Der Arten- und Umweltschutz eines der zentralen Themen unserer Zeit. Dabei können bereits verhältnismäßig kleine Flächen einen wichtigen Beitrag leisten. Darüber hinaus können Grünstreifen auch einen positiven Effekt auf die Verkehrssicherheit haben und auch als Lärmschutz dienen. Doch was besagt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum Begleitgrün und droht für das Parken auf einer Grünfläche ein Bußgeld?
Bußgeldtabelle: Parken auf der Grünfläche
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Grünstreifen verbotenerweise benutzt | 55 € |
... mit Behinderung | 70 € |
... mit Gefährdung | 80 € |
... mit Unfallfolge | 100 € |
FAQ: Parken auf Grünfläche und Grünstreifen
Eine verkehrsrechtliche Definition zum Grünstreifen liefert die StVO nicht. Allgemein ist unter dieser Bezeichnung allerdings eine schmale, begrünte Fläche, die zwei Fahrbahnen oder Fahrbahn und Gehweg voneinander trennt, zu verstehen. Diese zählt dann üblicherweise zu den Verkehrsflächen. Im Gegensatz dazu beschreibt der Begriff „Grünfläche“ vor allem Ort die der Erholung dienen, wie etwa Parkanlagen.
Die Verkehrsregeln untersagen in der Regel das Befahren der Grünstreifen, dass das Parken ebenfalls nicht erlaubt ist. Wer sein Fahrzeug dennoch dort abgestellt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 55 Euro rechnen.
Wird eine öffentliche Grünfläche zum Parken genutzt, stellt dies in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. In diesem Fall greift meist allerdings nicht die StVO, sondern regionale Vorschriften zu Grünanlagen. Welche Sanktionen verschiedene Städte in diesem Fall vorsehen, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Kurz & Knapp im Video: Parken auf Grünflächen
Parken im Grünstreifen: Drohen Sanktionen?
Inhalt
Bei einem Grünstreifen handelt es sich um üblicherweise um einen Teil der Straße, der vor allem dazu dient, verschiedene Fahrtrichtungen oder Verkehrsteilnehmer baulich und optisch voneinander zu trennen. Abhängig von ihrer Verortung können Grünstreifen dabei unter anderem zum Gehweg oder dem Seitenstreifen zählen. Doch ist nun beispielsweise das Parken auf dem Grünstreifen vor einem Grundstück erlaubt?
Grundsätzlich heißt es zum Parken unter § 12 Abs. 4 StVO:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Demnach gilt: Ist der Grünstreifen nicht ausreichend befestigt, darf auf diesem nicht geparkt werden. Zudem ist das Parken auf einer solchen Grünfläche laut StVO ebenso untersagt, wenn diese zum Bürgersteig oder Radweg gehört. In diesem Fall können gemäß Bußgeldkatalog die Sanktionen für das unerlaubte Parken auf dem Gehweg bzw. Radweg drohen.
Alternativ sieht der Bußgeldkatalog aber auch den Tatbestand „Unerlaubte Nutzung des Grünstreifens“ vor, wobei es sich dabei um einen Verstoß gegen die Vorgaben zur Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (§ 2 StVO) handelt. Demnach droht Autofahrern, die zum Parken außerorts den Grünstreifen verwenden bzw. diesen anderweitig nutzen, mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro.
Übrigens! Unter Umständen wird das Parken auf Grünfläche und Grünstreifen gerade im Dorf oder in Gegenden mit akuter Parkplatznot toleriert, solange dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
Verbotswidriges Parken auf einer Grünfläche: Welcher Tatbestand liegt vor?
Unter einer Grünfläche ist in der Regel ein öffentlicher Park oder eine Wiese zu verstehen. Diese Anlagen sind meist Eigentum der Gemeinde bzw. des Landes und dienen vor allem der Erholung der Bürger. Das Parken auf öffentlichen Grünflächen ist hingegen üblicherweise nicht gestattet, wobei allerdings kein Verstoß gegen die StVO vorliegt. Denn dieser Gesetzestext regelt die Vorgaben für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr und Parkanlagen zählen nun einmal nicht zu den Verkehrsflächen. Doch droht deshalb kein Bußgeld für das Parken auf einer Grünfläche?
Auch wenn die StVO keine Anwendung findet, besteht dennoch die Möglichkeit, das Falschparken auf der Grünfläche zu sanktionieren. Denn Städte und Gemeinden haben Gesetze und Verordnungen erlassen, mit denen sich Verstöße in Grünanlagen ahnden lassen. Dies hat allerdings zur Folge, dass die Sanktionen für die Ordnungswidrigkeit „Parken auf einer Grünfläche“ regional unterscheiden. Zur Orientierung haben wir nachfolgend die Geldsanktionen einiger Städte zusammengetragen:
Stadt | Bußgeld |
---|---|
Berlin | bis zu 5.000 € |
Köln | bis zu 1.000 € |
Mainz | bis zu 5.000 € |
München | bis zu 25.000 € |
Stuttgart | bis zu 1.000 € |
Bei den hier aufgeführten Bußgeldern handelt es sich grundsätzlich um die maximal möglichen Bußgelder. Ob diese tatsächlich Anwendung finden, hängt vor allem von den Umständen der Ordnungswidrigkeit ab. Darüber hinaus müssen Autofahrer, die beim Parken auf einer Grünfläche erwischt werden, damit rechnen, dass ihr Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird.
Guten Tag,
gibt es eine Regelung beim Parken auf dem Grünstreifen, wenn dieser zur Hälfte privat und die andere Hälfte öffentlich ist?
Im gegebenen Fall befindet sich innerorts neben einer Bundesstraße ein etwa 3 Meter breiter Grünstreifen und dann ein Zaun zu einem privaten Gartengrundstück. Die Grenze zu dem privaten Grundstück läuft aber nicht entlang des Zauns sondern etwa mittig im Grünstreifen. Darf dann hier geparkt werden?
Vielen Dank für eine kurze Info.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas G.
Bei mir vor der Tür befindet sich ein Parkplatz umrandet von einer Grünfläche. Diese Grünfläche wird seit Monaten von mehreren Fahrzeughaltern als Parkplatz missbraucht. Wo kann ich betreffende Fahrzeuge melden um sie zu bestrafen und gegebenfalls abschleppen zu lassen?
Hallo. Erst einmal sollte geklärt werden, wem das umliegende Grundstück gehört. Ist Eigentum der Stadt/Gemeinde, dann können sie sich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Sofern es einen Paragraphen in der Ortssatzung/Stadtordnung gegen das Parken auf Grünflächen gibt (wird oft lapidar unter den Punkt: „Verunreinigungsverbot“ mitgeführt), kann dann das Ordnungsamt dagegen vor gehen.