Der öffentliche Nahverkehr befördert täglich unzählige Menschen von A nach B. Daher genießen Linienbusse vielerorts Sonderrechte. Neben einer Busspur, die häufig angelegt wird, gibt es im gesamten Liniennetz unzählige Haltestellen. Doch ist eigentlich das Halten oder Parken an einer Bushaltestelle für andere Verkehrsteilnehmer erlaubt? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund.
Parken an der Bushaltestelle: Mögliches Bußgeld
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Unzulässiges Parken an einer Bushaltestelle | 55 € |
... mit Behinderung | 70 € |
... mit Gefährdung | 80 € |
... mit Sachbeschädigung | 100 € |
... länger als 3 Stunden | 70 € |
... länger als 3 Stunden mit Behinderung | 80 € |
... länger als 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € |
... länger als 3 Stunden mit Sachbeschädigung | 100 € |
FAQ: Parken an der Bushaltestelle
Das Parken an einer Bushaltestelle ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob sich der Parkverstoß in der Betriebszeit abspielt oder nicht.
Das Parken an einer Haltestelle ist eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro geahndet. Die Geldbuße kann bei einer vorliegenden Behinderung oder Gefährdung steigen. Wie hoch die Sanktionen dann ausfallen, können Sie unserer Tabelle entnehmen.
Sofern kein Verkehrszeichen das ausdrücklich erlaubt, ist auch das Parken vor bzw. in der Nähe einer Bushaltestelle nicht gestattet. Die StVO regelt, dass parkende Fahrzeuge einen Abstand von mindestens 15 Metern vor und hinter dem Zeichen für die Haltestelle einhalten müssen.
Video: Verkehrsregeln an der Haltestelle
Das Parken auf der Bushaltestelle
Inhalt
Die Suche nach einem geeigneten Parkplatz kann beschwerlich und lang werden. Das ist besonders ärgerlich, wenn Sie nur schnell ein Paket abholen oder eine Kleinigkeit einkaufen möchten. Gerade in ländlichen Regionen könnten einige Verkehrsteilnehmer dann auf die Idee kommen, den Wagen schnell an einer Bushaltestelle zu parken.
Doch ist das eigentlich erlaubt, wenn der Linienbus zum Beispiel nur einmal in der Stunde die Haltestelle passiert? Nein. Das Parken an einer Bushaltestelle ist in Deutschland grundsätzlich verboten.
Das ergibt sich aus Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung. Dort wird das Verkehrszeichen 224 (Haltestellenschild) näher beschrieben. Es gilt nachfolgendes Verbot:
Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken.
Auch das Parken an der Bushaltestelle außerhalb der Betriebszeiten ist in aller Regel nicht erlaubt. Die einzige Ausnahme besteht, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen das Parken ausdrücklich erlaubt. Das ist auch häufig bei Busspuren der Fall, die zu bestimmten Tages- bzw. Nachzeiten für den restlichen Verkehr freigegeben werden.
Welches Bußgeld droht für das Parken in Nähe der Bushaltestelle?
Da wir nun geklärt haben, dass das Parken an einer Bushaltestelle in jedem Fall verboten ist, stellt sich nun die Frage, welche Sanktionen für diese Ordnungswidrigkeit drohen. Seit dem 9.11.2021, an diesem Datum trat die StVO-Novelle in Kraft, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen.
Vorher wurde für diesen Verstoß lediglich eine Geldbuße in Höhe von 15 Euro fällig. Die neuen Sanktionen für das Parken an der Bushaltestelle können zudem steigen, wenn etwa eine Behinderung oder Gefährdung vorliegt. Die genauen Beträge können Sie unserer Bußgeldtabelle zu Beginn des Textes entnehmen.
Gut zu wissen: Das Halten an einer Bushaltestelle ist grundsätzlich erlaubt, sofern kein Verkehrszeichen dies verbietet. Bedenken Sie allerdings, dass Sie dabei Ihr Fahrzeug nicht verlassen oder länger als drei Minuten dort abstellen dürfen. Einen Beifahrer schnell an der Haltestelle aussteigen zu lassen, ist hingegen zulässig, sofern dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wird.
Können Sie für das Parken an der Bushaltestelle abgeschleppt werden?
Wenn Sie beim Parken an der Bushaltestelle erwischt werden, drohen nicht nur Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Stellen Sie eine Behinderung für den Linienverkehr dar, kann Ihr Fahrzeug auch abgeschleppt werden.
Die Kosten dafür müssen Sie dann in vollem Umfang selbst tragen. Gerade in der Hauptstadt Berlin wird rigoros gegen Falschparker vorgegangen. Die Verkehrsbetriebe BVG haben sogar einen eigenen Abschleppdienst.
Dieser rückt aus, wenn ein Fahrzeug eine Haltestelle oder eine Busspur blockiert. Das Falschparken kann in diesem Fall also ganz schnell mal einen dreistelligen Betrag kosten.