen240/241) geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... über eine Stunde | 70 € | 1 |
... über eine Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
... über eine Stunde mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... über eine Stunde mit Unfall | 100 € | 1 |
Vor oder in Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € | |
... dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 € | |
Auf Sperrfläche geparkt | 25 € | |
In zweiter Reihe geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 |
... mit Unfall | 110 € | 1 |
... länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
... länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 |
In zweiter Reihe gehalten | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Unfall | 100 € | 1 |
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
... über 3 Stunden | 20 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
an einem dieser Orte geparkt: - Ein- und Ausfahrten - Einmündungen - über Schachtdeckeln | 10 € | |
...mit Behinderung | 15 € | |
... über 3 Stunden | 20 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
Parkuhr abgelaufen | 20 € | |
... mehr als 30 Minuten | 25 € | |
... mehr als 1 Stunde | 30 € | |
... mehr als 2 Stunden | 35 € | |
... mehr als 3 Stunden | 40 € | |
Auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 € | |
Nicht platzsparend geparkt / gehalten | 10 € | |
Vorrang eines anderen Kfz beim Einfahren in Parklücke missachtet | 10 € | |
Im Bereich einer Fußgängerzone geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... über 3 Stunden | 70 € | |
Unberechtigt in einer Nothalte- und Pannenbucht gehalten | 20 € | |
Unberechtigt in einer Nothalte- und Pannenbucht geparkt | 25 € | |
In einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 t oder einem Anhänger über 2 t geparkt | 30 € | |
Länger als zwei Wochen Anhänger ohne Zugfahrzeug geparkt | 20 € | |
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 € | 1 |
Unzulässig auf Bussonderfahrstreifen und an Bushaltestellen geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Unfall | 100 € | |
... über 3 Stunden | 70 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 80 € | |
... über 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € | |
... über 3 Stunden mit Unfall | 100 € | |
Unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 € | |
Unzulässig auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | 55 € |
Bußgeldrechner für ordnungswidriges Parken
Sie wurden erwischt, als Sie ein Parkverbot missachtet haben und möchten nun wissen, welche Konsequenzen Ihnen drohen? Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner, um mehr zu erfahren.
FAQ: Parken in Kurven
Der Gesetzgeber untersagt das Halten und somit auch das Parken in scharfen Kurven.
Eine eindeutige Definition gibt es nicht. Allerdings kommt es bei der Einschätzung wohl vor allem auf den Kurvenradius sowie die Einsehbarkeit an.
Der Bußgeldkatalog sieht ein Verwarngeld in Höhe von mindestens 35 Euro vor, wenn Sie im Bereich einer scharfen Kurve parken. Mehr zu den drohenden Sanktionen erfahren Sie hier.
Halten und Parken: Wichtige Infos hier im Video
Parken in der Kurve: Das sagt die StVO!
Inhalt
Das Parken in Kurven ist nicht bis ins Detail geregelt. Dennoch ist es in diesem Zusammenhang nutzbringend und wichtig, sich mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auseinanderzusetzen. In § 4 sind die grundlegenden Verkehrsregeln zum Halten und Parken im öffentlichen Verkehrsraum festgehalten. In Abs. 1 sind die für dieses Thema wichtigen Punkte wie folgt beschrieben:
Das Halten ist unzulässig
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
- im Bereich von scharfen Kurven
(…)
Da ein Halteverbot auch immer ein Parkverbot einschließt, ist somit eindeutig, dass Sie zumindest nicht in der Kurve parken dürfen, sofern diese als „scharf“ bezeichnet werden kann. Doch wann gilt eine Kurve überhaupt als scharf?
Auch dieser Sachverhalt ist nicht eindeutig geklärt. Der Gesetzestext zum Parken in Kurven ist absichtlich allgemein gehalten, da hiermit in der Regel die Anwendung auf den Einzelfall sichergestellt werden muss. Im betreffenden Einzelfall obliegt es dann der Rechtsprechung, die Definition einer scharfen Kurve zu etablieren.
Die maximal zulässige Fahrzeugbreite beträgt 2,55 Meter, was eine Mindestbreite der Straße von 3,05 Metern voraussetzt. Dennoch ist eine solche Rechnung nicht allgemeingültig – wie bereits erwähnt, soll dies nur ein Anhaltspunkt von vielen für die Einschätzung der Zulässigkeit von Parken in Kurven bzw. an engen Stellen sein. Die rechtsgültige Definition im Einzelfall obliegt der Rechtsprechung.
Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang jedoch auch die im ersten Punkt erwähnte Enge bzw. Unübersichtlichkeit einer Straßenstelle. Ist die Kurve daher allgemein schlecht einsehbar, ist das Parken typischerweise unzulässig.
Eine leichte Kurve, die gut einzusehen ist und zudem genügend Raum für Vorbeifahrende lässt, könnte daher durchaus als Park- oder Halteplatz in Frage kommen.
Wie steht es mit dem Parken vor bzw. nach einer Kurve?
Das Parken vor oder nach Kurven wird in der StVO nicht ausdrücklich behandelt. Dennoch sollten Sie zunächst beachten, dass im obenstehenden Zitat von einem Parken im Kurvenbereich die Rede ist. Auch hier ist demnach vor allem auf die Übersichtlichkeit der betroffenen Straße zu achten. Sollte es sich in Ihrem Fall bei der Kurve um eine Kreuzung oder Einmündung handeln, ist außerdem Abs. 3 § 4 StVO zu beachten:
Das Parken ist unzulässig
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
(…)
Parken in der scharfen Kurve: Ein Bußgeld droht!
Das Parken in Kurven ist nicht grundsätzlich verboten. Haben Sie sich jedoch über die gerade beschriebenen Vorschriften hinweggesetzt und in einer scharfen Kurve oder an einer engen bzw. unübersichtlichen Stelle geparkt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen.
Führte dies zur Behinderung von Rettungsfahrzeugen, kann dies sogar 100 Euro und ein Punkt in Flensburg bedeuten.
Parkten Sie im Bereich von fünf Metern vor oder nach einer Einmündung bzw. Kreuzung, kann ein Bußgeld von mindestens 10 Euro verhängt werden.
Hallo zusammen. Ich habe in der einbanstraße geparkt, die um 90 Grad nach Links abbiegt, vielleicht etwas näher als 5 Meter vom Wendepunkt entfernt. Ein paar Tage später kam die Strafe für das Parken näher als 5 Meter von der Kreuzung. Ich habe als Antwort geschrieben, dass es keine Kreuzung gibt, nur die Straße dreht sich nach Links. Darauf kam mir die Antwort: „das gegen Sie Eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wird aufgrund Ihrer SCHRIFTLICHEN Ablehnung eingestellt, da es sich nicht um eine Kreuzung handelt.“aber nach kurzer Zeit kommt ein neuer Brief, dass ich im Bereich einer scharfen Kurve geparkt habe, mit dem ich auch nicht einverstanden bin, da eine scharfe Kurve einen Drehwinkel von mehr als 90 Grad hat. An wen sollte ich mich wenden, um Sie auf das wissen der Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Regeln für Parkverbote in der Einbahnstraße zu überprüfen.